Streits zwischen Rundfunk und Presse: Wie Medien sich k.o.-regulieren

Die Medienbranche reguliert sich gerne selbst. Oder besser: behauptet es. Von einst groß angekündigten Schiedsgerichten sieht und hört man nichts.

Eine Trillerpfeife liegt auf einer Computertastatur

Wer ist hier eigentlich Schiedsrichter*in? Foto: Imago

Die deutsche Amtssprache kennt schöne Begriffsmonster. Die „regulierte Ko-Regulierung“ ist so eins. Eigentlich meint das etwas ganz Praktisches. Unternehmen, Verbände, Institutionen & Co. sollen bei einem Streit nicht immer gleich ins Gericht rennen und dort den juristischen Lauf der Dinge zivilrechtlich verstopfen. Sondern es soll gemeinsam vereinbarte Spielregeln geben, mit denen sich eine Branche selbst reguliert. Bei den Medien ist die Selbstaufsicht der deutschen Filmwirtschaft so ein Beispiel. Der Deutsche Presserat, der über die Einhaltung des Pressekodex wacht, gehört auch dazu.

Jetzt haben die lieben Kolleginnen und Kollegen von der Medienkolumne “Altpapier“ (Disclaimer: das Altpapier erscheint auf der MDR-Medienplattform Medien360G, für die ich auch arbeite) darin erinnert, dass der liebe Kollege Daniel Bouhs (u.a. „Zapp“) daran erinnert hat, dass im Dauerstreit „Was dürfen die öffentlich-rechtlichen im Internet“ auch mal so was vorgesehen war.

Gerade hat nämlich die der ARD nicht durchgehend holde FAZ gegrummelt, dass der Hessische Rundfunk mit seinem Nachrichtenangebot im Netz – nebst App und allem Pipapo – voll fies über die Stränge schlage.

Das Schlichtgericht gibt es schlicht nicht

Diese Platte hat schon ziemlich lange niemand mehr aufgelegt, weil sich die ARD und die Zeitungsverlage vor ein paar Jahren das kleine Gießener Ehrenwort gegeben und sich auf eine friedliche digitale Koexistenz geeinigt hatten. Na gut, das natürlich nicht. Aber sie wollten eigentlich von unsinnigen Prozessen über Jahrzehnte alte tagesschau.de-Seiten absehen und eine gemeinsame Schlichtungsstelle schaffen. Die sollte in solchen Streitfällen erstmal vermitteln, bevor die Gerichte bemüht werden. Aber bislang haben sie’s schlicht nicht geschafft, diese Stelle überhaupt mal einzurichten.

Womit wir beim zweiten ko-regulierten Rohrkrepierer wären. Vielleicht mögen FAZ und HR ja das Deutsche Medienschiedsgericht (DMS) in Leipzig anrufen. Dort gibt es rund zwei Dutzend namhafte Me­di­en­ju­ris­t*in­nen und andere Menschen mit Sachverstand als Schieds­rich­te­r*in­nen und eine ausgefeilte Schiedsgerichtsordnung. Das DMS ist sogar noch älter als die ARD-Verlags-Verabredung und hatte bislang eher wenig zu tun. Genauer gesagt nix. Niente. Nada. Nothing.

Dabei lächeln die Schieds­rich­te­r*in­nen auf der Website alle sehr einladend. Aber es gab keinen einzigen Fall in den fünf Jahren seiner Existenz. Und wir lernen, sagt die Mitbewohnerin, dass es vielleicht auch an den Monsterbegriffen liegt. Denn „durch regulierte Selbstregulierung wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu einem Grundrechtsträger“, heißt es im Gesetz. „Was immer das nun bedeute“, meint die Mitbewohnerin. „Vielleicht auch nur, dass angesichts nicht vorhandener Probleme die beste Ko-Regulierung K.O. geht.“

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2000-2012 Medienredakteur der taz, dann Redakteur bei "ZAPP" (NDR), Leiter des Grimme-Preises, 2016/17 Sprecher der ARD-Vorsitzenden Karola Wille, ab 2018 freier Autor, u.a. beim MDR Medienportal MEDIEN360G. Seit Juni 2023 Leitung des KNA-Mediendienst. Schreibt jede Woche die Medienkolumne "Flimmern und rauschen"

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