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Strafjustiz in NiedersachsenSchnell abgeurteilt

Justizministerin Barbara Havliza (CDU) preist die beschleunigten Verfahren als Erfolgsmodell. Aber Arme und Ausländer werden dadurch benachteiligt.

Schnell rein und verurteilt wieder raus: Im Amtsgericht Hannover wird Geschwindigkeit geschätzt Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

Hannover taz | In den letzten zwei Jahren hat sich die Anzahl mehr als verdoppelt: 2017 wurden an den niedersächsischen Amtsgerichten noch 748 so genannte „beschleunigte Verfahren“ durchgezogen. 2019 waren es bereits 1675. Sie richten sich vor allem gegen Kleinkriminelle: Ladendiebe, Drogendealer, Schwarzfahrer. Nach dem Motto „heute ertappt, morgen schon verurteilt“ soll hier die Strafe möglichst auf dem Fuß folgen. Zum einen, weil man sich davon einen erzieherischen oder abschreckenden Effekt verspricht. Zum anderen aber auch, weil es sich häufig um Täter handelt, die sonst nicht mehr greifbar sind -- weil sie zum Beispiel aus dem Ausland kommen oder obdachlos sind.

Und genau da beginnt das Problem, findet Holger Nitz von der Vereinigung Niedersächsischer und Bremer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.(VNBS). „Das riecht schon nach Klassenjustiz. Meiner Erfahrung nach werden da Menschen in Rekordzeit abgeurteilt, die weder die Sprache können, noch unser Rechtssystem kennen und verstehen.“

Und zwar häufig ohne Rechtsbeistand: Ein Pflichtverteidiger muss erst bestellt werden, wenn die zu erwartende Freiheitsstrafe ein halbes Jahr überschreitet. „Da werden rechtsstaatliche Standards unterlaufen“, sagt Nitz.

Das sieht Muzaffer Öztürkyilmaz vom Flüchtlingsrat Niedersachsen ähnlich. Bei vielen Ausländern schließt sich an das kurze Verfahren und die kurze Haft nahtlos die Abschiebungshaft an. An der nachhaltig abschreckenden Wirkung hat Öztürkyilmaz allerdings so seine Zweifel.

Problem Einreisesperre

„Wir sehen hier zum Beispiel viele junge Männer aus Albanien oder Georgien, die vermutlich systematisch angeworben und nach Deutschland geschickt werden, um Drogen zu verkaufen oder zu stehlen. Diese Hintergründe werden im beschleunigten Verfahren aber überhaupt nicht beleuchtet.“

Das größte Problem für die Betroffenen sei dann unter Umständen die Einreisesperre für den Schengen-Raum in den nächsten paar Jahren nach der Abschiebung. Aber wer clever genug ist, kann zumindest die Verurteilung umgehen: „Wenn man Rechtsmittel einlegt, wird die Berufung so gut wie nie verhandelt, weil die Abschiebung vorher erfolgt. Dann gelten sie hier nicht als vorbestraft.“

In seinen Augen, sagt Öztürkyilmaz, geht es hier vor allem um den Showeffekt. „Man sollte sich aber vielleicht einmal überlegen, ob der das Aufgeben von rechtsstaatlichen Prinzipien aufwiegt.“ Das sieht Strafverteidiger Nitz genauso: „Mir ist keine wissenschaftliche Studie bekannt, die eine Wirksamkeit belegt.“

Das niedersächsische Justizministerium macht unverdrossen Werbung für das Modell, das so eigentlich überall möglich ist, in den meisten anderen Bundesländern aber kaum genutzt wird.

Mit zusätzlichen Stellen für die Amtsgerichte und Staatsanwaltschaften in Hannover, Osnabrück, Braunschweig, Lüneburg und Oldenburg wurden die beschleunigten Verfahren in den vergangenen Jahren massiv befördert.

Anfang Februar waren Justizstaatssekretäre aus sechs Bundesländern im Amtsgericht Hannover zu Gast, um das Verfahren anzusehen. Baden-Würtemberg unternimmt Modellversuche in Stuttgart, Mannheim und Freiburg im Breisgau.

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