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Thailands HerrscherhundDer Tod des royalen Wauwau

Der Hund des Königs ist tot. Doch ein Verfahren läuft weiter: Ein Mann soll sich abfällig über das Tier geäußert haben. Ihm drohen 37 Jahre Haft.

Beleidigte Leberwurst? Nein: beleidigter Hund. Die „gnädige Frau“ Tongdaeng wurde Opfer von Satire. Foto: dpa

Berlin taz | Südostasiens stolzes Königreich Thailand geht langsam vor die Hunde. Seine Majestät, der gottgleich verehrte 88-jährige Monarch Bhumibol Adulyadej, siecht schon seit Jahren vor sich hin. Sein designierter Thronfolger gilt als unbeliebt. Die Gesellschaft ist unversöhnlich zwischen Rot- und Gelbhemden gespalten. Deren jeweilige Massenproteste haben nicht nur der Wirtschaft und dem Ruf des Landes geschadet, sondern auch dem Militär 2014 mal wieder als Vorwand zum Putsch gedient – natürlich nur zur Verteidigung der Monarchie. Und ausgerechnet jetzt stirbt auch noch der Lieblingshund des Königs.

„Während Khun Tongdaeng schlief und ruhte, ist sie friedlich am 26. Dezember 2015 um 23.10 Uhr im Klai-Kangwon-Palast gestorben“, heißt es im ärztlichen Bulletin der Veterinärfakultät der Kasetsart Universität, das am späten Montag veröffentlicht wurde. Die Hündin sei schon seit einigen Jahren krank und bereits mehr als 17 Jahre alt gewesen.

Zwar war Khun Tongdaeng, was so viel wie „gnädige Frau Kupfer“ heißt, eigentlich nur der Welpe eines thailändischen Straßenköters gewesen. Die kennt jeder Tourist, weil sie die Urlauber immer so gern anbellen. Aber der König vernarrte sich ausgerechnet in so einen Wauwau. Der machte dann eine Karriere, die Aschenputtel vor Neid erblassen und den Monarchen als besonders gutmütig erscheinen lässt. In Thailand kennt denn auch jedes Kind Khun Tongdaeng.

Der Hund ist auf sehr vielen Fotos allein mit dem König zu sehen, was die Königin fast schon eifersüchtig machen könnte. Und dann schrieb der König 2002 auch noch ein illustriertes Buch (“Die Geschichte von Tongdaeng“) über das Tier.

Erfolgreicher als Harry Potter

Das Werk wurde sofort zum Bestseller und stellte im Königreich selbst Harry Potter in den Schatten. In dem zweisprachigen Buch, das heute bei Amazon gebraucht erst ab 60,36 US-Dollar zu haben ist, geht es natürlich nicht nur um nette Vierbeiner-Geschichten. Vielmehr lobt der Monarch darin überschwänglich die große Treue, Klugheit und Bescheidenheit der Hündin. Er macht dabei keinen Hehl daraus, dass er sich genau so seine Untertanen wünscht.

Über den Hund erschienen Briefmarken, ein Film und ein Buch. Natürlich ein Bestseller

„Andere Hunde, sogar ihre eigenen Kinder, zeigen ihre Freude, wenn sie den König sehen, indem sie auf seinen Schoß springen und sein Gesicht lecken. Tongdaeng würde das nie tun. Sie bleibt immer niedriger als er“, schreibt seine Majestät bewundernd in dem Buch.

Tongdaeng schaffte es sogar auf eine Briefmarkenserie der thailändischen Post, wenngleich die vier Motive nur Marken von je 3 Baht (8 Cent) zieren. Aber welcher ehemalige Straßenköter kann da mithalten?

37 Jahre Haft wegen Majestätshundsbeleidigung?

Weil die Geschichte mit der royalen Hündin so märchenhaft rührend ist, wurde sie inzwischen auch als Zeichentrickfilm verfilmt. Sponsoren, die dem König ihre Loyalität beweisen wollten, stellten das Geld zur Verfilmung des Buches über den Hund bereit. Der Streifen namens „Tongdaeng: Eine Inspiration“ kam ausgerechnet am 10. Dezember, dem internationalen Tag der Menschenrechte, in Thailands Kinos und wurde – wer hätte das bezweifelt – natürlich sofort zum Kassenschlager.

Vielleicht ging dies dem 27 Jahre alten Thanakorn Siripaiboon dann doch einfach etwas zu weit. Jedenfalls äußerte er sich auf Facebook satirisch über den königlichen Hund. Doch das hätte Thanakorn besser nicht machen sollen. Denn prompt wurde er Mitte des Monats unter dem Vorwurf der Majestätsbeleidigung festgenommen. Ihm drohen nun bis zu 37 Jahre Haft, wohlgemerkt für ein Facebook-Posting über einen Hund.

Thailands Gesetz zur Majestätsbeleidigung gilt als das härteste dieser Art der Welt. Seit die Junta an der Macht ist, wurde das Gesetz zum bevorzugten Instrument, um Kritiker der Militärs kaltzustellen. Die Handlanger der Junta machten nicht einmal vor dem derzeitigen US-Botschafter halt, der nun wirklich nichts majestätsbeleidigendes gesagt hatte.

Und jetzt ist dieser, laut thailändischer Justiz beleidigte Hund des Königs gestorben. Werden jetzt für Tongdaeng Staatstrauer und ein Staatsbegräbnis angeordnet?

Oder gilt eine solche Frage auch schon als Majestätsbeleidigung?

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3 Kommentare

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  • Zugegeben, 37 Jahre für Majestätsbeleidigung eines Hundes, klingt in deutschen Ohren schon echt krass und selbst wenn man einen BRD- Politiker angeht, muss man schon kräftig zulangen, damit die Justiz tätig wird. Die Kanzlerin und alle ihre Vorgänger können ein Lied davon singen.

     

    Aber, nicht vergessen, „Majestätsbeleidigung“ gibt es seit jeher in vielen Staaten, bzw. sie wurde unter anderem Namen wieder eingeführt, wie z. B. in Russland, Ungarn und bald auch in Polen.

     

    Übrigens gab es auch in der untergegangenen DDR einen berüchtigten Gummiparagraphen, bekannt unter dem Namen „Herabwürdigung“. Damit konnte die Staatsmacht jedem Dissidenten eine Beleidigung von E. Honecker oder anderer Spitzenpolitiker „nachweisen“. (Daran mögen all jene denken, die der DDR immer noch heiße Tränen nachweinen oder sich nach einer Neuauflage „DDR 2.0“ sehnen!)

    • @Pfanni:

      Daß auch die "taz" die Geschichte der AFP ungeprüft übernimmt (oder hat man gar von der NYT abgekupfert?), ist eigentlich schade.

       

      Denn nicht die nun verstorbene Hündin Tongdaeng wurde beleidigt, sondern der König - mit einer nicht nur in Thailand als völlig unangemessen empfundenen Schmähung durch ein eklig verändertes Bild, auf dem a u c h Tongdaeng zu sehen war (wie auf so vielen).

       

      Daß der Rechtsanwalt des Angeklagten versucht, das Urteil durch die erfundene Mär vom "beleidigten Hund" lächerlich zu machen, kann man ja noch mit seiner Aufgabe als Anwalt halbwegs erklären.

       

      Warum sich die "taz" allerdings an diesem Märchen so sehr aufhängt, ist mir unverständlich. Selbst die gescholtene "Agentur", die für die Erst-Meldung verantwortlich zeichnete, hat inzwischen (ebenso wie viele Medien, die diese Falsch-Nachricht nachgedruckt haben) zurückgerudert und vermeldet, daß es sich nur "angeblich" um den Vorwurf der "Hunde-Beleidigung" gehandelt hat.

       

      Stünde einer Zeitung, die für sich in Anspruch nimmt, "gründlich zu recherchieren", ebenfalls gut zu Gesicht.

       

      Grüße

  • 8G
    889 (Profil gelöscht)