Situation von Geflüchteten in Heimen: Unter dem Existenzminimum
Alleinstehende Geflüchtete werden teils Eheleuten gleichgesetzt – und Leistungen gekürzt. Das Düsseldorfer Sozialgericht hält das für falsch.
Hintergrund ist, dass die Bundesregierung seit 2019 alleinstehende Menschen in Geflüchteten-Sammelunterkünften generell mit Eheleuten gleichsetzt. Damit einher geht die Kürzung der Leistung um 10 Prozent.
Die Begründung im Gesetz von 2019: Durch ihr Leben in der Sammelunterkunft könnten die Geflüchteten Geld sparen, „etwa indem Lebensmittel oder zumindest der Küchengrundbedarf in größeren Mengen gemeinsam eingekauft und in den Gemeinschaftsküchen gemeinsam genutzt werden“. Auch Kosten für Freizeitaktivitäten wie die Anschaffung von Büchern könnten geteilt werden.
Wie die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) betont, auf deren Vorlage sich das Sozialgericht weitestgehend stützt, sei schon diese Grundannahme falsch. „Das Bild des ‚Ehepaares‘, das aus einem Topf wirtschaftet, geht völlig an der Realität in den Unterkünften vorbei“, sagte Sarah Lincoln, Juristin bei der GFF. „Die Bewohner*innen sind sich in der Regel fremd – wegen erheblicher Sprachbarrieren und der hohen Fluktuation in den Einrichtungen.“
„Abenteuerlich und absurd“
Das werde aber gar nicht geprüft, kritisiert das Sozialgericht Düsseldorf. Die Anwendung der Kategorie „Paarhaushalt“ setze „lediglich die Unterbringung in einer Sammelunterkunft voraus“. Es ist also ein Automatismus, unabhängig davon, ob die Bewohner*innen tatsächlich gemeinsam kochen, einkaufen und ihre Freizeit miteinander verbringen – oder eben nicht.
In ähnlichen Konstellationen außerhalb des Asylbewerberleistungsgesetzes habe sich der Gesetzgeber zudem bewusst dagegen entschieden, Leistungen zu kürzen, weil Menschen zusammenlebten, beispielsweise in WGs.
„Es ist es daher glasklar, dass die pauschale Eingruppierung von Alleinstehenden als Paare verfassungswidrig ist“, sagte die GFF-Juristin Lincoln der taz. „Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gilt für alle Menschen in Deutschland und kann nicht einfach aus migrationspolitischen Erwägungen gekürzt werden.“ Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber bereits mehrfach in Urteilen zum menschenwürdigen Existenzminimum gerügt.
Auch die Linken-Politikerin Ulla Jelpke sagte der taz: „Die Annahme, dass Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften wie Eheleute Geld einsparen, sei „von Anfang an abenteuerlich und absurd“ gewesen. Sie sei zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht das auch so sehen werde. Das Bundesarbeitsministerium, das die Reform 2019 ausgearbeitet hatte, konnte eine Anfrage der taz zum Thema aus Zeitgründen nicht beantworten.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Sourani über das Recht der Palästinenser
„Die deutsche Position ist so hässlich und schockierend“
Spardiktat des Berliner Senats
Wer hat uns verraten?
Autounfälle
Das Tötungsprivileg
Rekrutierung im Krieg gegen Russland
Von der Straße weg
Deutscher Arbeitsmarkt
Zuwanderung ist unausweichlich
Deutschland braucht Zuwanderung
Bitte kommt alle!