Gescheiterte Suizidhilfe-Gesetze: Die Ängste dominieren
Die Politik scheut sich, die ärztliche Suizidhilfe zu institutionalisieren. Das begleitete Sterben bleibt also in der Grauzone – und ein Privileg.
Begleitetes Sterben bleibt weiterhin nur privilegierten Personen vorbehalten Foto: Andrea Enderlein/imago
Ganz überraschend ist das Ergebnis nicht, aber man hätte sich ein anderes Resultat erhofft: In der Abstimmung des Bundestags über zwei Gesetzentwürfe zu einer Neuregelung der Suizidhilfe fand keiner der Entwürfe eine Mehrheit. Es bleibt also erst mal alles, wie es ist: Ärztliche Unterstützung beim Suizid wird zwar nicht unter Strafe gestellt, aber Beratungsstellen und einen leichteren Zugang zur ärztlichen Hilfe gibt es leider auch nicht.
Die Suizidhilfe lässt sich offenbar nicht mit Hilfe der Politik institutionalisieren. Zu groß sind die Ängste und Vorbehalte. In der Bundestagsdebatte wurde argumentiert, dass der Suizid beim Aufbau eines Beratungsnetzwerks und einem leichteren Zugang zur Selbsttötung zum „Normalfall“ werden könnte. Dass etwa Schwerstpflegebedürftige sich genötigt fühlen könnten, sich zu töten, statt dem Staat zur Last zu fallen.
Das sind Argumente, die etwas verlogen wirken. Schließlich könnte man für eine bessere Ausstattung von Pflegeeinrichtungen kämpfen, aber das will ja niemand bezahlen. Mit der Realität der Suizidwilligen und deren individuellem, starkem Leiden hat das Argument im Übrigen nicht viel zu tun. Pro Jahr nehmen sich nur 300 bis 400 Menschen mit ärztlicher Hilfe das Leben, mehr als 9.000 aber machen einen „harten“ Suizid, etwa durch Erhängen. Die Sterbehilfeorganisationen haben eigene Vorbedingungen, über deren Ausgestaltung man sicher streiten kann. Aber sie operieren nicht im rechtsfreien Raum, weil eine Anklage droht, wenn herauskommt, dass der oder die Suizidwillige unter Druck und nicht freiverantwortlich gehandelt hat.
Der Zugang zur Suizidhilfe bleibt also im Graubereich und privilegiert: Man muss im Bedarfsfall Ärzt:innen kennen, die unterstützen, oder Mitglied in einem der Vereine sein und auch ein bisschen Geld haben. Unter den Klient:innen der Vereine ist der Anteil von Akademiker:innen überproportional hoch. Die Suizidhilfe bleibt wieder sich selbst überlassen. Die Politik hat die Grenzen ihres eigenen Handelns diesmal buchstäblich selbst gewählt.
Gescheiterte Suizidhilfe-Gesetze: Die Ängste dominieren
Die Politik scheut sich, die ärztliche Suizidhilfe zu institutionalisieren. Das begleitete Sterben bleibt also in der Grauzone – und ein Privileg.
Begleitetes Sterben bleibt weiterhin nur privilegierten Personen vorbehalten Foto: Andrea Enderlein/imago
Ganz überraschend ist das Ergebnis nicht, aber man hätte sich ein anderes Resultat erhofft: In der Abstimmung des Bundestags über zwei Gesetzentwürfe zu einer Neuregelung der Suizidhilfe fand keiner der Entwürfe eine Mehrheit. Es bleibt also erst mal alles, wie es ist: Ärztliche Unterstützung beim Suizid wird zwar nicht unter Strafe gestellt, aber Beratungsstellen und einen leichteren Zugang zur ärztlichen Hilfe gibt es leider auch nicht.
Die Suizidhilfe lässt sich offenbar nicht mit Hilfe der Politik institutionalisieren. Zu groß sind die Ängste und Vorbehalte. In der Bundestagsdebatte wurde argumentiert, dass der Suizid beim Aufbau eines Beratungsnetzwerks und einem leichteren Zugang zur Selbsttötung zum „Normalfall“ werden könnte. Dass etwa Schwerstpflegebedürftige sich genötigt fühlen könnten, sich zu töten, statt dem Staat zur Last zu fallen.
Das sind Argumente, die etwas verlogen wirken. Schließlich könnte man für eine bessere Ausstattung von Pflegeeinrichtungen kämpfen, aber das will ja niemand bezahlen. Mit der Realität der Suizidwilligen und deren individuellem, starkem Leiden hat das Argument im Übrigen nicht viel zu tun. Pro Jahr nehmen sich nur 300 bis 400 Menschen mit ärztlicher Hilfe das Leben, mehr als 9.000 aber machen einen „harten“ Suizid, etwa durch Erhängen. Die Sterbehilfeorganisationen haben eigene Vorbedingungen, über deren Ausgestaltung man sicher streiten kann. Aber sie operieren nicht im rechtsfreien Raum, weil eine Anklage droht, wenn herauskommt, dass der oder die Suizidwillige unter Druck und nicht freiverantwortlich gehandelt hat.
Der Zugang zur Suizidhilfe bleibt also im Graubereich und privilegiert: Man muss im Bedarfsfall Ärzt:innen kennen, die unterstützen, oder Mitglied in einem der Vereine sein und auch ein bisschen Geld haben. Unter den Klient:innen der Vereine ist der Anteil von Akademiker:innen überproportional hoch. Die Suizidhilfe bleibt wieder sich selbst überlassen. Die Politik hat die Grenzen ihres eigenen Handelns diesmal buchstäblich selbst gewählt.
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Kommentar von
Barbara Dribbusch
Redakteurin für Soziales
Redakteurin für Sozialpolitik und Gesellschaft im Inlandsressort der taz. Schwerpunkte: Arbeit, soziale Sicherung, Psychologie, Alter. Bücher: "Schattwald", Roman (Piper, August 2016). "Können Falten Freunde sein?" (Goldmann 2015, Taschenbuch).
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