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Täter im Diren-Prozess verurteilt„Lang lebe die Gerechtigkeit“

Markus K. des Hamburger Austauschschülers Diren Dede wird von einer US-Jury schuldig gesprochen. Das könnte für alle Bundesstaaten Folgen haben.

Markus K. (l.) und sein Anwalt im Gericht von Missoula. Bild: reuters

MISSOULA ap | Nach dem Tod des Hamburger Austauschschülers Diren Dede im US-Staat Missouri ist der angeklagte Hausbesitzer und Todesschütze von Geschworenen des Mordes schuldig gesprochen worden. In dem vollbesetzten Gerichtssaal in Missoula brandete während des Schuldspruchs am Mittwoch Jubel aus. Der Tod des 17-Jährigen hatte in Deutschland für Empörung gesorgt und in den USA Fragen zu den sogenannten „Stand your ground“-Gesetzen hervorgerufen. Den Angeklagten Markus K. erwartet eine Mindeststrafe von zehn Jahren Gefängnis.

Die Eltern des 17-jährigen Diren saßen bei der Verkündung der Jury-Entscheidung wie an allen vorherigen Verhandlungstagen im Saal. Beim Schuldspruch umarten sie sich, während andere begannen zu applaudieren. „Es ist sehr gut“, sagte der Vater mit Tränen in den Augen. „Lang lebe die Gerechtigkeit.“

Der Angeklagte K. nahm den Schuldspruch äußerlich unbewegt entgegen. Er wurde danach abgeführt und in Gewahrsam genommen. Das Strafmaß soll am 11. Februar verkündet werden. Direns Eltern sollen bereits an diesem Donnerstag Angaben vor dem Richter machen, damit sie nicht im Februar erneut nach Montana reisen müssen. Die Verteidigung will in Berufung gehen.

Die Verteidiger des Angeklagten hatten erklärt, der Hausbesitzer habe in Selbstverteidigung geschossen. Die Anklage hatte dagegen gehalten, K. sei dazu entschlossen gewesen, einem Eindringling zu schaden, als er am 27. April auf der Lauer lag. Im Kern ging es um die Frage, ob K. auf einen mutmaßlichen Einbrecher schießen und dabei auch dessen Tod in Kauf nehmen durfte. Die „Stand your ground“-Gesetze erlauben Eigentümern die Anwendung tödlicher Gewalt gegen Eindringlinge und Angreifer. Der Fall hat auch für eine Reihe von US-Staaten grundsätzliche Bedeutung, in denen diese gesetzlichen Regeln gelten.

Freibrief für den Schusswaffengebrauch

Solche auch „Castle-Doktrin“ (von „My Home is my Castle“) genannten Gesetze gibt es in 30 der 50 US-Staaten. 2012 weitete Florida diesen Freibrief für den Schusswaffengebrauch gegen mutmaßliche Einbrecher und Gewalttäter auch über das eigentliche Haus hinaus aus. Der Wachmann George Zimmerman wurde nach seinen tödlichen Schüssen auf den 17-jährigen Trayvon Martin vom Vorwurf des Mordes frei gesprochen. Er hatte den jungen Schwarzen verfolgt und ihn erschossen. Er sagte aus, Martin habe ihn angegriffen.

Die Anklage in Missoula erklärte, Tage, bevor K. den 17-jährigen Diren erschoss, habe er Nachbarn und anderen gesagt, er werde jedem etwas zuleide tun, der versuche, in seine Garage einzubrechen. K. sei bereits zuvor Opfer eines Einbruchs geworden und darüber verärgert gewesen, sagte die Anklage. Er sei auf Rache aus gewesen. Diren hatte die dunkle Garage des Angeklagten unbefugt betreten. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte K. das Tor teilweise offen gelassen und eine Geldbörse gut sichtbar platziert. K. gab der Anklage zufolge vier Schüsse auf Diren ab. Dabei machte er zwischen dem dritten und vierten Schuss eine Pause.

Julia Reinhardt vom deutschen Konsulat in San Francisco sagte, die Bundesregierung verfolge den Prozess sehr intensiv. Sie lobte die Sympathiebekundungen, die die Eltern von Diren in Missoula erfahren hätten. In Deutschland führt die Hamburger Staatsanwaltschaft ihre eigenen Ermittlungen. Staatsanwalt Carsten Rinio teilte mit, die US-Behörden seien vor Monaten um Amtshilfe und Übersendung von Dokumenten gebeten worden. Angekommen sei in Hamburg noch nichts.

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2 Kommentare

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  • Schon wieder so ein unsinniger Artikel?

     

    Warum wird hier eigentlich wiederholt solcher, von keiner Sachkenntnis getrübter Unfug, verbreitet?

     

    Weder "stand your ground" noch die "castle doctrin" sind Freibriefe für den Schusswaffengebrauch. In beiden Fällen handelt es sich um Normen die spezielle Notwehrlagen behandeln und die zugehörigen Tatbestandsmerkmale auch klar abgrenzen!

     

    Im Fall der Schussabgabe des K. war, wie mehrfach erkläutert, keine Notwehrlageg gegenwärtig. Die Schussabgabe mithin rechtswidrig.

     

    Aufgrund des Schadensbildes beim D. ist allerdings kaum von gezielten Schüssen nach Sicht auszugehen. Vielmehr hat der K. blind in die Garage geschossen ohne etwas zu erkennen. Ansonsten hätte der Geschädigte D.mit jedem Schuss eine Vielzahl von Schussdefekten aufweisen müssen.

     

    Hier ist also die Rechtswidrigkeit der Schussabgabe offenkundig, nur war noch abzuwägen ob Fahrlässigkeit oder eine Tötungsabsicht beim K. handlungsleitend war.

     

    Die Entscheidung des Gerichts ist zumindest nachvollziehbar. Notwehr hat nicht nichts mit Selbstjustiz und blindem Rumballern zu tun.

  • > die US-Behörden seien vor Monaten um Amtshilfe

    > und Übersendung von Dokumenten gebeten worden.

    > Angekommen sei in Hamburg noch nichts.

     

    Wenn schon a) ein (1) b) sehr unpolitisches Tötungssdelikt zu totaler Ignoranz seiten der Amerikaner führt, dann wird unser Generalbundesanwalt ja BESTIMMT die ganzen hochpolitischen Folterakten in ungeschwärzt bekommen, die er gerade scheinheilig angefordert hat...