Silvester in Berlin: Polizeieinsatz gegen Böller
Erstmals will die Polizei an den „Gefahrenpunkten“ auf dem Alexanderplatz und in der Potsdamer Straße ein Böllerverbot an Silvester durchsetzen.
Die beiden Zonen seien in den vergangenen Jahren in der Silvesternacht „Gefahrenbrennpunkte“ gewesen, hatte Innenstaatssekretär Torsten Akman (SPD) die geplante Neuerung im September begründet. An beiden Orten sei es zu massiven und gezielten Angriffen auf Polizisten und Feuerwehrleute gekommen. Auch für den Hermannplatz sei ein Verbot erwogen worden. Das habe man aber verworfen, weil sich gezeigt habe, dass es dort „keine Fokussierung auf Einsatzkräfte gibt“.
Das Böllerverbot beginnt am 31. Dezember um 18 Uhr und endet am 1. Januar um 6 Uhr. Gestützt ist es auf das polizeiliche Gefahrenabwehrrecht. Verboten ist in den Gebieten Pyrotechnik der Kategorien F2, F3, und F4. „Nur Wunderkerzen, Tischfeuerwerk und Knallerbsen sind erlaubt“, so Polizeisprecherin Anja Dierschke zur taz.
Auf dem Alex gilt das Verbot für den nordöstlichen Teil des Platzes, wo die Weltzeituhr steht. Die Freifläche zwischen Berolinahaus, Alexanderhaus, Galeria Kaufhof und Primark wird erfahrungsgemäß von Partygängern, die von auswärts kommen, und sogenannten erlebnisorientierten Personen, wie die Polizei sie nennt, als Fläche zum Zünden von Feuerwerk genutzt. Beim Jahreswechsel 2018/2019 sei es infolge „gruppendynamischer Prozesse“ und übermäßigen Alkoholkonsums „dauerhaft“ zu einer unsachgemäßen Handhabung von Feuerwerkskörpern gekommen, heißt es in der Verbotsverfügung.
Auch illegale Erzeugnisse wie „sogenannte Polenböller“ und SRS-Waffen – Schreckschusspistolen – seien verwendet worden. Die versammelten Menschen, darunter auch Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr, seien gefährdet gewesen. „Zumindest bedingt“ seien Verletzungen in Kauf genommen worden. Das Verbot auf dem Platz gelte für alle, heißt es. Eine Unterscheidung zwischen „Störern“ und „Nichtstörern“ sei unter den Bedingungen der Silvesternacht – Dunkelheit, Rauchentwicklung, Überfüllung – nicht möglich.
Im Unterschied dazu trifft das Böllerverbot in Schöneberg ein normales Wohngebiet. Das Pallasseum an der Potsdamer Straße Ecke Pallasstraße gehört dazu. An die 2.000 Menschen, darunter viele Familien mit Kindern, leben dort. Ähnlich ist es in der Steinmetzstraße, die komplett von dem Verbot betroffen ist. Das Gebiet galt früher als sozialer Brennpunkt.
Seit dem Jahreswechsel 2014/ 15 hätten die Straftaten in dem Gebiet „unter Nutzung von Pyrotechnik stetig zugenommen“, so die Verbotsbegründung. Die Rede ist von Anzeigen wegen schweren Landfriedensbruchs über Herbeiführen einer Sprengstoffstoffexplosion bis hin zu gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr.
Erhöhte Polizeipräsenz und Personenkontrollen
Als konkretes Beispiel wird auf eine Bushaltestelle verwiesen, die 2016/2017 durch Pyrotechnik zerstört worden sei. Oder darauf, dass 2018/2019 „dreimal Polizeidienstkräfte und einmal ein Passant beschossen“ worden seien. Auch beim kommenden Jahreswechsel sei damit zu rechnen, dass eine Vielzahl von Personen vor Ort zusammenkomme – „vornehmlich in der Altersgruppe der 14- bis 30-Jährigen“. Und auch damit, dass die fragliche Personengruppe die vielfältigen Rückzugsmöglichkeiten am Pallasseum und in der Steinmetzstraße dazu nutze, sich dem polizeilichen Zugriff zu entziehen. Die Gefahren für Unbeteiligte könnten durch ein Verbot zumindest gemindert werden.
Publik gemacht werden soll das Böllerverbot unter anderem mit Informationsflyern. Für Silvester kündigte der zuständige Einsatzleiter Alexander Karius am Mittwoch gegenüber der taz eine verstärkte Polizeipräsenz in den Gebieten an. Auch in den letzten Jahren sei mehr Polizei als anderswo vor Ort gewesen.
Am kommenden Silvester werde man das Böllerverbot aber mit Personenkontrollen versuchen durchzusetzen. Was das angehe, betrete man Neuland, gibt Karius zu. „Wir haben keine Erfahrungswerte, auf die wir zurückgreifen können“. Aber der Einsatzleiter lässt keinen Zweifel daran, dass die Polizei zum Handeln entschlossen sei. „Wenn man etwas festlegt, muss man es auch umsetzen, sonst macht man sich lächerlich“.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Internationaler Strafgerichtshof
Ein Haftbefehl und seine Folgen
Krieg in der Ukraine
Geschenk mit Eskalation
Nan Goldin in Neuer Nationalgalerie
Claudia Roth entsetzt über Proteste
Haftbefehl gegen Benjamin Netanjahu
Er wird nicht mehr kommen
Warnung vor „bestimmten Quartieren“
Eine alarmistische Debatte in Berlin
Umgang mit der AfD
Sollen wir AfD-Stimmen im Blatt wiedergeben?