Supermarkt-Fusion von Rewe und Coop: Kartellamt nimmt Deal unter die Lupe
Das Kartellamt will die Pläne von Rewe zur Übernahme der Mehrheit an der Coop Kiel prüfen. Schon heute beherrschen vier große Ketten 85 Prozent des Marktes.
Die vier großen Ketten Edeka, Rewe, Aldi und die Schwarz-Gruppe mit Lidl und Kaufland teilten sich inzwischen mehr als 85 Prozent des Marktes. Dadurch seien sie auch regional sehr stark. Nun habe man mit Rewe/Coop bereits den nächsten Fall auf dem Tisch.
Rewe und Coop hatten im Mai ihre Pläne für eine „dauerhafte strategische Partnerschaft“ angekündigt – rund zwei Monate nachdem Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel trotz eines Vetos des Bundeskartellamts grünes Licht für die Übernahme der Supermarktkette Kaiser's Tengelmann durch Edeka gegeben hatte.
Nach Angaben von Rewe sollen künftig die Belieferung und der Vertrieb des kompletten Lebensmittel-Einzelhandelsnetzes der Coop über ein Gemeinschaftsunternehmen von Rewe und Coop erfolgen. Allerdings muss das Bundeskartellamt den Plänen noch zustimmen.
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„Wir werden uns wie bei Edeka/Kaiser's Tengelmann auch hier die betroffenen regionalen Märkte ansehen“, kündigte Mundt an. Die Coop, Deutschlands größte Konsumgenossenschaft im Lebensmittel-Einzelhandel mit Sitz in Kiel, betreibt rund 200 Sky-Märkte sowie elf Bau- und Gartencenter in Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Teilen Niedersachsens und Brandenburgs.
Im Fall Edeka/Tengelmann hatte das Bundeskartellamt den Zusammenschluss untersagt, weil die Behörde eine erhebliche Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen im Lebensmittelhandel vor allem im Großraum Berlin, in München und Oberbayern sowie in Nordrhein-Westfalen befürchtete. Durch einen Zusammenschluss würden den Handelsketten neue Spielräume für Preiserhöhungen eröffnet, warnte Mundt damals.
Außerdem würden die Auswahlmöglichkeiten der Verbraucher vor Ort stark eingeschränkt. Doch hatte Gabriel bei seiner Entscheidung für eine Ministererlaubnis dem Erhalt der 16.000 Arbeitsplätze bei Kaiser's Tengelmann Vorrang vor den Bedenken des Kartellamtes eingeräumt.
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