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Studie zu MedienanwaltsstrategienDrohgebärden gehen ins Leere

Journalisten lassen sich von Rechtsanwälten meist nicht von brisanten Recherchen abhalten. Manchmal trifft sogar das Gegenteil zu.

Christian Schertz, der wohl bekannteste Anwalt für Presse- und Persönlichkeitsrecht Foto: dpa

Der Titel der Studie ist am dramatischsten: „Wenn Sie das ­schreiben, verklage ich Sie!“ Im Kern liefert die Untersuchung über „präventive Anwaltsstrategien gegen Medien“ eher Entwarnung. Journalisten und Medien lassen sich durch anwaltliche Drohgebärden nicht von Veröffentlichungen abhalten.

Die Autoren der Studie, Medienrechtsprofessor Tobias Gostomzyk und der freie Journalist Daniel Moßbrucker, stützen sich vor allem auf lange Experteninterviews. Auf der einen Seite befragten Sie 42 Journalisten aller Gattungen, unter anderem den taz-Öko-Redakteur Malte Kreutzfeldt. Vor allem aber sprachen sie mit 20 der 22 wichtigsten Presserechtsanwälte in Deutschland, unter anderem mit Christian Schertz, dem wohl bekanntesten Vertreter dieser Zunft. Finanziert wurde die Studie von der gewerkschaftsnahen Otto-Brenner-Stiftung sowie der Gesellschaft für Freiheitsrechte.

Die Studie bestätigte, dass Anwälte zunehmend bereits im Vorfeld von Medienberichten eingeschaltet werden. Als Grund wird die neue digitalisierte Öffentlichkeit vermutet. Wenn Artikel im Internet quasi ewig präsent bleiben und in sozialen Netzwerken unüberschaubar weiterverbreitet werden, kann es für die Betroffenen wichtig sein, schon die Veröffentlichung zu verhindern oder wenigstens zu beeinflussen.

Dass betroffene Unternehmen oder Prominente oft schon im Vorfeld von geplanten Enthüllungen erfahren, ist eine Folge des Presserechts. Wenn über einen Verdacht berichtet wird, müssen die Betroffenen vorab Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen. Allerdings ist es in aller Regel nicht möglich, mit einer Klage schon vor der Veröffentlichung das Verbot eines vermeintlich falschen oder ehrverletzenden Berichts durchzusetzen. Denn was konkret in dem Artikel steht, ist eben erst nach der Veröffentlichung bekannt.

Warnschreiben für zulässig erklärt

Vor rund 15 Jahren begannen Anwälte daher, Informations- und Warnschreiben zu verschicken. Darin wird erläutert, was aus Sicht des Mandanten richtig und was falsch ist. Oft wird dabei auf angeblich falsche Berichte anderer Medien reagiert, die auf keinen Fall übernommen werden sollten. Zumindest unterschwellig wird dabei auch mit rechtlichen Schritten gedroht, falls Rechte der Mandanten verletzt würden. Der Bundesgerichtshof hat solche ­Schreiben Anfang dieses Jahres für zulässig erklärt, denn sie dienten dem effektiven Schutz der Persönlichkeitsrechte.

Wie die Studie nun ergab, lassen sich Journalisten und Medien durch solche Warnschreiben ohnehin nicht einschüchtern. Wer viel Arbeit in eine Recherche gesteckt hat, kann in der Regel selbst gut abschätzen, ob seine Informationen belastbar sind. Die Anwaltsschreiben werden zwar zum Anlass genommen, die eigenen Ergebnisse noch einmal zu prüfen, aber je sorgfältiger die Journalisten recherchiert haben, umso geringer der Effekt der anwaltlichen Intervention, so die Studie.

Anwälte werden oft bereits im Vorfeld von Medienberichten eingeschaltet

Manche Journalisten fühlen sich durch solche Schreiben sogar geradezu angespornt. Andere nehmen sie als Anregung, überhaupt Recherchen zu beginnen. Auch unter den Anwälten verzichten viele auf dieses oft kontraproduktive Mittel. Praktische Bedeutung haben solche Informationsschreiben vor allem noch im Boulevardbereich, wo viele Falschmeldungen unterwegs sind.

Einfluss der Berichterstattung

Wenn Anwälte für Wirtschaftsunternehmen tätig werden, versuchen sie eher, die Berichterstattung zu beeinflussen. Die Anwälte beantworten dann Fragen von Journalisten, schreiben Pressemitteilungen, organisieren Hintergrundgespräche, um die Sicht ihrer Mandanten zu verdeutlichen. Diese Form der Öffentlichkeitsarbeit wird meist als Krisenkommunikation oder Reputationsmanagement bezeichnet. Dabei arbeiten die Juristen oft mit PR-Agenturen zusammen. Für Journalisten, die beide Seiten hören wollen, sind solche Informationsangebote eher nützlich, auch um die eigenen Recherche noch einmal zu überprüfen.

Die Studie fand auch keine Belege für die These, dass gerade freie Journalisten nicht mehr wagen, heikle Recherchen gegen finanzstarke Akteure anzupacken. Der Grund hierfür ist aber banal: Freie Journalisten werden in der Regel so schlecht bezahlt, dass sie sich aufwendige investigative Recherchen eh nicht leisten können.

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