Stiftung Warentest zu Sonnencremes: Ein Fünftel enthält Weichmacher
Die Stiftung Warentest hat in handelsüblichen Sonnenschutzmitteln kritische Weichmacher gefunden. Was bitte machen die Hersteller?
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Die Stiftung Warentest hat bei einer Untersuchung in jeder fünften Sonnencreme verbotene Inhaltsstoffe nachgewiesen. In vier von 20 Produkten, die unter anderem bei Kaufland und der Drogeriekette Müller verkauft werden, fanden die Prüfer Rückstände von Weichmachern.
Anlass zu den Tests, die im aktuellen Heft der Stiftung veröffentlicht wurden, hatten Urinproben von Kitakindern und Erwachsenen gegeben. In diesen wurde Anfang des Jahres bei behördlichen Untersuchungen das Stoffwechselabbauprodukt MnHexP nachgewiesen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) stuft diese Verbindungen als „im Körper unerwünschte Substanzen“ ein, deren Aufnahme „so weit wie möglich reduziert werden“ sollte.
MnHexP kann unter anderem aus DnHexP entstehen – das ist ein Phtalat, also ein Weichmacher. Sein Einsatz ist seit 2013 in Kosmetik, Spielzeug und auch Lebensmittelverpackungen EU-weit verboten. Weichmacher wirken im menschlichen Körper wie Hormone, sie können die Fortpflanzung gefährden. Bei Männern besteht das Risiko zur Unfruchtbarkeit, bei Babys kann es zu genitalen Fehlbildungen kommen. Auch ein Zusammenhang mit Diabetes Typ 2 wurde nachgewiesen.
Von den in den Sonnencremes nachgewiesenen Konzentrationen gehe nach aktuellem Wissensstand noch kein direkt relevantes Risiko aus, sagt Silke Hofmann, Direktorin des Zentrums für Dermatologie, Allergologie und Dermatochirurgie des Helios Universitätsklinikums Wuppertal. Auch die Stiftung Warentest hatte den entsprechenden Produkten immerhin noch die Note „befriedigend“ gegeben.
Mehr Kontrolle erforderlich
Die Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie (DGE) fordert aber bereits seit 2012, diese Weichmacher durch unschädliche Stoffe zu ersetzen. Auch der Bericht der Warentester zeigt nun wieder, dass sich die Verunreinigungen vermeiden ließen. Die Stiftung machte deshalb klar, dass sie von den Anbietern künftig eine strengere Qualitätskontrolle erwarten. Politisch müssten die Verbote und Regulierungen streng durchgesetzt und Verstöße auch geahndet werden.
Auf Sonnencreme zu verzichten, sei aber keine Lösung, sagt Expertin Hofmann. Der Nutzen einer Hautkrebs-Prävention durch die Schutzmittel überwiege „sicherlich“ die Risiken durch potenziell schädliche Inhaltsstoffe. Generell wird empfohlen, sich zweimal täglich einzucremen, einmal morgens und das zweite Mal, bevor man in die Sonne geht. Ab einem UV-Index, der höher ist als 3, sei Sonnencreme mit einem Lichtschutzfaktor von mindestens 30 zu verwenden. In Deutschland ist von Mai bis August ein UV-Index zwischen 5 und 8 zu erwarten.
Die beste Wahl ist dabei eine unbelastete Sonnencreme. Und teuer muss guter Schutz gar nicht sein: Mit einem Preis von rund 2 Euro pro 100 Milliliter schnitten die günstigsten Produkte im Test am besten ab: Das „Sun D’Or“- Spray von Edeka und das „Sunozon“-Spray von Rossmann erhielten die Note „sehr gut“.
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