TÜV für VW-Diesel nur mit Nachrüstung: Schummelsoftware muss raus
Das Verkehrsministerium sieht VW-Fahrer in der Pflicht, ihre Dieselfahrzeuge nachrüsten zu lassen. Die Grünen fordern Entschädigung oder Rücknahme.
VW hatte angeboten, 18 Monate lang „freiwillig“ die betroffenen Motoren umzurüsten. Wer warum auch immer diese Frist versäumt, dem droht also die Stilllegung seines Autos.
„Bei Nichtteilnahme an Rückrufaktionen kann für das betroffene Fahrzeug die Rechtsfolge gemäß Paragraf 5 der Kraftverkehrszulassungsverordnung erfolgen“, heißt es in dem Schreiben. Diese Bestimmung regelt, dass die „zuständige Behörde“ eines Landes den Betrieb eines Autos beschränken oder untersagen kann, wenn es nicht den Vorschriften entspricht.
Schon im VW-Untersuchungsausschuss am Montag hatte der Unter-Abteilungsleiter im Verkehrsministerium, Guido Zielke, ebenfalls erklärt, ohne Nachrüstung gebe es „keine TÜV-Plakette“. Er habe aber auch „kein Verständnis für Kunden, die nicht nachrüsten“.
Bisher läuft das Programm allerdings nach Ministeriumsangaben gut: 1,3 Millionen VW seien bereits umgerüstet, jede Woche würden etwa 100.000 Autos von der Schummel-Software befreit, die bei der Hauptuntersuchung falsche Abgaswerte beim Stickoxid vortäuscht. Die Umrüstung sollte im September 2017 abgeschlossen sein, hieß es.
Zunächst hatte es verwirrende Ansagen gegeben. Erst hieß es, der TÜV würde die Plakette verweigern, dann wieder, dazu brauche es eine gesetzliche Grundlage.
Für den grünen Verkehrsexperten Oliver Krischer betreibt Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) damit „die Pervertierung des Verursacherprinzips. VW betrügt, und die betrogenen Autofahrer müssen nachher mit der Zwangsstilllegung rechnen“. Kriesche forderte eine Regelung, nach der Volkswagen die Halter entschädigt oder „betroffene Fahrzeuge zurücknimmt“.
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