Theo Zwanziger gewinnt gegen Katar: Stammplatz vor Gericht
Ex-DFB-Präsident Theo Zwanziger darf Katar als Krebsgeschwür des Weltfußballs bezeichnen. Weitere Ermittlungen und eine Klage laufen.
Düsseldorf taz | Theo Zwanziger nahm den Erfolg zunächst gelassen hin. „Ich hatte mit nichts anderem gerechnet“, sagte der ehemalige Präsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB). Er hatte zu Hause in Altendiez telefonisch davon erfahren, dass er vor dem Landgericht Düsseldorf den Prozess gegen den Fußballverband Katars gewann.
Er darf demnach weiterhin behaupten, dass die Entscheidung für den Wüstenstaat als Gastgeber der Weltmeisterschaft 2022 das „Krebsgeschwür des Weltfußballs“ sei. Zwar räumte die 6. Zivilkammer ein, dass Zwanziger dadurch ein „beleidigendes Werturteil“ abgegeben habe. Das Gericht stellte das Recht auf freie Meinungsäußerung aber über das Recht der persönliche Ehre, das der katarische Verband als verletzt angesehen hatte.
„Es war eine deutliche Kritik, die aber möglich sein muss, wenn es um einen Skandal solcher Dimension geht“, sagte der 70 Jahre alte Zwanziger, der für den DFB im Exekutivkomitee des Weltverbandes Fifa saß, als er die umstrittene Aussage tätigte. Gelassen blieb Zwanziger dann aber nicht mehr. „Das Land ist halb so groß wie Hessen, da herrscht eine unglaubliche Hitze, Reisen sind kaum zumutbar, die Menschenrechte werden mit Füßen getreten. Dort eine WM auszutragen, ist ein Witz. Ich bin enttäuscht, dass alle Funktionäre, auch beim DFB, das als gottgegeben hinnehmen.“
Schon in der kommenden Woche wird Zwanziger erneut als Beklagter in einem Prozess vertreten sein. Günter Netzer bezichtigt ihn einer Lüge. Er wird deshalb vor dem Landgericht Köln ab 27. April gegen Zwanziger vorgehen. Der Angeklagte hatte behauptet, dass Netzer ihm 2012 bei einem Treffen am Flughafen Zürich gestanden habe, Stimmen der asiatischen Exekutivmitglieder seien für die WM-Vergabe an Deutschland gekauft gewesen.
Netzer war Mitglied im Aufsichtsrat des WM-Organisationskomitees, dem auch Franz Beckenbauer, Zwanziger und dessen Nachfolger als DFB-Präsident, der inzwischen zurückgetretene Wolfgang Niersbach, angehörten. Der frühere Nationalspieler hatte Zwanziger im vergangenen Oktober aufgefordert, die Behauptung zu unterlassen. Der streitbare Jurist lehnte brüsk ab.
„Ich bin in allen Sachen guten Mutes“
Nachdem die Klage eingegangen war, legte Zwanziger nach. Elvira Netzer, die Ehefrau des Weltmeisters von 1974, solle „ruhig den Meineid schwören. Netzer geht ein hohes Risiko ein.“ Günter Netzer führt seine Gattin als Zeugin auf. Sie sei während des gesamten Gesprächs dabei gewesen. Zwanziger beharrt darauf, dass sie den Tisch zwischenzeitlich verlassen habe und die Aussage dann gefallen sei.
„Ich bin in allen Sachen guten Mutes“, sagte Zwanziger auch mit Blick auf die Ermittlungen der Frankfurter Staatsanwaltschaft, die gegen ihn wegen des Verdachts auf „Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall“ ein Verfahren eröffnete. Dabei geht es hauptsächlich um die ominöse Zahlung von 6,7 Millionen Euro des DFB an eine Firma in Katar, hinter der vermutlich der zwielichtige Funktionär Mohamed Bin Hammam steckte.
In der Urteilsbegründung nutzte die Kammer des Landgerichts Düsseldorf am Dienstag auch den Begriff der Schmähkritik, der in der Auseinandersetzung zwischen dem Fernsehmoderator und Satiriker Jan Böhmermann und dem türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan eine Rolle spielt. „Wir sehen es nicht als eine solche an“, sagte ein Richter. „Scharfe Aussagen“, wie sie von Zwanziger getätigt wurden, seien erlaubt, weil es in einer Demokratieansonsten zu einer „Lähmung des Meinungsbildungsprozesses“ kommen könne.
Der Fußballverband Katars, vertreten durch den ehemaligen bayrischen Minister Peter Gauweiler, kann nun Berufung einlegen. Gauweiler hatte dies für den Fall einer Niederlage bereits angekündigt.
Leser*innenkommentare
Hans Klemm
Für mich persönlich bleibt unser Ex-DFB- Präsident , der noch in viele anderen Funktionen seines umtriebigen Lebenswerkes zuhause war, irgendwie ein großes Phänomen! Während er sich auf dem Höhepunkt seiner gesellschaftlichen Laufbahn in den Logen der großen Sportarenen dieser Welt neben den Mächtigen aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Sport regelrecht wohl fühlte, fand zwischenzeitlich ein Wechsel in einer Art Marathon auf die etwas härteren Bänke des Umfeldes seiner eigentlichen beruflichen juristischen Haupttätigkeit, nämlich in die unterschiedlichsten Gerichtssäle, mal als Angeklagter und mal als Kläger statt!
Geprägt von auffallender Undurchsichtigkeit für (den meist früheren) Freund und Feind sorgt dieser Mann auch im längst erreichten Rentenalter, das bekanntlich aus seiner Sicht der Grund des vorzeitigen Ausscheidens aus der DFB-Spitze im März 2012 war, weiterhin für eine fast noch kontinuierliche öffentliche Aufmerksamkeit!
Nach seinem gerade errungenen Erfolg ohne seinen vorgesehenen „Zeugen“ Blatter gegen den scheinbar schwächelnden bayrischen RA Gauweiler, den sich die klagenden Scheichs aus Katar, aus welchen Gründen auch immer, als ihren hoffnungsvollen Verteidiger aussuchten, dürfte er, zum vermutlichen Unterschied des allgemeinen weitaus publikumwirksameren Parallfalls „Böhmermann“, nun weiterhin die Worte vom „Krebsgeschwür des Weltfußballs" in Katar sprechen (was er wohl nicht tun wird....), weil hierbei richterseits lediglich das "Grundrecht auf Meinungsfreiheit", statt einer für Einzelpersonen nicht zutreffenden „Schmähung“, zu erkennen war! Schlau war vom Vorsitzenden allerdings, die Höhe der Gerichtskosten mit 100.000 € zu beziffern, weil die reichen Verlierer mit dem Urteil kaum zufrieden gewesen sein dürften......
Gespannt bin ich auf die kommende juristische Runde mit Familie Netzer!