Streit um Amt und Mandat: Ramona Pop soll reduzieren
Die Wirtschaftssenatorin und Spitzenkandidatin bei der Abgeordnetenhauswahl soll ihren Parlamentssitz räumen
Geht es nach der Kreuzberger Grünen-Abgeordneten Katrin Schmidberger, dann ist Wirtschaftssenatorin Ramona Pop künftig nur noch Gast in ihrer Fraktion: Auch für eine Senatorin sollen Parteitagsbeschlüsse gelten – auch jener vom 3. Dezember, der die Trennung von Regierungsamt und Abgeordnetenmandat vorsieht. Pop aber will ihren Sitz im Abgeordnetenhaus behalten, wie es aus ihrem Umkreis hieß.
Schmidberger, selbst am Donnerstag nicht erreichbar, hatte Pop jüngst vorgeworfen, durch ihr Verhalten die grüne Partei zu beschädigen, Nach Angaben ihres Büros steht sie weiter zu ihren Äußerungen.
Die Trennung von Amt und Mandat ist bei den Grünen schon lange ein Thema – doch mangels Regierungsbeteiligung meist im Sinne von „Parteiamt“. So heißt es bislang in der Satzung des Landesverbands unter §18, Absatz 5: „Eine Mitgliedschaft im Landesvorstand ist ausgeschlossen für ParlamentarierInnen (…).„
Doch beim Parteitag vom 3. Dezember stimmte eine große Mehrheit der Delegierten folgendem Antrag zu: Auch Mitglieder des Abgeordnetenhauses, die ein Regierungsamt erhalten, „sollen ihr Mandat niederlegen.“ Der Beschluss war eine „Lex Pop“ – die anderen beiden, damals auch schon feststehenden Grünen-Senatoren betrifft er nämlich nicht. Justizsenator Dirk Behrendt hatte 2016 nicht erneut fürs Parlament kandidiert, die weiter parteilose Verkehrssenatorin Regine Günther kam von außen zu den Grünen.
Auf Bundesebene hatte es zuletzt zur Zeit der rot-grünen Koalition Streit um dieses Thema gegeben, als alle drei grünen Regierungsmitglieder, egal ob Realo oder Linke, ihr Bundestagmandat behielten, darunter auch Renate Künast.
Sowohl Partei- als auch Fraktionsführung halten sich bislang bedeckt. Zur Umsetzung „all dieser Beschlüsse“ des Parteitags sei man „mit Ramona Pop und den anderen Regierungsmitgliedern im Gespräch“, sagten die Landesvorsitzenden Nina Stahr und Werner Graf auf taz-Anfrage. Von Fraktionschefin Antje Kapek hieß es: „In der Fraktion ist das kein Thema.“
Die Befürworter einer Trennung führen einen praktischen und einen verfassungsrechtlichen Grund an: dass ein Senator kaum noch Zeit mehr für seine Abgeordnetenaufgaben habe und dass ein Parlamentarier die Regierung kontrollieren muss – Pop also sich selbst.
Die Koalitionspartner handhaben die Frage unterschiedlich: Die SPDler behalten ihre Mandate, die drei Linken-Senatoren hingegen wollen ihre Sitze Anfang Februar aufgeben. Anders als Pop hat aber keiner der drei einen Wahlkreis direkt gewonnen.
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