Sondersitzung des Senats zu Corona: „Gucken besorgt aufs Wochenende“

Die Berliner Landesregierung verlängert am Donnerstagabend die Obergrenze für Veranstaltungen und mahnt zur Vorsicht.

Lederer, Müller und Pop zu Beginn der Pressekonferenz nach der Corona-Sondersitzung des Senats Foto: dpa

taz | BERLIN So wie Michael Müller, Klaus Lederer und Ramona Pop sitzen an diesem Abend mutmaßlich viele Ministerpräsidenten und ihre wichtigsten Kabinettsmitglieder in Pressekonferenzen, um von Sondersitzungen nach der Corona-Konferenz mit der Bundeskanzlerin zu berichten. Aber nur diese drei als führende Berliner Politiker von SPD, Linkspartei und Grünen regieren in einer Stadt, in der zwei Tage später eine Demonstration von möglicherweise mehreren 10.000 Gegnern der Corona-Regeln angesetzt ist. Die hat die Innenverwaltung des Senats zwar verboten – aber wie Pop hervorhebt, liegt die Entscheidung letztlich beim Verwaltungsgericht. Entsprechend ernst wirken der Regierende Bürgermeister Müller und seine beiden Vizes vor den Journalisten. „Wir gucken besorgt auf das Wochenende“, sagt Pop und berichtet, dass Innensenator Andreas Geisel (SPD) „unglaublichen Gewaltandrohungen ausgesetzt“ sei.

Laut Pop sind es ausdrücklich keine verschärften Regeln, die man beschlossen hat – nur eben erstmals keine weiteren Lockerungen. Verschärfungen, sagt die Wirtschaftssenatorin, „wären bei der aktuell grünen Ampel nicht zu rechtfertigen.“ Die grüne Ampel, das ist das vom Senat installierte Warnsystem mit Grenzwerten für die Infektionszahl sowie die Zahl der von einem oder einer Infizierten neu Angesteckten und die Menge verfügbarer Intensivbetten.

Eine Verlängerung haben sie vielmehr beschlossen, die Senatsmitglieder, in ihrer Sitzung unmittelbar nach der über fünfstündigen Konferenz von Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten: Die bisher bis zum 24. Oktober befristeten Obergrenzen für Veranstaltungen, egal ob draußen oder drinnen, gelten nun mindestens bis zum 31. Dezember. So dürfen bei Veranstaltungen unter freiem Himmel bis Jahresende nicht mehr als 5.000 Menschen zusammen kommen, was laut Regierungschef Müller Weihnachtsmärkte nicht verbietet, aber eben auf diese Teilnehmerzahl begrenzt.

Wobei Kultursenator Lederer hinzufügt, dass bloß zeitgleich nur 5.000 zusammen kommen dürften, über den Tag verteilt möglicherweise auch 10.000 oder mehr – wenn jemand die Veranstaltung verlasse, dürfe jemand anders hinein. Das zu organisieren liegt aus Sicht der drei Politiker an den Veranstaltern, nicht am Senat. In geschlossenen Räumen liegt die Grenze in Berlin derzeit bei 500 Menschen, ab dem 1. September dann 750, ab dem 1. Oktober 1.000.

Dienstag Senatsdebatte über private Feiern

In einem Punkt deuten sich in der Pressekonferenz, in der Müller, Lederer und Pop ansonsten auf einer Linie scheinen, zumindest leichte Differenzen an: Nach einer Frage, ob der Senat keine Obergrenzen für private Feiern beschlossen habe – neben Reiserückkehrern der Hauptort für Ansteckungen – nickt Lederer zustimmend, während Pop erwidert: „Bis Dienstag.“ Dann soll die Frage Thema der regulären Senatssitzung sein. Müller sagt. „Wir unterscheiden nicht zwischen kommerziellen Veranstaltungen und Familienfeiern – ob man da nachjustieren muss, werden wir am Dienstag sehen.“

In Brandenburg rät die grüne Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher derweil, die Teilnehmerzahl bei privaten Feiern auf 50 bis 75 zu begrenzen – die Entscheidung der dortigen Landesregierung ist noch offen. In Berlin appelliert Lederer an die Vernunft: „Man sollte sich überlegen, ob, solange kein Impfstoff da ist, man diese oder jene Feier unbedingt machen muss.“ Am späten Nachmittag war bekannt geworden, dass das Robert-Koch-Institut für Anfang 2021 einen Impfstoff angekündigt hat. Müller ruft an diesem Abend dennoch zu weiterhin großer Vorsicht auf: „Mein dringender Appell ist, das nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.“

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