Studie zu Tod in Deutschland: Lieber im Vertrauten sterben

Die meisten Deutschen würden am liebsten zuhause und nicht im Krankenhaus sterben. In einer Studie fordern die Befragten, sich mehr mit dem Tod zu beschäftigen.

Lieber zuhause sterben, aber vielleicht nicht so. Bild: zettberlin / photocase.com

BERLIN taz | Zwei Drittel der Deutschen würden am liebsten zu Hause sterben und jeder Fünfte will in einer Einrichtung für schwerstkranke und sterbende Menschen, beispielsweise in einem Hospiz, begleitet werden.

Doch die Realität sieht anders aus, denn fast die Hälfte der Bevölkerung stirbt im Krankenhausbett. Zu diesem Ergebnis kam eine repräsentative Studie des Deutschen Hospiz- und Palliativverbandes (DHPV), die am Montag in Berlin vorgestellt wurde.

Eintausend Erwachsene wurden für die Studie befragt. Die Begleitung von Sterbenden und deren Angehörigen ist demnach eine Gemeinschaftsaufgabe, die vor allem von Ärzten, Pflegern, Ehrenamtlichen und Seelsorgern getragen wird. Die sogenannte Palliativbetreuung wird immer bedeutender; die Anzahl der Angebote für Sterbebetreuung hat sich in den vergangenen zehn Jahren verdreifacht, so der DHPV.

Der Vorsitzenden Birgit Weihrauch zufolge wird Sterbebegleitung noch bedeutender: „Die Altersstrukturen verändern sich. Wir müssen die Hospizkultur auch dorthin tragen, wo alte Menschen sterben. Auch die Haltung und Einstellung zum Sterben muss sich noch ändern.“

Das wünscht sich auch die Mehrheit der deutschen Bevölkerung: Laut der Studie möchten 58 Prozent der Befragten, dass sich die Gesellschaft mehr mit dem Sterben auseinandersetzt. Der DHPV fordert aufgrund dieser Ergebnisse eine bessere Finanzierung und gesetzliche Grundlage für die ambulante Betreuung Sterbender.

Herta Däubler-Gmelin (SPD), frühere Bundesjustizministerin und Schirmherrin des Verbands, geht mit den Plänen ihrer Nachfolgerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hart ins Gericht. Leutheusser-Schnarrenberger plant ein Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe. Hospiz-Verbände, Ärzte und Kirchenvertreter lehnen einen Passus in der Begründung des Gesetzentwurfes ab, nach dem nicht nur Angehörige, sondern auch andere Vertraute wie Ärzte bei der Hilfe zum Suizid straffrei bleiben sollen. Das weise in die falsche Richtung, so Däubler-Gmelin.

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