Streik der Flugbegleiter geht weiter: Lufthansa streicht 900 Flüge
Lufthansa scheitert vor dem Arbeitsgericht Darmstadt. Der Streik geht weiter. Fast 100.000 Fluggäste sind betroffen. Nun geht es vor das nächste Gericht.
Der Konzern war in der Nacht vor dem Arbeitsgericht Darmstadt mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung gescheitert, den Streik in Frankfurt und München verbieten zu lassen. Die Flugbegleiter-Gewerkschaft Ufo habe das Streikziel hinreichend bestimmt, so die Richter.
In Düsseldorf indes erklärte das Arbeitsgericht den Streik am dortigen Airport für rechtswidrig. Die Gewerkschaft habe ihre Streikziele nicht hinreichend bestimmt formuliert. Auch hier hatte die Lufthansa eine einstweilige Verfügung eingereicht. Die Entscheidung bezog sich aber nur auf den Dienstag und den Standort Düsseldorf. Lufthansa legte daraufhin in Düsseldorf einen weiteren Antrag auf eine einstweilige Verfügung nach, der die Streikdrohung bis einschließlich Freitag ins Visier nimmt. Verhandelt wird darüber von 14.00 Uhr an.
Wie es für die Kunden am Donnerstag weitergehe, werde im Laufe des Tages entschieden, sagte der Unternehmenssprecher. Die Airline versuche, ihren Kunden „möglichst frühzeitig zu sagen, was sie zu erwarten haben“. Am frühen Morgen sei aber noch nicht abzusehen, wie die Lage sich entwickle.
Die Arbeitnehmerseite zeigte sich vor Gericht in Darmstadt nur zu einem Spitzengespräch bereit, wenn Lufthansa der Gewerkschaft erkennbar entgegenkomme. „Wir müssten sonst unseren Kollegen erklären, warum wir jetzt, ohne dass sich was bewegt, in ein Spitzengespräch gehen“, betonte Ufo-Chef Nicoley Baublies.
Der Konzern hatte den rund 19 000 Flugbegleitern der Kerngesellschaft Lufthansa am Montag eine höhere Einmalzahlung für dieses Jahr und einen früheren Einstieg in den Vorruhestand angeboten. Zugleich wies Vorstandsmitglied Karl Ulrich Garnadt darauf hin, dass bei steigenden Kosten Strecken auf umkämpften Märkten überprüft werden müssten. Dies wird von Ufo als Drohung mit Jobabbau aufgefasst.
Die Gewerkschaft verlangt die Übergangsrenten auch für Neueinstellungen und hält zudem die zugrunde gelegte Verzinsung des angesparten Kapitals für zu niedrig.
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