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Streit um MilchpreiseKartellamt droht mit Bußgeld

Wiederholen die Milcherzeuger ihren Boykott, droht ihnen das Bundeskartellamt mit einem Bußgeldverfahren. Die Bauern lassen sich nicht einschüchtern und planen weitere Proteste.

Die Bauern sind weiterhin bereit, für faire Milchpreise zu kämpfen. Bild: ap

BERLIN taz Sollten die Milchbauern noch einmal für höhere Preise streiken, könnte das für sie teuer werden. Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass der Lieferboykott des Bundesverbandes der deutschen Milchviehhalter (BDM) im Sommer nicht rechtmäßig war. Im Wiederholungsfall werde ein Bußgeldverfahren eingeleitet, sagte ein Sprecher der Behörde in Bonn. Der BDM will gegen die noch nicht rechtskräftige Entscheidung Rechtsmittel einlegen, sagt Verbandssprecher Hans Foldenauer.

Das Bundeskartellamt begründet die Feststellung damit, dass die Bauern gegen das Boykottverbot im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verstoßen hätten. Hätten sich die Bauern durchgesetzt, hätten sie in unzulässiger Weise den Wettbewerb ausgeschaltet und den Verbrauchern höhere Preise aufgezwungen, argumentiert die Behörde. Zudem hätte der BDM auch keine berechtigten Interessen verfolgt. Der geforderte Preis von 43 Cent pro Kilogramm Milch sei zu hoch.

"Eine Unverschämtheit" sei das, schimpft Foldenauer. Der BDM hätte Arbeitskosten von 12,50 Euro pro Stunde festgesetzt und eine Arbeitszeit von 2.600 Stunden pro Jahr. Dabei würde ein Milchbauer oft mehr als 3.000 Stunden im Jahr arbeiten. "Wir haben also eher zu niedrig gerechnet als zu hoch", so Foldenauer. Außerdem habe nicht der BDM zum Boykott aufgerufen, die Bauern hätten selbstständig entschieden, den desaströsen Milchmarkt nicht weiter zu beliefern. Das Kartellamt wolle den Milchviehhaltern sagen: "Macht ja nie wieder so was", ärgert sich Foldenauer. Beeindrucken lassen wolle man sich davon jedoch nicht. Weitere Proteste gegen niedrige Preise seien geplant, ein weiterer Boykott bei ihnen Thema des Tages.

Der Deutsche Bauernverband forderte das Bundeskartellamt unterdessen auf, "nicht einseitig die Landwirte zurechtzuweisen". Schließlich verstoße der Lebensmitteleinzelhandel permanent gegen das Verbot, seine Marktmacht zu missbrauchen, und müsse dafür gerügt werden. Es könne nicht sein, dass Ramschpreise zur Grundphilosophie des Kartellamts würden.

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