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Tausende potentielle Kommunisten

Radikalenerlass 170.000 Bewerber des öffentlichen Dienstes wurden in Niedersachsen von 1972 bis 1988 auf ihre „Verfassungstreue“ durchleuchtet. 130 Menschen erhielten daraufhin ein Berufsverbot

Im Zuge des sogenannten Radikalenerlasses wurden in den 1970er- und 1980er-Jahren in Niedersachsen etwa 170.000 Bewerber für den Landesdienst auf ihre politische Gesinnung überprüft. Diese Zahl geht auf Recherchen der niedersächsischen Landesbeauftragten für die historische Aufarbeitung des Radikalenerlasses, Jutta Rübke, zurück.

Wie Rübke dem NDR erklärte, seien von 1972 bis 1988 alle Bewerber, die sich auf eine Stelle im öffentlichen Dienst im Land Niedersachsen beworben hatten, auf ihre Zuverlässigkeit durchleuchtet worden. Betroffen waren demnach sämtliche Berufsgruppen wie Lehrer, Sozialpädagogen oder Rechtsreferendare. Personen, die angeblich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstießen, sollten aus dem öffentlichen Dienst fern gehalten werden.

Die Berufsverbotspraxis richtete sich formell gegen Links- und Rechtsextreme. Verfolgt wurden aber vor allem Linke wie zum Beispiel Angehörige der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD). Tatsächlich von einem Berufsverbot in Niedersachsen betroffen waren im genannten Zeitraum nur 130 Personen.

Das Ausmaß der Überprüfungen überrascht auch die Landesbeauftragte: „Die ersten Ergebnisse sind ziemlich erschütternd“, sagte Rübke dem NDR. „Der Staat hat durch dieses Berufsverbot mehr Schaden genommen, als es uns genutzt hat.“

Niedersachsen hob den Erlass 1990 auf und hatte im Dezember 2016 als erstes Bundesland eine Kommission für die Aufarbeitung der Schicksale der von niedersächsischen Berufsverboten betroffenen Personen beschlossen. Rübke soll als Landesbeauftragte durch Recherchen Klarheit in die Berufsverbotspraxis Niedersachsens bringen.

Die Betroffenen der Berufsverbote fordern darüber hinaus vom Land eine Entschädigung. Tobias Brück

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