Subventionen für Massentierhaltung: Teurer Tod
Mastbetriebe in Nordrhein-Westfalen erhalten jährlich Millionen für verendete Tiere. Die Landesregierung will die verdeckten Subventionen nun reduzieren.
KÖLN taz | In Nordrhein-Westfalen sollen Betreiber von Mastanlagen künftig mehr für die Entsorgung verendeter Tiere zahlen. Das sieht ein Gesetzentwurf von Landwirtschaftsminister Johannes Remmel (Grüne) vor, den das rot-grüne Kabinett in Düsseldorf verabschiedet hat. Demnach müssen Betreiber stärker beteiligt werden, wenn Tiere – etwa durch Krankheiten oder Stress – verenden und abtransportiert und entsorgt werden müssen. Bislang subventionieren Kommunen in NRW die Entsorgung verendeter Nutztiere jährlich mit rund 11 Millionen Euro.
In der Schweinemast sterben Experten zufolge etwa 3 Prozent der Ferkel an Krankheiten oder Stress. Bei einem Maststall mit 40.000 Hähnchen entstehen damit im Schnitt jährliche Entsorgungskosten von 3.000 Euro bis 3.500 Euro. Die öffentliche Hand hatte sich ursprünglich an der Finanzierung beteiligt, um die Seuchengefahr zu bannen.
Die Kostenübernahme ist von Land zu Land unterschiedlich. In NRW zahlen Landwirte etwa für das Abtransportieren der Kadaver gar nichts, an den Entsorgungskosten müssen sie sich zu 25 Prozent beteiligen. „Insgesamt tragen die Landwirte 10 Prozent der Kosten und die Kommunen 90 Prozent“, sagt Norwich Rüße, landwirtschaftlicher Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion und Biobauer.
Im Gegensatz etwa zu Mecklenburg-Vorpommern: Dort tragen die Landwirte die Entsorgungskosten alleine. Das will Rot-Grün nicht. „Wir wollen nicht, dass Landwirte die Kadaver verscharren“, sagt Rüße. Künftig sollen Bauern auch für den Transport verendeter Tiere zahlen. Bei Beseitigungskosten bis 640 Euro jährlich beteiligen sich die Kommunen mit 75 Prozent. Was über diesem Betrag liegt, müssen die Viehhalter selbst tragen. Nach Havarien wie einem Brand oder dem Versagen von Belüftungsanlagen zahlen die Kommunen gar nichts mehr.
Immer wieder Unfälle
„Landwirte tun zu wenig für den Brandschutz und die Sicherung der Belüftungsanlagen“, kritisiert Rüße. Immer wieder komme es deshalb zu Unfällen, bei denen Tausende von Tieren qualvoll verenden. Bauern sollen die Entsorgung der Kadaver nicht auch noch quasi zum Nulltarif bekommen, betont er. Insgesamt sollen Kommunen durch die Neuregelung 4 bis 5 Millionen Euro sparen.
Die Verbände der Bauern sind nicht begeistert von Remmels Vorstoß. „Wir werden den Gesetzentwurf prüfen und später zu Details Stellung nehmen“, sagt Hans-Heinrich Berghorn vom westfälisch-lippischen Landwirtschaftsverband. Grundsätzlich sehe er den Staat in der Pflicht, die Landwirte zu unterstützen.
Rüße sieht in der Neuregelung einen Beitrag gegen die Subventionierung der Massentierhaltung. Für die kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Betriebe schaffe das Gesetz mehr Gerechtigkeit. „Bei verdeckten Subventionen wie bei der Tierkörperbeseitigung haben große Betriebe bis jetzt überproportional stark profitiert, wodurch der landwirtschaftliche Strukturwandel zusätzlich angeheizt worden ist“, sagt er.
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