Streit um elektische Tretroller: Doch keine E-Scooter auf Gehwegen
Verkehrsminister Scheuer reagiert auf Kritik und will Elektro-Tretroller nun doch nicht auf Bürgersteigen fahren lassen. Die Unfallgefahr ist hoch.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat in seiner Stellungnahme für eine öffentliche Anhörung im Bundestag an diesem Mittwoch das Unfallpotenzial nachgemessen. „Bei einem Aufprall mit 12 km/h auf einen stehenden Fußgänger bedeutet dies je nach Gewicht und konkreter Konstellation eine Kraft von rund 150 Kilogramm“, heißt es im Gutachten, „also sechs handelsüblichen Zementsäcken.“ Besonders ältere Menschen seien allein schon durch einen Sturz von langwierigen Verletzungsfolgen betroffen.
An Scheuers Vorlage lässt der GDV kein gutes Haar, zum Beispiel an den Altersregeln beim Fahren mit den langsamen Scootern. 13-Jährige verfügten weder über die Reife noch über die Möglichkeiten einer vorausschauenden Fahrweise, stellt der Verband fest. Zudem könnten Verstöße gegen die Verkehrsordnung weder straf- noch ordnungsrechtlich geahndet werden, wenn die Kinder noch keine 14 Jahre alt sind.
Ähnlich skeptisch zeigt sich die Deutsche Verkehrswacht. Sie plädiert nicht nur für ein Fahrverbot auf dem Trottoir, sondern auch für ein Mindestalter von 15 Jahren und eine Mofa-Prüfbescheinigung.
Mit der Zulassung der E-Tretroller droht weiterer Ärger. So kritisiert der Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge, dass die derzeit verkauften Scooter zum größten Teil gegen die technischen Vorgaben der Verordnung verstoßen und gar nicht betrieben werden dürfen.
Andere fürchten Konkurrenz zwischen dem Fahrradverkehr und den E-Rollern. Der Obmann der Grünen im Ausschuss, Stefan Geldhaar, begrüßt zwar Scheuers Sinneswandel, pocht aber auf mehr Raum für den Radverkehr. „Der Straßenraum ist häufig falsch verteilt“, kritisiert er.
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