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Streit zwischen Japan und NeuseelandEin Walfänger auf Abwegen

Neuseeland lehnt den japanischen Walfang ab. Nun kreuzte ein Walfänger in quasi feindlichem Hohheitsgebiet. Das findet Neuseelands Außenminister wenig hilfreich.

So kann's aussehen auf einem Walfangschiff – ist aber die „Nisshin Maru“ und nicht die „Shonan Maru 2“. Bild: ap

WELLINGTON ap | Ein japanischer Walfänger hat diplomatische Verstimmungen zwischen den Regierungen seines Landes und Neuseelands ausgelöst. Der neuseeländische Außenminister Murray McCully warf den japanischen Behörden vor, dass die „Shonan Maru 2“ in die Ausschließliche Wirtschaftszone Neuselands eingedrungen sei, obwohl man das Schiff nachdrücklich aufgefordert habe, dies zu unterlassen.

Dieses Verhalten sei „wenig hilfreich, respektlos und kurzsichtig“, sagte McCully. Er bestellte am Montag den japanischen Botschafter ein, um ihm „die tiefe Enttäuschung“ seines Landes zu übermitteln. Bereits in der vergangenen Woche habe die neuseeländische Botschaft in Tokio klargemacht, dass man sich ein Eindringen der japanischen Walfangflotte verbiete. Neuseelands ausdrückliche Ablehnung des japanischen Walfangs im Südpazifik sei wohlbekannt, man behalte sich weitere Schritte vor.

Japan macht geltend, dass der umstrittene Walfang wissenschaftlichen Zwecken diene. Das nicht benötigte Fleisch kann jedoch verzehrt werden und ist in Japan sehr begehrt.

Die japanische Botschaft wollte sich am Montag nicht zu dem Vorfall äußern. Bereits vergangene Woche hatten japanische Vertreter jedoch signalisiert, dass Neuseeland kein Recht habe, ein Befahren der Zone zu verbieten. Ähnlich äußerte sich ein Sprecher des Instituts für Walforschung in Tokio, das die jährliche Jagd finanziert.

Die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) ist ein Begriff des Internationalen Seerechts und erstreckt sich über 200 Seemeilen (370,4 Kilometer) von der Küste eines Landes. Darin dürfen Länder ausschließlich über die natürlichen Ressourcen verfügen und wirtschaftliche Nutzungen steuern. Befugnisse, wie sie in den Hoheitsgewässern bis maximal zwölf Seemeilen um die Küste gelten, können in dieser Zone jedoch nur im geringen Maße ausgeübt werden. Das führt immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Ländern.

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2 Kommentare

 / 
  • G
    Gustav

    Wenn die Walfangschiffe

    radioaktiv kontaminiert sind

    (z.B. wegen Fukushima) kann sehr wohl die Marine die Störenfriede vertreiben und natürlich selbst diese Schiffe durchsuchen!!!

    Es kann die Bordpapiere filzen,

    es kann nach gesundheitsgefährdenden Stoffen fahnden. Es kann die Mitarbeiter durchleuchten.

    Die Wale können während der Anwesenheit der Japaner in die neuseeländischen Buchten getrieben werden und mit Netzen vorläufig festgehalten werden bis die Typen weg sind! Bevor die Japaner kommen, könnten die Tiere rasch in die eigenen Buchen getrieben werden, auch wenn diese auf hoher See 50 km weit entfernt waren.

    Man kann Schadstoffstandards vorschreiben für den verwendeten Treibstoff und hohe Geldstrafen verhängen.

    Man kann Alarmsirenen aktivieren im Infraschallbereich für die Wale wahrnehmbar.

    Man kann es den Japanern sehr schwer machen, Ausreden zählen nicht!

    Man kann selber die Wale als Forschungsobjekte deklarieren und sagen, dass man sie früher reserviert und markiert hat und man für eigene Forschung zwingend die Tiere lebend braucht!!!!

    Es ist unglaublich mit welchen uralten Scheinargumenten die Japaner immer noch durchkommen!

  • Auch wenn das nicht unbedingt etwas an den unerfreulichen Tatsachen ändert:

     

    Soweit mir bekannt ist, geht der Walfleischverzehr in Japan seit Jahren zurück - u. a. zugunsten von MacDonald & Co.