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Streit in GroßbritannienVerschleiert vor Gericht

Barriere für die Justiz oder Tradition der Toleranz? Darüber streitet Großbritannien, nachdem ein Gericht einer Muslimin erlaubt hat, im Zeugenstand einen Schleier zu tragen.

In Großbritannien gibt es kein generelles Schleierverbot – Frau beim Einkauf in London. Bild: reuters

LONDON afp | Die bedingte Zulassung der Verschleierung für Musliminnen vor Gericht hat in Großbritannien eine heftige Kontroverse ausgelöst. Der Londoner Richter Peter Murphy hatte Anfang der Woche entschieden, dass eine 22-jährige Muslimin zwar mit Gesichtsschleier im Gericht erscheinen dürfe, ihr aber zugleich die Abnahme des Nikabs bei ihrer Zeugenaussage auferlegt.

Die konservative Zeitung Daily Telegraph schrieb in einem Leitartikel am Dienstag, Schleier vor Gericht seien eine „Barriere für die Justiz“. Im Daily Mail forderte der frühere Labour-Innenminister Jack Straw, dass die Regierung „weitergehen“ müsse. Der Daily Express vertrat die Auffassung, dass Großbritannien die „Ausbreitung des Schleiers zurückdrängen“ müsse, während der linksliberale Guardian argumentierte, Gesichtsschleier seien „nicht barbarisch“, aber die Antwort darauf könne es sein.

Die Boulevardzeitung The Sun verlangte gar ein komplettes Schleierverbot für Schulen, Krankenhäuser, Gerichte, Flughäfen und an Bankschaltern. Dies fordern auch einige Parlamentsabgeordnete, die auf die Gesetzgebung in Frankreich und Belgien verweisen, wo für öffentliche Orte ein Verbot für Burka und Nikab gilt.

In Großbritannien gibt es dagegen kein generelles Schleierverbot, und viele Briten verweisen stolz auf die „Tradition der Toleranz“ in ihrem Land. Darauf verweist auch der stellvertretende Premierminister Nick Clegg von den Liberaldemokraten, der ein Schleierverbot ablehnt.

Der konservative Regierungschef David Cameron hat sich ebenfalls dagegen ausgesprochen, das Parlament zu fragen, „was die Leute auf der Straße tragen sollen“. Zugleich unterstützt er „private“ Initiativen für Schleierverbote, etwa Kleiderordnungen in einzelnen Schulen oder Krankenhäusern.

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2 Kommentare

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  • L
    lowandorder

    Sorry - Was ein Schmarrn.

     

    Wie wär's denn mit Zeugen

    - und nur darum geht es - mit Vollmaske?

    ( jedem unbenommen, sich die passenden Protagonisten vorzustellen.)

     

    Mit Fritz Teufel : " wenn's der Wahrheitsfindung dient!"

    Eben darum geht es!

    Das Gesicht ist völlig unstreitig " Spiegel der Seele";

    Und - das Gesicht bei einer Zeugenaussage zu beobachten ist für jeden am Prozeß beteiligten,

    neben der Stimme und der Körpersprache ein grundlegendes Erkenntnismittel im Hinblick auf den Wahrheitsgehalt der Aussage.

     

    Anders gewendet: einem blinden Richter wurde die Übertragung eines Strafrichterdezernats mit der Begründung verweigert, daß ihm ein wesentliches Mittel der Erkenntnisgewinnung fehle.

    M.E. zu recht und so auch in Old Great Britain.

  • F
    FranzK

    In der europäischen Union und im besonderen in Deutschland ist der Ruf nach Gleichstellung der Frau groß. So groß das Quoten diskutiert werden und Universitäten nur die Anrede Professorin gelten lässt. Wie verträgt sich das, mit dem erlauben einer Verschleierung der Frau aus religiösen Gründen, die doch zu aller erst ein Unterdrückungsmittel ist. Da kommen die politisch Korrekten doch sichtlich ins Schwimmen. Als Mann fühle ich mich beleidigt, denn der Schleier sagt nichts anderes als das ich eine triebgesteurterte Persönlichkeit bin, vor der sich die verschleierte schützt. Ich wähle übrigens links und ärgere mich darüber das gerade die Linke in Europa darauf keine Antwort hat, die darüber hinaus geht alles zu tolerieren.