Terrorismus-Bekämpfung im Norden: Auch Bremen will Gefährder abschieben
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte am Dienstag die rechtmäßige Abschiebung zweier islamistischer Extremisten. Nun plant auch Bremen die Ausweisung von zwei Männern
HAMBURG taz Nach Niedersachsen will nun auch Bremen zwei islamistische Extremisten abschieben. Das gab Innensenator Ulrich Mäurer am Freitag bekannt. Die zwei sogenannten Gefährder, ein 18-jährige Russe und ein 36-jähriger Algerier, saßen bereits in Abschiebehaft, als das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag die Verfassungsbeschwerde der beiden niedersächsischen Gefährder ablehnte.
Schon im Februar waren bei einer Razzia in Göttingen ein 23-jähriger Nigerianer und ein 27-jähriger Afghane in Polizeigewahrsam genommen worden, denen Kontakte in die salafistische Szene nachgesagt werden. Bei der Razzia sollen die Polizisten mehrere Flaggen der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) und scharf gemachte Dekowaffen gefunden haben. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle lehnte eine strafrechtliche Verfolgung der Männer jedoch ab, da sie keinen konkreten Tatverdacht sah. Auch waren Flaggen und Waffen keiner Einzelperson zuzuordnen.
Als die potenziellen Gefährder aus der Haft entlassen werden sollten, erließ der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) eine Abschiebungsanordnung in Berufung auf Paragraf 58a des Aufenthaltsgesetzes. Nach dem 2004 eingeführten Gesetz dürfen gefährliche Ausländer ohne Anhörung abgeschoben werden, selbst wenn sie ein Aufenthaltsrecht haben. Als Begründung genüge eine „besondere Gefahr“ für Deutschland.
Diese sieht der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer offenbar auch im Fall der beiden Bremer Extremisten als gegeben an. Sein Büroleiter Nicolai Roth gab an, dass Handlungen und Äußerungen beider Personen eindeutig auf eine islamistische Gesinnung schließen ließen. So sollen Äußerungen vorliegen, in denen die Bereitschaft erklärt wurde, Anschläge zu begehen oder zumindest maßgeblich zu unterstützen.
Mäurer hatte Anfang des Jahres einen Kurswechsel im Umgang mit islamistischen Extremisten eingeschlagen. Früher wollte Bremen vermeiden, weitere Kämpfer in den Krieg des IS zu exportieren. Damals hatte die Innenbehörde den Pass des inzwischen 18-jährigen Russen eingezogen. Seit dem Aufruf des IS, Anschläge am eigenen Wohnort zu begehen, will das Land Gefährder möglichst schnell abschieben.
Mäurer sagte dazu: „Wir werden auch weiterhin alle Möglichkeiten nutzen, Fanatikern deutlich zu machen, das wir keinen Raum für ihre zerstörerische Ideologie und ihre menschenverachtenden Pläne zulassen.“ Extremisten solle mit der vollen Härte der zur Verfügung stehenden Mittel begegnet werden. Weitere Gefährder, deutscher und ausländischer Nationalität, sollen noch in Bremen leben. Mäurer sprach dabei von einer Zahl im höheren zweistelligen Bereich.
Die beiden in Deutschland geborenen Göttinger sollen noch vor Ostern in ihre „Herkunftsländer“ abgeschoben werden. Für die Bremer Gefährder steht noch kein Abschiebetermin fest.
Leser*innenkommentare
Andreas_2020
Na ja, aufgrund welcher Informations- und Faktenlage sind diese Menschen als Gefährder eingestuft worden? Wenn diese Infos vom Geheimdienst kommen, müssen sie nicht unbedingt richtig sein.
rero
Schön, dass es in Deutschland vier Faschisten weniger gibt.
Mantis Toboggan
Da empfehle ich mal das Interview mit Constantin Schreiber über Freitagspredigten in vielen deutschen Moscheen.
Da muss man sich nicht wundern, dass sich die Leute radikalisieren. https://www.reddit.com/r/de/comments/610vdw/da_fielen_ungeheure_s%C3%A4tze/
Cristi
Das Bundesverwaltungsgericht hat ganz sicher keine Verfassungsbeschwerde abgelehnt, denn dafür ist es als Revisionsgericht nicht zuständig; es entscheidet über Revisionen gegen Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe. Für Verfassungsbeschwerdeverfahren ist ausschließlich das Bundesverfassungsgericht zuständig.
Lowandorder
@Cristi Danke - schön wen mal jemand anderes den Müll runterträgt!