Sterbehilfe für Straftäter in Belgien: Doch Therapie statt Todesspritze
Es ist eine überraschende Wende beinahe in letzter Minute: Ein Mörder und Vergewaltiger in Belgien bekommt nun doch keine Sterbehilfe.
BRÜSSEL dpa | Ein belgischer Sexualstraftäter bekommt jetzt doch keine Sterbehilfe. Wenige Tage vor seinem laut Medien geplanten Tod haben sich die Ärzte von Frank Van Den Bleeken (51) dagegen entschieden. Stattdessen werde der Mörder und Vergewaltiger einen Platz im Justiz-Psychiatriezentrum in Gent bekommen, teilte der belgische Justizminister Koen Geens am Dienstag in Brüssel mit.
Nach einem Bericht der flämischen Tageszeitung De Morgen war die tödliche Injektion eigentlich für kommenden Sonntag im Gefängnis von Brügge geplant. Van Den Bleeken sitzt seit mehr als 30 Jahren in Haft und verlangte den Tod, weil er nicht ausreichend therapiert worden sei.
In Belgien ist aktive Sterbehilfe erlaubt, in Deutschland hingegen strafbar. Van Den Bleeken wäre der erste Häftling in Belgien gewesen, der diese Möglichkeit in Anspruch genommen hätte. Er hatte sich Ende September den eigenen Tod zunächst gerichtlich erstritten.
In der jüngst eröffneten Psychiatrie in Gent sollen nun Behandlungsmöglichkeiten für Van Den Bleeken geprüft werden. Zudem gibt es laut Justizministerium für den Mann die „klare Perspektive“ einer raschen Überstellung in eine Anstalt in den Niederlanden, die für sehr lange Aufenthalte ausgestattet ist.
Van Den Bleeken war als 20-Jähriger wegen Mordes und wegen mehrerer Vergewaltigungen verurteilt worden. Er leidet eigenen Angaben zufolge stark unter sexuellen Wahnvorstellungen.
Justizministerium kündigt Plan an
Justizminister Koen Geens kündigte nun an, binnen sechs Monaten einen Plan zum Umgang mit psychisch gestörten Langzeit-Häftlingen vorzulegen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte Belgien in anderen Fällen bereits verurteilt, weil Plätze zur Unterbringung psychisch kranker Straftäter fehlten.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz reagierte erfreut: „Öffentlicher Druck hat Frank Van Den Bleeken das Leben gerettet. Dieser Fall macht deutlich, dass der Wunsch nach aktiver Sterbehilfe nicht immer ein Akt der Selbstbestimmung ist.“
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