Terror-Prozess in Österreich: Vier Jahre Haft für Islamisten

Der 22-jährige Hauptangeklagte ist für schuldig befunden worden, Mitglied von al Qaida zu sein und deren Ziele propagagandistisch unterstützt zu haben. Er bestreitet dies.

Mohammed Mahmoud bestreitet jedwede Unterstützung für Terrorakte. Bild: dpa

WIEN taz Vier Jahre Haft für den Hauptangeklagten, lautet das Urteil im ersten österreichischen Prozeß gegen islamistischen Terror. Mohammed Mahmoud, 22, wurde am Mittwoch von den Geschworenen für schuldig befunden, ein an die österreichische und deutsche Regierung gerichtetes Drohvideo angefertigt und ins Netz gestellt zu haben. Außerdem soll er Mitglied der al Qaida gewesen sein und deren terroristische Ziele propagandistisch unterstützt haben. Mahmouds 21jährige Ehefrau Mona S., der nur unterstützende Übersetzertätigkeiten vorgeworfen wurden, kam mit 22 Monaten davon. Sechs Monate haben die beiden bereits in Untersuchungshaft abgesessen.

Obwohl der Schuldspruch der Laienrichter sich auf alle Anklagepunkte bezog und in einigen Punkten einstimmig erfolgte, schöpfte Richter Norbert Gerstberger das Strafmaß von maximal zehn Jahren nicht aus. Er hielt den Angeklagten ihre Jugend zugute. Der Paragraph 278b "Terroristische Vereinigung" des Strafgesetzbuches wurde erst vor sechs Jahren als Konsequenz aus den Anschlägen vom 11. September geschaffen und erstmals angewandt. Er sieht vor, dass jemand schon für seine bloße Mitgliedschaft in einer Terrorzelle verurteilt werden kann. Beteiligung an konkreten Terrorakten ist für einen Schuldspruch nicht erforderlich.

Der Indizienprozeß vor dem Wiener Straflandesgericht war streckenweise turbulent verlaufen. Am Anfang hatte der Richter Mona S. aus dem Saal gewiesen, weil sie sich weigerte, ihren Ganzkörperschleier abzulegen. Sie berief sich dabei auf ihre religiöse Überzeugung. Ihre Aussage durfte sie nur schriftlich machen, da sie bis zuletzt auf der Verschleierung beharrte. Der Österreicher ägyptischer Herkunft, dessen Vollbart um die fülligen Backen noch recht schütter wirkt, rastete mehrmals aus und beschimpfte das Gericht, sich als Lakai des US-Imperialismus herzugeben. Er bestritt nicht, der sogenannten Globalen Islamischen Medienfront (GIMF) anzugehören, wies aber jede Unterstützung für Terrorakte zurück. Die Geschworenen bekamen ein Video gezeigt, das der Angeklagte ins Netz gestellt und auf seiner Festplatte abgespeichert hatte. Darauf wird die Enthauptung von Geiseln durch islamistische Kidnapper gezeigt.

Belege für ihre Anklage konnte die Staatsanwaltschaft reichlich vorlegen. Denn die Polizei hatte Monate vor der Festnahme des Paares im vergangenen September eine spezielle Spionagesoftware im Computer des Verdächtigen installiert. Einwände von Verteidiger Lennart Binder, dieser Eingriff sei illegal erfolgt, daher sei das Beweismaterial zu vernichten, wies der Richter zurück: "Die Überwachung des Email- und Internetverkehrs ist in rechtlich einwandfreier Weise erfolgt".

Das Drohvideo, auf dem die Regierungen von Österreich und Deutschland aufgefordert werden, ihre Truppen aus Afghanistan abzuziehen, hatte die Polizei zum verbalradikalen recher der "Islamischen Jugend Österreichs" geführt. Mahmoud, der sich vor Schulkameraden gerne seiner Kontakte zu al Qaida rühmte, war vor einigen Jahren auf eigene Faust Richtung Pakistan aufgebrochen. In der Schule erzählte er später, die Taliban hätten ihn dort einer Gehirnwäsche unterziehen wollen. In einer Internet-Verteidigungsschrift behauptete er, er sei nur bis in den Iran gekommen und dann zurückgeschickt worden. Von Aufrufen zur Tötung von Ungläubigen distanzierte er sich vor Gericht mehrmals und ausdrücklich. Auch seine Frau wies in ihrer schriftlichen Stellungnahme auf den friedlichen Charakter ihrer Arbeit hin: "Wir waren der Meinung, man sollte nicht einseitig von den USA informiert werden. Unser Ziel war es, eine Dienstleistung anzubieten". Ihre Aufgabe sei es gewesen, Kommuniques von "Widerstandsgruppen" aus dem Irak und Tschetschenien zu übersetzen.

Der Verteidiger hat angedeutet, er werde Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde einlegen. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

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