Staatsfolter in Syrien vor Gericht: Deutsche Justiz als Vorreiter
Es ist der deutschen Justiz hoch anzurechnen, dass sie nun Assads Folterregime anklagt. Es zeigt, Syriens Verbrechen müssen nicht straflos bleiben.
![Ein Angeklagter mit Anwalt vor Gericht. Ein Angeklagter mit Anwalt vor Gericht.](https://taz.de/picture/4106201/14/syrien-folter-gericht-deutschland-assad--1.jpeg)
D ie historische Tragweite ist kaum zu überschätzen: Vor dem Oberlandesgericht Koblenz beginnt heute der weltweit erste Prozess wegen Staatsfolter in Syrien. Und am Freitag beginnt vor dem Oberlandesgericht Frankfurt der erste Prozess wegen Völkermordes an den Jesiden gegen einen irakischen Kämpfer des „Islamischen Staates“ (IS). Das zeitliche Zusammentreffen ist Zufall – nicht aber, dass die deutsche Justiz jetzt internationales Vorbild wird.
Von der Vorreiterrolle Deutschlands als Aufklärer des Terrors führt ein direkter Weg zurück zur Vorreiterrolle Deutschlands als Aufnahmeland für Flüchtlinge vor fünf Jahren. Der Koblenzer Hauptangeklagte Anwar Raslan, der für den Foltertod Dutzender Häftlinge in einem von ihm geleiteten Verhörzentrum des syrischen Geheimdienstes in Damaskus verantwortlich gemacht wird, kam als Flüchtling nach Deutschland. Der Frankfurter Angeklagte, Ehemann einer deutschen IS-Kämpferin, wurde 2019 als Flüchtling in Griechenland festgenommen.
Mit diesem Prozess betritt das noch wenig getestete deutsche Völkerstrafrecht Neuland. Der erste Völkerstrafrechtsprozess, gegen den in Deutschland lebenden politischen Führer der im Kongo kämpfenden ruandischen Miliz FDLR und seinen Stellvertreter, endete vor ziemlich genau einem Jahr abrupt mit dem Tod des Hauptangeklagten Ignace Murwanashyaka noch bevor ein rechtskräftiges Urteil vorlag. Murwanashyakas erstinstanzliche Verurteilung in Stuttgart im Jahr 2015 als Rädelsführer einer terroristischen Vereinigung – der aber zugleich lediglich Beihilfe zu den Verbrechen seiner Untergebenen geleistet habe -, war 2018 vom Bundesgerichtshof kassiert worden. Zur nächsten Etappe kam es nicht mehr. So wartet Deutschland immer noch auf das erste endgültige Völkerstrafrechtsurteil gegen einen mutmaßlichen Verantwortlichen für schwerste Menschheitsverbrechen – es hat lediglich Urteile gegen einfache Kämpfer gegeben.
Denn noch nie wurde unter dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch VStGB ein mutmaßlicher Verantwortlicher für Verbrechen eines anderen Staates angeklagt. Es ist der deutschen Justiz hoch anzurechnen, dass sie diesen Schritt wagt. Zwar ist der Angeklagte kein Vertreter des syrischen Staates mehr, er desertierte 2012. Aber es läuft gleichzeitig ein Haftbefehl des Bundesgerichtshofs gegen den Chef des syrischen Luftwaffengeheimdiensts. Grundlage dafür ist die Auswertung der „Caesar-Dateien“ mit Zehntausenden Fotos von tausenden Leichen der Opfer staatlicher Folter in Syrien, die ein Militärfotograf außer Landes geschmuggelt hat. Auch einige der mutmaßlichen Opfer Raslans sind den Ermittlungen zufolge auf diesen Bildern.
Natürlich wird in diesem Prozess alles erst einmal grundsätzlich angezweifelt werden, es gilt schließlich die Unschuldsvermutung. Sind die Bilder echt? Was ist darauf tatsächlich zu sehen? Sind die zu befragenden Zeugen glaubwürdig? Sind ihre Aussagen überprüfbar? Selbst wenn einzelne Verbrechen endgültig bewiesen sind, ist der Angeklagte strafrechtlich tatsächlich verantwortlich dafür? Gerade letztere Frage, die für eine Veurteilung zwingend ist, lässt sich in einer straffen Diktatur wie der Assads nicht leicht beantworten. Aber auch sonst steht dieser Prozess unter einer schweren Hypothek. Das Assad-Regime ist schließlich weiterhin im Amt, seine Staatsbürger haben auch auf der Flucht noch Angst vor ihm und Ermittlungen vor Ort sind ausgeschlossen. Das war schon beim FDLR-Prozess ein Problem, aber die Bedrohung aus Syrien ist ungleich größer.
Dennoch ist das wichtigste erstmal, dass dieser Prozess überhaupt stattfindet. Er sendet ein kräftiges Signal in die Welt aus, dass Syriens Verbrechen nicht straflos bleiben müssen. Viele in Deutschland – insbesondere bei Linkspartei und AfD – meinen, Syriens Assad-Regime müsse ein Partner sein, und wenn doch bloß die Islamisten besiegt wären, würde Frieden in Syrien herrschen und die Flüchtlinge könnten zurückkehren. Dieser Prozess erinnert uns daran, dass das Gegenteil der Fall ist. Das Assad-Regime ist ein Verbrecherregime. Seine Vertreter gehören vor Gericht. Erst sein Ende wird Syrien Frieden bringen.
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