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Stiftung OrgantransplantationMonopolist der Organe

Mal wird der Hirntodnachweis lax dokumentiert, mal muss eine Mitarbeiterin gehen: Die Vorwürfe gegen DSO-Chef Günter Kirste verschärfen sich.

Sauber! Die Stiftung Organtransplantation scheint nicht ganz so sauber zu arbeiten. Bild: dioxin / photocase.com

BERLIN taz | In der Nacht vom 8. auf den 9. Dezember 2005 war Eile geboten am Heinrich-Heine-Universitätsklinikum Düsseldorf. Das Team der Entnahmechirurgen war schon eingetroffen, der OP vorbereitet. Die Herausnahme der Organe des Mannes, den Intensivmediziner und Neurologen auf der Radiologischen Intensivstation M1 nicht mehr ins Leben hatten zurückholen können, sollte beginnen.

Der junge Kollege, der die hierfür nötigen Formalitäten überprüfen musste, war damals noch nicht lange Mitarbeiter der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO). Aber das kleine Einmaleins der Hirntoddiagnostik – sie ist zwingende Voraussetzung für jede postmortale Organspende – kannte er.

Er wurde stutzig.

Die DSO

Am Mittwoch berät der DSO-Stiftungsrat die Nachfolge für den zurückgetretenen Kaufmännischen Vorstand, Thomas Beck, sowie für den amtierenden Medizinischen Vorstand, Günter Kirste. Turnusgemäß würde Kirste altersbedingt Anfang 2013 ausscheiden.

Auftraggeber der DSO sind laut Transplantationsgesetz die Bundesärztekammer, die gesetzlichen Krankenkassen sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft. Weder sie noch das Parlament haben Kontroll- oder Sanktionsrechte. Nach dem Stiftungsrecht verfügt hierüber nur der Stiftungsrat, das Gremium, das bisher seine Kontrollfunktion vernachlässigte.

Das Parlament will die Reform des Transplantationsgesetzes ohne Anhörung bis Ende Mai durch den Bundestag peitschen. Bleibt der Gesetzentwurf unverändert, bekommt die DSO künftig sogar Richtlinienkompetenz für alle Abläufe in der Organentnahme. Dies stand bislang nur der Bundesärztekammer zu.

Es fehlte nicht bloß irgendeine Unterschrift. Es fehlte das komplette zweite ärztliche Protokoll. Jenes Dokument also, das hätte bestätigen müssen, dass bei dem Mann, der im elektronischen Spender-Meldesystem der DSO fortan D2811 hieß, der zweifelsfreie, vollständige und unwiederbringliche Ausfall sämtlicher Hirnfunktionen nicht bloß ein einziges Mal diagnostiziert worden war. Sondern dass der Hirntod nach einem gewissen zeitlichen Abstand erneut und von einem zweiten Mediziner nachgewiesen worden war, um wirklich jeden Zweifel auszuschließen. Der Verdacht lag nahe, dass diese zweite Diagnostik schlicht vergessen worden war.

Der junge Mann informierte seine Vorgesetzte in der nordrhein-westfälischen DSO-Zentrale, Ulrike Wirges, und die wiederum noch in der Nacht ihren obersten Chef in der DSO-Hauptverwaltung in Frankfurt am Main, Günter Kirste. Das bezeugen Teilnehmer späterer Mitarbeiterbesprechungen sowie Briefwechsel zu dem Vorfall.

Zwischen 5.15 Uhr und 9.30 Uhr an jenem 9. Dezember wurden dem Spender D2811 den ärztlichen Aufzeichnungen zufolge Organe entnommen und der Stiftung Eurotransplant zur Vermittlung angeboten. Ohne dass eine weitere Diagnostik erfolgt wäre. Und ohne dass das vorgeschriebene zweite Hirntod-Protokoll vorgelegen hätte.

Kaum eine medizinische Prozedur ist so verbindlich geregelt wie die Hirntoddiagnostik. Seit 1997 besteht hierzu eine quasigesetzliche Regelung durch das Transplantationsgesetz. Danach müssen zwei Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod zweimal bestimmen – und dies auch zweimal dokumentieren, und zwar schriftlich. Die Düsseldorfer Organentnahme hätte unter diesen Umständen nicht stattfinden dürfen.

Dass sie trotzdem erfolgte, geschah mit Billigung und unter der Verantwortlichkeit des Mannes, der damals wie heute an der Spitze der DSO steht: Günter Kirste, 64 Jahre, Professor für Chirurgie, Medizinischer Vorstand der DSO – und damit qua Amt der Monopolist für Leichenorgane in Deutschland. Wie weit Kirstes Macht reicht, macht der weitere Verlauf des Düsseldorfer Hirntod-Dramas deutlich: Eine Mitarbeiterin aus dem nordrhein-westfälischen DSO-Team, die sich für eine Klärung des Falls starkgemacht hatte, bekam die fristlose Kündigung zugestellt – per Bote um Mitternacht.

Die DSO ist nicht irgendeine Organisation des Gesundheitswesens. Sie ist eine privatrechtliche Stiftung, der der Staat die bundesweite Koordinierung sämtlicher postmortaler Organspenden überantwortet hat. Seit Monaten steht ihr Vorstand in der Kritik, dieser hoch sensiblen Aufgabe nicht gewachsen zu sein – weder kaufmännisch noch personalpolitisch noch ethisch. Kirstes Kollege, der Kaufmännische Vorstand Thomas Beck, nahm unlängst wegen Vorwürfen seinen Hut, die im Vergleich anmuten wie Bagatellen. Es ging um Vorlieben für teure Dienstwagen, einen goldenen Füller, einen Flug zum Fotoshooting in die USA auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung – Patzer, die sich unter der Kategorie menschliche Gier verbuchen lassen.

War Beck bloß ein Bauernopfer, das ablenken sollte von gravierenderen Problemen? Die Fäden in der Hand, das beklagen Mitarbeiter, halte von jeher der Medizinische Vorstand. Ihm zugeschrieben werden insbesondere das Mobbing von Mitarbeitern, ein Klima der Angst und verbale Entgleisungen. Kritiker, das bestätigt Kirste der taz, beschimpft er schon mal als „Terroristen“. Darüber hinaus wurde Kirste zuletzt auffällig wegen wiederholten Wilderns in medizinethischen Grenzbereichen.

Mal ließ er seinen Kollegen in Schulungen die umstrittene Kommunikationstechnik Neurolinguistisches Programmieren (NLP) vermitteln, die im Ruf steht, auf Gesprächspartner manipulativ einzuwirken. Seinen Mitarbeitern gegenüber ließ er nie einen Zweifel daran, dass es wünschenswert sei, Angehörigengespräche so zu führen, dass am Ende die Zustimmung zur Organspende erfolge. Dann verstieg er sich zu verschwurbelten Aussagen, die nahelegten, er befürworte das Intubieren und Beatmen von nicht hirntoten Patienten eigens zum Zwecke der Organspende. Ein klarer Bruch des geltenden Rechts, wonach Patienten nur zu ihrem eigenen Nutzen behandelt werden dürfen. Auch während eines einstündigen Telefonats mit der taz mochte sich Kirste hierzu nicht eindeutig positionieren.

Zuletzt geriet Kirste unter Beschuss, weil er als DSO-Vorstand die rechtswidrige Praxis seines Ziehvaters Axel Haverich von der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) duldete, osteuropäische Chirurgen ohne Approbation zu Organentnahmen in Kliniken in ganz Deutschland auszusenden. Tatsächlich hatten die Chirurgen nur eine Berufserlaubnis für Hannover. Trotzdem vergütete die DSO die Entnahmen über Monate und verzichtete darauf, die Staatsanwaltschaft einzuschalten.

Kirste wird protegiert. Nicht nur vom Vorsitzenden des Stiftungsrats, Wolf Otto Bechstein, dem die Aufsicht über die DSO obliegt und der Kirstes Arbeit als „hervorragend“ verteidigt. Sondern auch von der Ständigen Kommission Organtransplantation (StäKO) der Bundesärztekammer sowie der ebenfalls dort angesiedelten Prüf- und Überwachungskommission, einer Art interner Gerichtsbarkeit. Und das liegt, neben personellen Überschneidungen der Mitglieder der diversen Gremien und gegenseitigen beruflichen Abhängigkeiten, auch daran, dass die DSO-Kontrolleure schon häufig in ihrer Rolle versagten.

Nach Recherchen der taz waren viele der Vorwürfe, die im Frühjahr 2012 durch ein Wirtschaftsprüfungsgutachten bestätigt wurden, dem Stiftungsrat seit etwa drei Jahren bekannt – ohne dass das Aufsichtsgremium eingriff. Erst als im Herbst 2011 durch anonyme Mails belastende Details öffentlich wurden, beauftragte der Stiftungsrat externe Prüfer. „Sie haben Kirste viel zu lange gehalten“, sagt der frühere Geschäftsführende Arzt der DSO-Region Nord-Ost, Claus Wesslau. „Wenn sie ihn jetzt fallen lassen, kommt das einem eigenen Schuldeingeständnis gleich.“

Etwa im Fall der Hirntoddiagnostik: Nachdem der Düsseldorfer Fall und Kirstes Haltung hierzu DSO-intern für breite Debatten gesorgt hatten, hätte man annehmen können, dass den DSO-Kontrollgremien an Transparenz und Aufklärung gelegen wäre. Und zwar durch Institutionen, die gemeinhin für solche Fragen kompetent sind: Staatsanwaltschaften und Gerichte. Stiftungsrat, StäKO und Überwachungskommission indes hielten es für opportun, die Sache selbst und damit unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu lösen.

Auch die DSO beendete den Fall auf ihre Art – mit Kündigung und einem arbeitsrechtlichen Prozess gegen die kritische Mitarbeiterin, die eine Aufarbeitung der umstrittenen Organentnahme gefordert hatte. In einem der vielen Schriftsätze, die daraufhin ergingen, ließ die DSO immerhin durch ihre Anwälte ein brisantes Fehlverhalten einräumen: „Richtig ist, dass es im Dezember 2005 in Düsseldorf eine Organentnahme gab, bei welcher die Hirntot-Diagnostik in einem Punkt von der bei der Beklagten üblichen und vorgegebenen Art und Weise abwich. Die Beteiligten waren sich aber sicher, dass das zweite Protokoll existent war, es konnte zum Zeitpunkt der Organentnahme nur nicht aufgefunden werden.“

Als die geschasste Mitarbeiterin daraufhin den Stiftungsrat, die Überwachungskommission und die StäKO schriftlich um Hilfe bat, wurde sie vertröstet. Im Februar 2010 schließlich, da hatte sie längst zermürbt den Auflösungsvertrag unterschrieben, teilte ihr die Überwachungskommission lapidar mit: „Die von Ihnen berichtete Sache ließ sich nicht widerspruchsfrei klären. Denkbare strafrechtliche Auswirkungen sind seit Dezember 2008 verjährt.“

Warum aber schaltete keiner die Strafverfolgungsbehörden ein, als hierfür noch Zeit war? „Ich“, rechtfertigt sich der Stiftungsratsvorsitzende Wolf Otto Bechstein heute, „habe damals die Überwachungskommission gebeten, sich zu kümmern.“ Die aber hat den Status eines eingetragenen Vereins, ihre Stellungnahmen haben den Charakter von Empfehlungen.

Und so kommt es, dass Günter Kirste, wenn man heute noch einmal mit ihm sprechen möchte über die Geschehnisse damals in Düsseldorf, gelangweilt ins Telefon seufzt und mit einer Gegenfrage kontert: „Haben Sie etwa noch nie ein Papier verlegt?“

„Mit Totschlagargumenten, wir retten ja Leben, wird unter Kirste bald alles erlaubt“, klagt Peter Gilmer, Vorsitzender des Bundesverbands Niere, der größten Selbsthilfeorganisation aus dem Bereich der Transplantationsmedizin. Seit Kirste die DSO regiere „wie ein Militärkommando“, würden Patienteninteressen hintenangestellt. Konstruktive Zusammenarbeit sei nicht möglich. Gilmer: „Man muss sich aber an ethische Grundsätze halten, sonst ist man als Vorsitzender einer solchen Stiftung untragbar.“

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19 Kommentare

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  • A
    Anti-Zombie

    Genitalverstümmelungen an Zwittern im Kindes- und Säuglingsalter zwecks Ordnung auf der Straße

     

    Das verleumden selbiger Zwitter im Einwilligungsfähigen Alter als "Geschlechtsidentitätsgestörte", sobald diese eine eigene, nicht mit den Genitalverstümmelungen konform gehende Geschlechtsidentität äußern.

     

    Das Starten von Verleumdungskampagnen gegen Elternteile der Zwitter wie im Fall Alex: die Mutter habe das Kind auf weiblich konditioniert.

     

    Gesundheitsfördernde Behandlungen der Psychiatrie wie:

    - Leukotomie

    - Elektrokrampftherapie (unter Narkose, weil die Spannungen ja so harmlos sind und auch überhaupt gar nicht oberhalb der im Arbeitsschutz zugelassenen Werte liegen)

     

    Das Abschleifen gesunder Zähne für Brücken

     

    Abrechnungsbetrügereien.

     

     

    Aber bei der Organtransplantation ist dieser Medizinbetrieb seriös.

     

    Wer seine Bereitschaft zur Organspende erklärt hat, dokumentiert damit letztlich nur seine Unkenntnis der Realitäten des Medizinbetriebs.

  • M
    Michael.Fiebig@uni-jena.de

    Meiner Meinung existiert bei der gängigen Praxis ein Widerspruch. Zum einen werden nach der Diagnose des Hirntodes die Geräte abgestellt, um dem Patienten die Würde nicht zu nehmen. Zum anderen ist die Praxis bei Patienten, bei denen ein Spenderausweis gefunden wird oder die Angehörigen zustimmen, ja eine ziemlich andere. Zum einen eben das in Funktion gehaltene Ausschlachtobjekt und zum anderen der Patient, der durch das Weiterlaufenlassen der Maschinen seiner Würde beraubt werden würde. Ja, es gibt wohl nur sehr wenig beschriebene Fälle, bei denen Menschen mit schwersten psychischen Schäden nach dem Absterben hoher Großhirnanteile zurückgekommen sind. Andernfalls haben wir durch die gängige Praxis in fast allen Staaten auch keine Möglichkeit auf eine noch breitere empirische Grundlage zu kommen. Bei hundertprozentigem Ausfall der Funktionen strebt die Chance freilich gegen Null. Aber: Zu was Menschen mit Gehirn fähig sein können, hat insbesondere die Geschichte des zwanzigsten Jahrhunderts gezeigt.

  • KG
    Karl Gernholz

    Solidarität - Die Säule unseres Gesundheitssystems?

     

    Unser Gesundheitssystem beruht, wie alles mittlerweile in unserem System, auf Lug und Betrug. Praxisgebühr und Zuzahlungen, kann sich die Unterschicht nicht leisten. Es wird von Solidarität geredet und die Früchte ernten die Gutverdiener.

     

    Steuergelder wurden in die medizinische Forschung investiert und die Reichen bekommen die Implantate. Wenn die Scheichs und der russische Jetset auf Shopping Tour in Europa sind, werden Organe gleich mit gekauft. Der H4 Empfänger auf der Intensivstation, interessiert da nicht. Den H4 Empfängern zieht man die Zähne, da die Krone unbezahlbar ist. Versuchen Sie mal eine Brille als H4 Empfänger zu bekommen. Sie haben keine Chance. H4 Empfänger werden regelrecht hingerichtet.

     

    Die Hartz Gesetze sind Körperverletzung und seelische Grausamkeit. Bei uns nennt man das harmlos "Arbeitsmarktreform".

     

    Der niederländischen Aufsicht, die über die Verteilung von Organen entscheiden soll, ist undurchschaubar. Wenige Anrufe der Gesundheitsmafia und ein dicker Scheck genügen, damit die Organe an die Reichen in aller Welt verteilt werden können. Es gibt dort keine Kontrollen.

     

    Ich möchte mit darüber entscheiden, wer meine Organe bekommt. Ein Gerhard Schröder oder Joschka Fischer, steht da nicht auf meiner Agenda. Beide haben ein Blutbad in der Unterschicht angerichtet und sich aus der Solidargemeinschaft verabschiedet. Beide gehören hinter Schloss und Riegel. Sie sind eine Gefahr für die Demokratie, dass zeigt ihr ganzer Lebenswandel. Zu ihren Freunden gehören Diktatoren, Ausbeuter und Unterdrücker. Sie haben dazu beigetragen, das Gesundheitswesen in Deutschland in Reiche und Arme aufzuspalten. Sie haben die Tore durch die Deregulierung des Finanz- und Arbeitsmarktes geöffnet, um den kriminellen in Politik, Wirtschaft und im Gesundheitswesen freie Hand zu lassen.

     

    Wir spenden Blut und das DRK und die Diakonischen Werke, verkaufen die Blutspenden an die Krankenhäuser und kassieren ab. Mit hundertprozentiger Wahrscheinlichkeit wird und ist das mit Organspenden das gleiche Betrugssystem.

     

    Solange das Gesundheitssystem nicht grundlegend reformiert wird, die Zweiklassen Medizin nicht abgeschafft wird, der Verdienst der Ärzte nicht nachhaltig kontrolliert wird, die Vorstände der Krankenkassen sich weiterhin mit Steuergeldern voll stopfen, gibt es von mir keine Organe. Ich bin bereit zu spenden, aber nicht in diesem kriminellen System.

     

    Das Problem ist nicht die Unterschicht, das Problem ist die Oberschicht. Keine Organe für die reichen.

  • I
    ion

    @ Anette,

     

    "Es ist viel schlimmer: Eine heimtückische, unbemerkte Diktatur, weil (....)";

    finden Sie das nicht selbst 'etwas' überzogen ? Meinen Sie, es sei angemessen in diesm Kontext auf das grundgesetzliche "Widerstandsrecht" hinzuweisen ?

    Niemand zwingt Sie, sich 'positively' als Organspender zu outen;

     

    @ taz,

    wieso werden die Links zu 'hardcore'-Websites ("Das SPK-Programm: Aus der Krankheit eine Waffe machen!") der z.B. hier Anette (mit-)publiziert, aber die ggf. von mir eingefügten vom taz-'Freischalter' grundsätzlich(!) zensiert, aus meinem Leserkommentar gelöscht ?

  • M
    Magdalene

    Abgesehen davon, dass es Ursachen dafür gibt, dass so viele Organe kaputt gehen und ersetzt werden müssen (zu schnell zu viele zu gefährliche Medikamente anstelle von sanfteren Hilfen und einer gesunden Lebensumstellung) ist wohl der Hauptverantwortliche dafür, dass wir zu wenig Organspender haben, die DSO. Das Vertrauen hat sie verspielt und es hat auch keine juristischen Konsequenzen, wenn sie Fehler begeht. Von den Bürgern wird Nächstenliebe verlangt, aber es wird nicht aufgeklärt darüber, WAS sie überhaupt unterschreiben sollen. Ja, es sollte tatsächlich jeder Organempfänger ebenso wissen wie jeder potentielle Spender, was in den letzten Stunden des Lebens tatsächlich geschieht, wenn man sich zur Organspende bereit erklärt. Die Hirntoddiagnose ist sehr umstritten. Die Regeln des TPG sollten zwar eingehalten werden, müssen aber nicht. Dass die Behandlung optimal gewährleistet ist, wenn eine schwere Hirnschädigung vorliegt ist schwer einzuhalten, wenn aufgrund der bevorstehenden Hirntoddiagnostik keine Schmerzmittel/Barbiturate verabreicht werden dürfen, weil sie das Ergebnis beeinträchtigen können. Es ist so vieles unschlüssig und die wenigen Dinge, die schlüssig sind, werden dem Volk vorsortiert serviert.

  • B
    Beatrice

    Richtlinien zur Hirntodfeststellung der Bundesärztekammer haben seit dem TPG 1997 einen quasi gesetzlichen Status. Ihre strikte Einhaltung wird bisher von unabhängiger Seite nicht überprüft. Mit fatalen Konsequenzen. Wenn ein Isider Bedenken anmeldet, verletzt er die Schweigepflicht, wird mit beruflichen Sanktionen bedroht, oder er wird (siehe Artikel) gekündigt. Ein unhaltbarer Zustand, den der Gesetzgeber dringend überdenken sollte, bevor eine ein neues Gesetz verabschiedet.

  • HM
    Hans-Joachim Maurer

    Es gibt Filme über Tiere im Schlachthaus. Wer das gesehen hat, ißt kein Fleisch mehr und keine Wurst. Würde man eine „Organspende“ im Fernsehen zeigen – Brustkorb mit der Säge aufgefräst, Organe raus, Blut und Körperflüssigkeit fließen in Strömen auf den Boden, der „Spender“ lebt noch – würde man zeigen, wie es wirklich ist, die Kotze stünde knöchelhoch in den Wohnzimmern. Niemand würde mehr spenden.

  • A
    Annette

    Es gibt hierzulande keine gesetzliche Todesstrafe mehr. Was es allerdings gibt: Hinrichtung ohne Gerichtsverhandlung, ohne Berufungsmöglichkeit, ohne Begnadigung. Das neue Gesetz über die Organtransplantation macht es möglich. Die Ärzte töten und bleiben unbehelligt und reichlich Profit gibt es sowieso. Die Ärzte (Bundesärztekammer, Deutsche Stiftung Organtransplantation) sind die Todesherren. Parlamentarische Kontrolle? Gesetzliche Kontrolle? Die gibt es nicht mehr. Was also unterscheidet uns hier und heute von einer Diktatur? Es ist viel schlimmer: Eine heimtückische, unbemerkte Diktatur, weil gut verborgen unter dem Deckmantel von „Nächstenliebe“, „Gesundheit“ und „Menschenleben retten“. Gegen diktatorische Bestrebungen wurde ins Grundgesetz ein Widerstandsrecht aufgenommen (Artikel 20, Abs. 4).

    Organbeschaffungsgesetz - Hier gibt es weitere Informationen:

    http://www.spkpfh.de/Organbeschaffungsgesetz.htm

  • SA
    Susanne Altmann

    Wo kommen denn all die geschädigten Organe her, die ausgetauscht werden sollen? Wer oder was hat die so geschädigt? Da kommt einer zum Arzt, mit Kopfweh, Magenschmerzen oder hat es am Herz. Bekommt was verschrieben. Kein Wort von seinem Arzt, daß das nichts hilft, weil seine Krankheit ja von Ausbeutung, Unterdrückung, Entfremdung und Armut kommt und das muß weg. Erfährt nie, daß das, was angeblich gut sei fürs Herz (cholesterinsenkendes Mittel z.B.), das Herz gerade erst kaputt macht, daß Antibiotika, Antidepressiva, Blutdruckmittel, Gicht- und Rheumamittel Gift sind für die Nieren und die Leber. Schluckt das Zeugs Jahr um Jahr. Vertraut seinem Arzt und ist ihm noch dankbar, wenn dieser eines Tages sagt: für Ihre geschädigte Niere, für die Leber, für das Herz, da wüßte ich was. Die Warteliste ist allerdings lang. Weil so wenige spenden. Was die Ärzte da mit den Patienten machen, ich finde, das ist so, wie wenn man ein Kleinkind auf die Autobahn schickt.

  • A
    Annette

    Die Änderung des Transplantationsgesetzes soll hinter dem Rücken der Öffentlichkeit durchgesetzt werden, bevor jemand etwas merkt. Denn die Leute sind ganz klar GEGEN Organspende. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) und die Bundesärztekammer bekommen von den Volksvertretern das hochherrschaftliche Privileg verliehen, über Leben und Tod aller nach Belieben zu verfügen. Völlig unkontrolliert! Wenn es die Ärzte nach Organen verlangt, muß gestorben werden. So steht es im neuen Gesetz. Das Recht auf Leben gibt es nicht mehr. Die Volksvertreter haben es den Ärzten geopfert. Wer „hirntot” ist, lebt. Das ist das offene Geheimnis: Jeder Arzt, der Organe transplantiert und das heißt: der Lebende tötet, ist strafrechtlich ein Mörder und ein Fall für den Staatsanwalt. Wer 1997 dem Transplantationsgesetz zugestimmt hat, jetzt bei der Änderung wieder zustimmt, ist Helfershelfer dieser Verbrechen.Volks-Vertreter? Mehr dazu: http://spkpfh.de/Mandat_fuer_Blutbad.htm

  • P
    Paint.Black

    @ otttovon Bismarck

     

    Bitte?

     

    Und auf diese paar einzelfälle kommt es ja schlicht nicht an, oder wie darf ich diesen Einwand werten?

     

    Abgesehen davon, dass die Tatsache, dass hier geklüngelt wird so kritische zeitgenossen wie mich sicher nicht dazu bewegen werden Organspender zu werden!

     

    Wer garantiert mir denn, dass bei dringenden Bedarfs-Fällen "aus Versehen" nicht nur die 2. Kontrolle "in der Eile" vergessen wurde?

     

    Tja - anstatt also Steuergelder für Umfragen und Ausweise (und deren design) zu verplempern, wäre ein Umbau der Strukturen - und Personalien zu wünschen - korruptes, selbstherrliches Pack, dass gesetzliche Grundlagen - bei eigenen Aktionen - großzügig beiseite schiebt, haben wir überall schon genug sitzen!

  • R
    reblek

    "Seit 1997 besteht hierzu eine quasigesetzliche Regelung durch das Transplantationsgesetz." - Ich glaube nicht, dass es durch eine Gesetz eine "quasigesetztliche" Regelung geben kann.

    "Danach müssen zwei Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod zweimal bestimmen..." - Das wäre den vier Bestimmungen.

    "'Mit Totschlagargumenten, wir retten ja Leben, wird unter Kirste bald alles erlaubt', klagt Peter Gilmer..." - "Totschlagargumente" für "Leben retten", schon absurd. Aber anscheinend doch irgendwie treffend.

    "hintenangestellt" - Das Wort heißt "hintanstellen".

  • N
    Neo

    Mein Kommentar ist wohl mal wieder zu scharf formuliert!!!!

     

     

    Neo, die Unbestechlichen

  • N
    Neo

    Filmtipp: "Fleisch" Spielfim aus der Mitte der 1970 Jahre

     

    Neo, die Unbestechlichen

  • I
    ion

    "Kirste wird protegiert.";

    Nicht zuletzt auch (indirekt) durch die taz, resp. deren "Redakteurin für Gesundheitspolitik", Frau H. Haarhoff, die seit Monaten in lockeren Intervallen 'pro' allerlei sehr lukrativer, chirurgischer Schnibbeleien & Chop Suey-Anliegen klimbimmelt und definitiv zu unkritisch, oberflächlich 'pro' Organspende (-Ausweis-Novelle) textet(-e).

    Wie so oft, Frau Haarhoff, der Fisch stinkt vom Kopf her – und somit hätten Sie zuerst dort hinschauen sollen; da bringst auch nichts mehr, jetzt und im Weiteren unbestimmmt von: "Nach Recherchen der taz (....)" zu schwurbeln, worüber andere (medien) thematisch schon längst und kompetenter berichtet haben.

  • OV
    Otto von Bismarck

    Bei aller berechtigter Kritik über Protokollfehler, die tatsächlich in unwahrscheinlichen Einzelfällen zur

    schlimmstmöglichen Verkettung der Umstände führen kann. Wer einmal "hirntot" war, wird höchstens in seltensten, exemplarischen Lehrbuchfällen bei einer weiteren Kontrolle plötzlich doch noch Aktivität zeigen.

     

    Dieser Artikel ist fatal tendenziös geschrieben. Man kann Aufgrund von Phrasen wie "Monopolist für Leichenorgane" vermuten, dass hier auf Kosten von Transplantationsbedürftigen allgemein Stimmung gegen Organentnahme gemacht wird, nur um einen "Knüller" zu liefern.

     

    Hauptproblem ist nicht der, hier unterstellte, laxe Umgang mit hirntoten Spendern, sondern der Mangel an Einverständniserklärungen, bei gleichzeitiger - Umfragen belegen dies - weitverbreiteter Spendebereitschaft.

     

    Jeder Deutsche sollte einen Spenderausweis bei sich tragen! Und zwar auch dann, wenn darauf steht, dass man überhaupt nicht mit der Organspende einverstanden ist! Das ist nämlich auch völlig legitim und stellte gar kein Problem dar, solange sich die Mehrheit der Bürger sich überhaupt für oder gegen ihre Spendebereitschaft erklärten.

  • H
    Horst.Pachulke

    Da dachte ich immer, Mord verjährt nicht.

     

    Und das bewusste Beenden (lassen) eines Lebens ist Mord im Sinne des Strafgesetzbuches.

  • B
    Bachsau

    Das Leben der einen beenden um ein anderes zu retten, und dabei kräftig zu verdienen. Genau aus dem Grund werd' ich einer Organspende niemals zustimmen, solange nicht sicher ist, dass ich dafür nicht umgebracht werde.

  • K
    Karsten

    Tja.

     

    Man könnte den Angehörigen alles, was damit zusammenhängt, so leicht ersparen, indem man ihnen einfach das Entscheidungsrecht entzieht.

     

    Man muss sich einfach nur entscheiden, ob "sich zu Lebzeiten nicht selber äußern" gleichbedeutend mit "ja" oder gleichbedeutend mit "nein" ist.

     

    Ist von den Deutschen aber zu viel verlangt.

    Sind die zu blöd für.