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Staatskrise Südkoreas 2024Ein Ex-Präsident und sein irritierendes Lächeln

Südkoreas früherer Präsident Yoon Suk Yeol muss sich wegen der Verhängung des Kriegsrechts vor Gericht verantworten. Ihm droht die Todesstrafe.

Korea, 16. Januar: am Bahnhof von Seoul wird der Prozesses gegen den ehemaligen südkoreanischen Präsidenten Yoon Suk Yeol auf einem Bildschirm übertragen Foto: Yonhap/YNA/epa

S eit Wochenbeginn befasst sich die südkoreanische Öffentlichkeit geradezu obsessiv mit diesem irritierenden Lächeln: Yoon Suk Yeol, der ehemalige Präsident des Landes, grinst wie ein Honigkuchenpferd auf der Anklagebank des zentralen Bezirksgerichts in der Hauptstadt Seoul. Dabei hatte die Staatsanwaltschaft gerade die Todesstrafe für den 65-Jährigen gefordert.

Auch im „Korea Press Center“ in Seoul rätselt man über das mysteriöse Lachen des Ex-Staatsoberhaupts. „Das ist eben seine Art, mit der Situation umzugehen“, meint eine Dokumentarfilmerin. Ein anderer Kollege sagt schnippisch: „Yoon ist einfach total wahnhaft.“

Bereits am Abend des 3. Dezember 2024 hatte der damalige Präsident ganz offensichtlich den Bezug zur Realität verloren. Völlig überraschend verhängte der konservative Politiker damals das Kriegsrecht über Südkorea. Während er Spezialkräfte des Militärs zum Parlament entsandte, wandte er sich in einer TV-Ansprache mit versteinerter Miene an das Volk: Die linke Opposition sei von Kommunisten mit Beziehungen nach China und Nordkorea unterwandert; nun müsse die freiheitliche Ordnung mithilfe von radikalen Maßnahmen geschützt werden.

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Ein Sonderermittlungsteam der Staatsanwaltschaft kommt jedoch zu einem ganz anderen Fazit: Yoon habe versucht, die unabhängige Justiz auszuschalten, um an der Macht zu bleiben. Seine Tat sei von langer Hand vorbereitet worden, und er habe während des gesamten Prozesses nicht auch nur einen Funken Reue gezeigt. Deshalb fordert die Staatsanwaltschaft nun die Todesstrafe.

„Rückschritt für die Menschenrechte“

Für eine Gesellschaft, die sich nach Jahrzehnten der Militärdiktatur zu einer weitgehend liberalen Demokratie gewandelt hat, mag das Strafmaß ungewohnt brutal wirken. Amnesty International hat die geforderte Todesstrafe einen „Rückschritt für die Menschenrechte“ in Südkorea genannt.

Doch in den sozialen Medien hat die Nachricht über Yoons Prozess unter vielen Südkoreanern auch offenen Jubel ausgelöst. Etliche Millennials haben morbide Postings abgesetzt, in denen sie ankündigen, anlässlich der geforderten Todesstrafe feierlich essen gehen zu wollen. Dahinter steckt das Bedürfnis, dass der vermeintlichen Gerechtigkeit Genüge getan werden müsse – wenn auch nur symbolisch.

Denn vollstreckt wird die Todesstrafe seit Ende der 1990er in Südkorea nicht mehr. Der damalige Präsident Kim Dae-jung (1924–2009) hatte einen inoffiziellen Hinrichtungsstopp eingeführt. Kim selbst entkam als politischer Gefangener seinem sprichwörtlichen Henker nur durch eine Begnadigung.

Als in Südkorea noch Militärherrscher mit eiserner Hand regierten, wurden Todesurteile inflationär ausgesprochen. Nun argumentiert die Staatsanwaltschaft, dass sie die Höchststrafe fordert, um einen Rückfall in die autoritäre Vergangenheit des Landes zu verhindern.

Erstes Urteil: 5 Jahre Haft

Dass Todesurteile eine abschreckende Wirkung hätten, gilt allerdings als umstritten. „Im koreanischen Rechtssystem ist die vollstreckbare Höchststrafe lebenslange Haft“, argumentiert etwa Han In-seop, emeritierter Juraprofessor an der renommierten Seouler Nationaluniversität, in einem oft geteilten Facebook-Beitrag. Ein Todesurteil hätte also keine praktischen Auswirkungen, jedoch ungewollte Nebeneffekte: „Es kann die Anhänger mobilisieren und einen Märtyrereffekt erzeugen.“

Unter Yoon Suk Yeols treuesten Loyalisten hofft man derweil darauf, dass US-Präsident Donald Trump seinem vermeintlichen Bruder im Geiste zu Hilfe kommt – und Druck auf die derzeitige Regierung unter dem linken Lee Jae Myung ausübt. Bislang zeigt Trump keinerlei Interesse an der Causa.

Am 16. Januar wurde Yoon Suk Yel in einem ersten Urteil wegen Behinderung der Justiz zu fünf Jahren Haft verurteilt. Ob das Gericht auch der geforderten Todesstrafe entspricht, wird sich dann am 19. Februar zeigen.

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Fabian Kretschmer
Korrespondent in Südkorea
Seit 2024 Korrespondent für die koreanische Halbinsel und China mit Sitz in Seoul. Berichtete zuvor fünf Jahre lang von Peking aus. Seit 2014 als freier Journalist in Ostasien tätig. 2015 folgte die erste Buchveröffentlichung "So etwas wie Glück" (erschienen im Rowohlt Verlag), das die Fluchtgeschichte der Nordkoreanerin Choi Yeong Ok nacherzählt. Betreibt nebenbei den Podcast "Beijing Briefing". Geboren in Berlin, Studium in Wien, Shanghai und Seoul.
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