Streit um Zuschussrente: Merkel rückt von Arbeitsministerin ab
Die Kanzlerin geht auf Distanz zur Zuschussrente. Ursula von der Leyen bleibt dennoch optimistisch. Und die FDP präsentiert ein eigenes Rentenkonzept.
BERLIN taz | Mit Blick auf den unionsinternen Streit um die Zuschussrente hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zur Mäßigung gemahnt. Die Rentendiskussion müsse „mit Behutsamkeit“ geführt werden, sagte sie am Mittwoch nach Teilnehmerangaben während der Klausur der Unionsfraktionsspitze in Berlin. Wichtig sei es, dass die Union die richtigen „Grundentscheidungen“ treffe. Merkel betonte zugleich, das Rententhema sei nun angerissen worden und müsse deswegen auch behandelt werden.
Merkel sagte laut Bild vor der Kabinettssitzung: „Bis zum Wochenende habe ich noch gedacht, das ist eine gute Sache. Aber je besser ich die Zahlen kenne, desto stärker wachsen meine Zweifel“.
Unterdessen lanciert auch die FDP in der Debatte um das Zuschussrentenmodell von Ursula von der Leyen (CDU) einen eigenen Vorschlag. Die Liberalen wollen, dass private Alters- oder Betriebsrenten bis zu einer bestimmten Höhe nicht auf die Altersgrundsicherung von derzeit 688 Euro angerechnet werden. „Wir wollen mindestens 120 bis 150 Euro nicht abziehen“, sagte Rainer Brüderle, Chef der FDP-Bundestagsfraktion, am Mittwoch dem ZDF. So komme man auch auf 850 Euro monatliche Rente.
Auf 850 Euro will von der Leyen die Niedrigrente von Geringverdienern maximal aufstocken, wenn diese privat, beispielsweise mit einer Riester-Rente, vorgesorgt haben und 30, später 35 Jahre Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) nachweisen können.
Ihren Vorschlag hatten die Liberalen bisher nicht öffentlich gemacht. Von der Leyen auszubremsen, sehen sie offenbar jetzt den Zeitpunkt gekommen. Anders als die Arbeitsministerin würde sich die FDP nicht von den Grundsätzen der GRV abkehren. Von der Leyen will zumindest teilweise das Äquivalenzprinzip aufweichen, das lautet: „Jeder bekommt nur so viel heraus, wie er eingezahlt hat.“ Die FDP jedoch will daran festhalten. Alles andere verstoße „gegen die Gerechtigkeit“, sagte Brüderle.
Das FDP-Konzept würde das Riestern für einige Geringverdiener zumindest theoretisch attraktiver machen. Denn kommt man im Alter mit Minirente und Riester-Erspartem nicht über 688 Euro und braucht daher die staatliche Grundsicherung, werden bisher sämtliche Auszahlungen aus der Riester-Rente darauf angerechnet, also abgezogen. So entlastet die private Vorsorge zwar den Staatshaushalt, bedeutet aber kein individuelles Extra für den Lebensabend. Das soll sich laut FDP ändern.
Geringverdiener kaum private Altersvorsorge betreiben
Allerdings zeigen Untersuchungen von Johannes Geyer am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), dass Geringverdiener kaum private Altersvorsorge betreiben. Ende 2010 riesterten nur 22 Prozent der Personen im untersten Einkommensfünftel. Im obersten Quintil – wo man meist ohnehin abgesichert ist – waren es 33,9 Prozent. Derzeit gibt es über 15 Millionen Riester-Verträge.
„Bei Arbeitslosen liegt die Vorsorgequote noch niedriger“, sagt Geyer. „Es ist zweifelhaft, ob die FDP ein ernsthaftes Angebot vorlegt.“ Viele hätten kein Geld, um zu riestern, sagt Geyer. Und dabei sei das Riestern wegen staatlicher Zulagen unter Geringverdienern noch am weitesten verbreitet. Betriebsrenten spielten eine noch kleinere Rolle.
Rentenforscher Volker Meinhardt hält das Riestern für „grundsätzlich verfehlt“: „Die Leute bekommen eine schlechtere Rendite als im Umlageverfahren der gesetzlichen Rente.“ Dafür führt er drei Gründe an: Saftige Gebühren der Versicherer, die Kalkulation mit zu hohen Lebenserwartungen sowie sinkende Gewinne an den Kapitalmärkten schmälerten die Renditen der privaten Vorsorge. Wolle man Altersarmut vermeiden, müsse man zudem Maßnahmen für alle Betroffenen ergreifen, „nicht nur für wenige Riester-Sparer“.
Von der Leyen betonte am Mittwoch erneut: „Ich gehe fest davon aus, dass die Zuschussrente kommt.“ Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) warnte dagegen davor, „jetzt neue Sozialleistungen zu beschließen, die in den kommenden Jahren zu einem immer größer werdenden finanziellen Kraftakt für den Staat aufwachsen“.
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