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Späte Sühne

Gericht in Argentinien: Amnestie verfassungswidrig

SAN SALVADOR taz ■ 18 Jahre nach dem Ende der Militärdiktatur in Argentinien droht den Schergen des Regimes nun doch noch ein Strafverfahren. Ein Bundesgericht hat am Freitag die 1986 erlassenen Amnestiegesetze aufgehoben und für verfassungswidrig erklärt. Das Urteil bezieht sich zunächst zwar nur auf einen Einzelfall. In Justizkreisen geht man jedoch davon aus, dass es ganauso auf andere Fälle angewandt werden kann.

Die Vorarbeit für das Urteil vom Freitag hatte der Richter Gabriel Cavallo bereits am 6. März geleistet: Im Verfahren gegen zwei ehemalige Polizisten, die wegen Entführung, Folter und Mordes an einem Ehepaar angekagt sind, erklärte es das so genannte Schlusspunktgesetz und das Gesetz über den Befehlsnotstand für ungültig. Dieser Beschluss ist nun überprüft worden. Das Bundesgericht gab Cavallo recht.

Die beiden Amnestiegesetze waren 1986 unter dem Druck von rebellierenden Militärs im Schnellverfahren verabschiedet worden. Das Schlusspunktgesetz legte fest, dass Strafanzeigen wegen Menschenrechtsverletzungen in der Zeit der Diktatur (1976 bis 1983) nur noch innerhalb einer Frist von 60 Tagen eingereicht werden konnten. Als dann doch zu viele Klagen kamen, schob man das Gesetz über den Befehlsnotstand nach, das Militärs bis hinauf zum Rang eines Brigadegenerals Straffreiheit zusichert. Ein paar ranghöhere Schergen wurden zwar verurteilt, später aber begnadigt. Während der Diktatur wurden rund 30.000 Regimegegner ermordet.

TONI KEPPELER

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