Sprengung von Aborigenes-Gräbern: Rio-Tinto-Chef tritt zurück
Der Bergbaukonzern Rio Tinto sprengte in der australischen Region Pilbara ein 46.000 Jahre altes Gräberfeld, um Eisenerz abzubauen. Drei Manager müssen nun gehen.
Um eine Eisenerzmine zu erweitern, hatte Rio Tinto im Mai in der Juukan-Schlucht zwei Höhlen gesprengt, die laut Forschern schon vor 46.000 Jahren von Menschen bewohnt gewesen waren. Die Zerstörung hatte unter den Ureinwohnern der Region große Trauer ausgelöst.
Bestürzung und Kritik weiteten sich offenbar auch auf die Aktionäre des Unternehmens aus. In den letzten Wochen hatte eine wachsende Zahl von Anteilseignern den Rücktritt Jacques' gefordert. Die Unternehmensspitze hatte die Sprengung zu Beginn des Skandals noch als notwendig verteidigt, dann aber zunehmend eine versöhnlichere Position eingenommen. Am Freitag ließ die Firma verlauten, „was in Juukan passiert ist, war falsch“.
Die zerstörten Höhlen galten als eine der ältesten Orte menschlicher Behausung auf der Welt. Archäologen hatten jahrelang Ausgrabungen durchgeführt, die zeigten, dass Aborigines die Felsformationen über zehntausende von Jahre als Behausung und Unterstände genutzt hatten. Forscher fanden ein 6.000 Jahre altes menschliches Haar, das nach umfangreichen Analysen mit der Genetik der noch heute im Gebiet lebenden indigenen Bewohner in Verbindung gebracht werden konnte. Die Höhlen galten als wichtige heilige Stätten.
Im Zweifel für die Wirtschaft, nicht für die Aborigines
Die Sprengung mag zwar aus moralischer Sicht fragwürdig sein – nicht aber aus juristischer Perspektive. Die Zerstörung der Höhlen war von den Behörden des Bundesstaates Westaustralien im Rahmen eines üblichen bürokratischen Verfahrens routinemäßig bewilligt worden.
Die auf Bergbaurecht spezialisierte Rechtsprofessorin Samantha Hepburn von der Deakin University bei Melbourne sagte im Gespräch mit der taz, der Bewilligungsprozess für die Vernichtung religiös und kulturell wichtiger Stätten der australischen Aborigines sei in den meisten Bundesstaaten stark zugunsten der Wirtschaft ausgerichtet. Während Unternehmen bei einem Einspruch gegen ein geplantes Projekt ein Wiedererwägungsgesuch einlegen könnten, hätten die traditionellen Besitzer dieses Recht nicht.
„Den Aborigines bleibt deshalb meist nichts anderes übrig, als die Zerstörung hinzunehmen“, so die Akademikerin. Kritiker hoffen, dass der Fall ein Umdenken ausgelöst hat – vor allem unter den Aktionären von Firmen, die in Australien bisher wenig bekannt gewesen waren für einen nachhaltigen Umgang mit Kulturgütern. Die Regierung will eine Überarbeitung der entsprechenden Bewilligungsprozesse prüfen.
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