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Sonderermittler für BND-AffäreEx-Richter Graulich und die Selektoren

Nach dem Willen der Koalition soll der ehemalige Richter Kurt Graulich die Liste mit den NSA-Selektoren einsehen. Die Opposition bereitet eine Klage vor.

Freut sich sicher auf die Sichtung von rund 40.000 Selektoren: Kurt Graulich Foto: dpa

Berlin rtr/afp | Der NSA-Untersuchungsausschuss im Bundestag hat einen ehemaligen Richter am Bundesverwaltungsgericht als Sonderermittler für die BND-Affäre vorgeschlagen. Der 65-jährige Kurt Graulich soll über die Sommermonate Einblick in die umstrittenen Selektorenliste des US-Geheimdienstes NSA nehmen.

Mit ihnen sollen die USA von Deutschland aus mit Hilfe des Bundesnachrichtendienstes auch europäische Behörden und Firmen ausspioniert haben. Graulich muss noch vom Kanzleramt ernannt werden. Union und SPD setzten den Vorschlag am Donnerstag im Ausschuss gegen die Stimmen der Opposition durch.

Linke und Grüne sehen durch einen solchen Ermittler die Kontrollrechte des Parlaments verletzt und bereiten eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht vor. Das Kanzleramt lehnt es unter Verweis auf die Beziehungen zu den USA und die Sicherheit Deutschlands abgelehnt, den Mitgliedern der parlamentarischen Kontrollgremien Einsicht in die Akten zu gewähren.

Die Oppositionsabgeordneten wollen die Akten selbst sehen. Mit dem geplanten Vorgehen „wird ein Verfahren der Vertuschung verlängert“, kritisierte die Obfrau der Linken im NSA-Ausschuss, Martina Renner. „Wir wehren uns gegen dieses Konstrukt“, sagte auch der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz. Es sei keine Aufklärung dadurch zu erwarten.

Graulich ist skeptisch

Graulich, der im Februar als Richter in den Ruhestand ging, gilt als Experte für die Nachrichtendienste. Der ARD sagte er, es werde vermutlich darum gehen, abstrakte Daten Namen zuzuordnen. Für die Einwände des Parlaments gegen das Verfahren und die geplante rechtliche Überprüfung habe er Verständnis.

Graulich chätzt seine Möglichkeiten, Licht in das Dunkel um die sogenannte Selektorenliste mit Spionagezielen zu bringen, offenbar als gering ein. „Es besteht das Risiko, 40.000 Selektoren zu finden, die in keinem offensichtlichen Zusammenhang stehen“, sagte er am Mittwoch „Spiegel Online“.

„Die Prüfung könnte schnell an einen Punkt kommen, an dem wir mehr Daten, mehr Kontextwissen brauchen. Das geht wahrscheinlich nicht ohne die Amerikaner.“ Er glaube nicht, dass mit der Einsicht in die Selektorenliste die Aufklärung schon erledigt sein werde, fügte der Jurist hinzu.

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4 Kommentare

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  • Mal abgesehen davon -

    Ob frauman sich für so einen Job hergibt -

    Kleiner Tipp am Rande -

     

    Für den guten&klugen Kurt Graulich -

    könnte es auch hier geraten sein,

    den trockenen Satz Eli Walachs a bain

    zu beherzigen:

    " Der quatscht zu viel!"

  • Auf der einen Seite kann ich die Bedenken verstehen, auf der anderen Seite ist es vollkommen richtig, wenn geklagt wird.

     

    Dieser Herr Graulich hat doch selbst gesagt, er sei nur seinem Auftraggeber gegenüber loyal. Na also, der Bundesregierung...

  • Arbeitet so ein "Sonderermittler" alleine? Was wird in der Liste stehen - IP-Adressen, e-Mail Adressen sowie Handy und Festnetznummern? Wie soll er da ohne Zugriff auf entsprechende Verzeichnisse und ohne IT-Unterstützung etwas herausfinden?

    Natürlich kann er Telefonnummern anrufen (wenn diese noch aktiv sind), e-Mails schreiben und Domains abgleichen. Eine seriöse Untersuchung geht so allerdings nicht - aber die ist vermutlich auch nicht gewünscht.