Streit um Vorratsdatenspeicherung: EU-Kommission gibt nach

Juristischer Erfolg zur Vorratsdatenspeicherung: Eine Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wurde nun zurückgezogen.

Genug gespeichert: Lager für Magnet-Datenbänder. Bild: dpa

LUXEMBURG dpa | Im Streit mit der EU-Kommission um die Vorratsdatenspeicherung hat Deutschland einen juristischen Erfolg errungen. Die EU-Kommission zog ihre Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zurück (Rechtssache C-329/12). Das teilte der EuGH am Dienstag auf Anfrage mit.

Damit entgeht Deutschland einer drohenden millionenschweren Geldstrafe. Nach wie vor darf Deutschland nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 keine Telefon- und Internetdaten der Bürger auf Vorrat sammeln – das dürfte wohl auch so bleiben.

Die EU-Behörde hatte geklagt, weil die Bundesregierung die 32006L0024:DE:HTML:europäische Richtlinie von 2006 nicht umgesetzt hatte. Damals hatten die EU-Staaten die Speicherung von Telekommunikationsdaten der Bürger auf Vorrat beschlossen. Dies sollte bei der Aufklärung schwerer Verbrechen, organisierter Kriminalität und Terrorismus helfen. Fahnder sollten auf die gesammelten Daten zugreifen, um etwa zu wissen, wer wann mit wem telefoniert hat. Der Inhalt von Gesprächen sollte nicht erfasst werden.

Anfang April hatten die Luxemburger Richter das EU-Gesetz von 2006 aber verworfen. Es verstoße gegen Grundrechte und sei deshalb ungültig, urteilte der Gerichtshof. Die systematische Datenspeicherung ist in der EU seit Jahren umstritten. Eine irische Bürgerrechtsorganisation, die Kärntner Landesregierung und mehrere Tausend Österreicher hatten in Luxemburg dagegen geklagt.

Die EU-Kommission zog ihre Klage nun zurück und beantragte bei Gericht, dass Deutschland die Kosten des Rechtsstreits tragen soll.

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