Ja, die Verurteilung eines Arztes wird Auswirkungen haben. Doch psychisch Kranke sind durch das Urteil nicht pauschal von Suizidhilfe ausgeschlossen.
Autor Frédéric Valin war für den Ehrenpreis des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands vorgeschlagen. Der Leiter des Verbandes erklärt, warum die Nominierung nun zurückgezogen wurde.
In zwei Strafprozessen um die ärztliche Suizidhilfe geht es um den „freien Willen“ bei psychischer Erkrankung. Das ist nicht einfach zu entscheiden.
Das Bundesverwaltungsgericht verweigert Sterbewilligen den Zugang zu Natriumpentobarbital. Es verweist alternativ auf Sterbehilfe-Organisationen.
Der Bundestag hat sich nicht auf eine Regelung zur Sterbehilfe einigen können. Können wir jetzt erst mal über ein Leben in Würde für alle sprechen?
Zwei Gesetzentwürfe zur ärztlichen Suizidhilfe sind im Bundestag gescheitert. So fehlt weiter Rechtssicherheit für Sterbewillige, -helfer und Ärzte.
Die Politik scheut sich, die ärztliche Suizidhilfe zu institutionalisieren. Das begleitete Sterben bleibt also in der Grauzone – und ein Privileg.
Im Bundestag verfehlen zwei Gesetzesentwürfe zur Sterbehilfe eine Mehrheit. Dafür stimmt das Parlament für mehr Suizid-Vorbeugung.
Am Donnerstag stimmt der Bundestag über Suizidhilfe ab. Schafft es keiner der Entwürfe, brauchen Sterbewillige weiterhin Vereinsmitgliedschaften.
Das bestehende Strafrecht schützt Patient*innen und Ärzt*innen bereits gut vor den Gefahren durch eine unverantwortliche Suizidhilfe.
Vor der Sommerpause soll der Bundestag zur Sterbehilfe entscheiden. Nun haben sich zwei überparteiliche Gruppen auf einen Entwurf geeinigt.
Der Zusammenhalt unserer Gesellschaft setzt voraus, den Menschen auch und gerade die Vorstellung vom eigenen Lebensende selbst zuzugestehen.
Unsere Gesellschaft forciert eine Enttabuisierung des Todes. Zugleich will sie ihn durch sprachliche Verharmlosung unter Kontrolle bringen.
Der Bundestag debattiert am Freitag über die Sterbehilfe. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), berichtet aus der Praxis.
Niemand trifft leichtfertig die Entscheidung, das eigene Leben zu beenden. Es muss die Möglichkeit geben für einen begleiteten, schmerzfreien Suizid.
Der Bundestag debattierte über Beihilfe zum Suizid. Die vorgestellten Gesetzentwürfe haben unterschiedliche Beratungskonzepte.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte lehnt die Beschwerde eines dänischen Mediziners ab. Es gäbe kein Recht auf assistierten Suizid.
Der alte Bundestag hatte nicht entschieden, jetzt gewinnt die Sterbehilfe-Debatte wieder Tempo. Zwei Gesetzesentwürfe liegen schon auf dem Tisch.
Abgeordnete mehrerer Parteien wollen die Sterbehilfe neu regeln. Dabei werden diejenigen, die assistierten Suizid in Betracht ziehen, entmündigt.