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Sterbehilfe in FrankreichDas Ende des Lebens selbst bestimmen dürfen

Eine Mehrheit in der Nationalversammlung stimmt für ein Gesetz, das aktive und passive Sterbehilfe unter bestimmten Auflagen ermöglicht.

Rudolf Balmer

Aus Paris

Rudolf Balmer

Es brauchte vier Anläufe, doch dann war es so weit: Die ‌französische Nationalversammlung hat am Mittwochabend ein Gesetz zur Sterbehilfe verabschiedet. Für die mehrfach modifizierte Gesetzesvorlage stimmten 291 Abgeordneten der Nationalversammlung, 241 votierten mit Nein.

Der Abstimmung war eine intensive politische Debatte vorausgegangen, die 15 Jahre dauerte. Umfragen zufolge unterstützt eine Mehrheit der französischen Bürger und Bürgerinnen eine Reform, die es unheilbar Erkrankten erlaubt, ein zum unerträglichen Leiden gewordenes Leben zu beenden.

Der mehrheitlich konservative Senat, dem alle Vorlagen für eine Sterbehilfe zu weit gingen, hatte sich bis zuletzt geweigert, auf die letzte Version der Abgeordneten einzugehen. Daher hatten diese das letzte Wort bei der Gesetzgebung. Sofern nicht der Verfassungsrat ein Veto gegen die Bestimmungen der Sterbehilfe geltend macht, kann das Gesetz in Kraft treten. Es wäre dann die wichtigste Reform in den beiden Amtszeiten von Präsident Emmanuel Macron, der diese Frage als prioritär eingestuft hatte.

Frankreich schließt sich damit den 11 „fortschrittlichen“ Ländern an, in denen bereits ähnliche legale Mittel existieren, aus freien Stücken ein unerträgliches Leiden zu beenden. Bisher mussten französische Bürger und Bürgerinnen dazu nach Belgien oder in die Schweiz reisen. Jede Beihilfe zu einem Suizid oder die Verabreichung einer tödlichen Substanz an Sterbewillige waren strafbar.

Die Debatte drehte sich vor allem um die Kriterien: Wer soll bei den Ärzten den Antrag auf die (vorzeitige) Beendigung des Lebens stellen können? Wie genau und in welchen Fristen muss der Antrag beantwortet werden? Wie kann garantiert werden, dass es bis zuletzt möglich bleibt, auf die „Notbremse“ zu verzichten und stattdessen dank Palliativmedizin später und ohne aktive Hilfe zu sterben?

Präzise und praktikable Antworten

Auf diese Fragen versucht das Gesetz möglichst präzise und praktikable Antworten zu geben. Das Gesetz fordert, dass nur wer volljährig ist und die französische Staatsbürgerschaft besitzt, Zugang zu dieser Sterbehilfe bekommen kann. Die Person muss an einer „schweren und unheilbaren Krankheit mit tödlichem Ausgang in einem fortgeschrittenen und finalen Stadium mit konstanten physischen oder psychischen Schmerzen“ leiden.

Verzichtet wurde auf eine Formulierung, wonach in der Diagnose Fristen eines absehbaren Todes enthalten sein müssen. Das gewährt auch Patienten mit langen, aber nicht immer rasch tödlichen degenerativen Pathologien den Zugang zur Beendigung des Lebens mit ärztlicher Assistenz.

Im Hintergrund der Diskussionen aber ging es jedoch vor allem um grundsätzliche moralische und religiöse Standpunkte. Die meisten Religionen verbieten einen Suizid und jegliche Hilfe dabei. In der Vorlage wird den Ärzten und den übrigen an dem Prozess der Sterbehilfe beteiligten Pflegenden eine individuelle Gewissensklausel eingeräumt. Diese erlaubt es ihnen, an ihrer Stelle eine andere Fachkraft vorzuschlagen.

Die konservativen Gegner der Vorlage hatten sich dafür ausgesprochen, dass eine solche Gewissensklausel nicht nur den Individuen, sondern auch den Institutionen – namentlich Kliniken und Altenheimen, die in Frankreich oft von religiösen Kongregationen geleitet werden – zuerkannt wird.

Heftig umkämpft

Ebenso umstritten war, dass ein Arzt oder eine Ärztin als Drittperson das todbringende Medikament verabreichen soll, falls der Patient selber physisch nicht mehr dazu in der Lage ist, dies aber vorher in einem noch zurechnungsfähigen Zustand gewünscht hatte. Vor allem diese Form der aktiven Sterbehilfe war bis zuletzt sehr heftig umkämpft.

Nach der Verabschiedung durch die Nationalversammlung wünscht Premierminister Sébastien Lecornu, wie vor ihm bereits Senatspräsident Gérard Larcher, dass die Verfassungsrichter des Conseil constitutionnel gewisse Bestimmungen des Sterbehilfegesetzes unter die Lupe nehmen. Die Befürworter der Vorlage fürchten, dass Lecornu, der Bedenken gegen das Gesetz hatte, auf diesem Weg die Legalisierung der Sterbehilfe aus juristischen Gründen doch noch verhindern will.

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