Sicherheitskonzept zum Nato-Gipfel: Vorbild Heiligendamm
Bundeswehreinsatz, Hausarrest für AnwohnerInnen, Aussetzung des Schengen-Abkommens: Die Sicherheitsbehörden bereiten sich auf den Nato-Gipfel in Baden-Baden vor.
Das Land Baden-Württemberg rüstet sich für den größten Polizeieinsatz seiner Geschichte. Anlass ist der Jubiläumsgipfel zum 60. Geburtstag der Nato, der am 3. und 4. April in Baden-Baden, Kehl und auf französischer Seite in Straßburg stattfinden soll. Allein die Polizei auf der deutschen Seite rüstet sich mit 14.000 BeamtInnen. Beim G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm waren es nur 2.000 mehr.
Ähnlich wie in Heiligendamm hat die Polizei eine Sondereinheit gegründet. Sie heißt: Besondere Aufbauorganisation (BAO) "Atlantik". Für eine Fläche von 250 Kilometern in der Länge und 50 Kilometern in der Breite soll sie zuständig sein. Ohnehin haben die baden-württembergischen Sicherheitsbehörden den Einsatz in Heiligendamm zum Vorbild genommen. Bei einer Innenausschusssitzung des Landtags in Stuttgart Anfang Januar hatten sich die ParlamentarierInnen explizit mit den "Lehren befasst, die aus den Polizeieinsätzen während des Weltwirtschaftsgipfels G8 in Heiligendamm gezogen werden können", heißt es in einem Schreiben des Landtags.
Hunderte Schwerverletzte zuviel
"Der Gesamteinsatz der Polizei für den Nato-Gipfel fußt auf Falschmeldungen", kritisieren hingegen die GegnerInnen des Gipfels. Es sei im Ausschuss behauptet worden, dass es in Heiligendamm damals 500 schwerverletzte PolizistInnnen gegeben habe. Dabei handelte es sich jedoch um eine gezielte Desinformation der Polizei, wie inzwischen bekannt ist. Auf Grundlage dieser Felinformationen hat das Bundesverfassungsgericht bereits in Heiligendamm Demonstrationsverbote gerechtfertigt, beklagen die Nato-Gipfelgegner. Nun würden die Behörden mit derselben Begründung neue Verschärfungen durchsetzen.
Streit zwischen den Behörden und den Protestierenden gibt es auch über die zugelassene Größe der vorgesehenen Protestcamps. Eine Evaluation des Polizeieinsatzes von 2007 hatte ergeben, dass Camps mit 10.000 bis 15.000 Personen nicht geduldet werden dürften, weil sonst rechtsfreie Räume entstünden, sagte der Vorsitzende des Innenausschuses im baden-württembergischen Landtag, Hans Georg Junginger (SPD) zur taz. "Es ist selbstverständlich, dass das Gewaltmonopol des Staates durchgesetzt werden muss."
Nachdem Innenminister Heribert Rech (CDU) zunächst angedroht hatte, die Camps auf deutscher Seite gänzlich zu untersagen und die Stadt Kehl 10.000 Euro Platzmiete verlangte, haben sich die GipfelgegnerInnen von der Idee eines Camps auf deutscher Seite verabschiedet. Es wird nun ein zentrales Camp in Straßburg geben.
Hausarrest für Kehler BürgerInnen
Die Stadt Kehl soll während der Gipfeltage von der Polizei in mehrere Zonen eingeteilt werden, für die unterschiedliche Bestimmungen gelten. Besonders hart trifft es die BewohnerInnen der so genannten "Gelben Zone": "Wer sein Grundstück verlässt, muss sich zuvor mit der Polizei in Verbindung setzen", sagte Reinhart Renter, Polizeichef des Ortenaukreises. "Dann wird er von einem Beamten permanent begleitet." Betroffen sind rund 700 Menschen.
„Das nennt man gemeinhin Sippenhaft, so als ob sich unter den untadeligen Kehler Bürgern der gefürchtete Terrorist verbirgt", kommentierte dies der innenpolitische Sprecher der baden-württembergischen Grünen, Uli Sckerl. Für Baden-Baden ist ein ähnliches Konzept geplant.
Auch die BewohnerInnen von Straßburg werden mit Einschränkungen zu rechnen haben. 110 Kindergärten, Grundschulen und Kindertagesstätten werden während des Gipfels geschlossen bleiben, ebenso U-Bahnstationen und Parkhäuser. Am 4. April darf sich in der Altstadt nur aufhalten, wer dort wohnt und dies mit einem Ausweis belegen kann.
Bundeswehr im Einsatz
Die Bundeswehr wird wie auch in Heiligendamm erneut die Polizei bei ihrer Arbeit unterstützen. Das geht aus einer Antwort des Bundesverteidigungsministeriums auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke (Die Linke) hervor. Vier Amtshilfeersuchen liegen dem Ministerium demnach vor, darunter eines um Unterstützung bei der Gewährleistung der Sicherheit im Luftraum.
Gerade für den Einsatz der Armee in der Luft gab es in Heiligendamm scharfe Kritik. Die Kampfflugzeuge wurden dafür genutzt, Luftaufnahmen der Protestcamps anzufertigen. "Innenminister Schäuble hat die G-8-Demonstrationen genutzt, um die Bevölkerung weiter daran zu gewöhnen, dass man immer mehr mit dem Militär im Inneren arbeitet", kommentierte damals der FDP-Innenexperte Max Stadler.
Schengen außer Kraft
Besondere Brisanz erhält das Schengen-Abkommen bei den Gipfelprotesten, weil diese in zwei verschiedenen Staaten stattfinden. Durch das Abkommen sind Grenzkontrollen zwischen den Mitgliedsstaaten, zu denen auch Deutschland und Frankreich gehören, eigentlich abgeschafft worden. Anlässlich großer Demonstrationen wurde es aber in der Vergangenheit mehrfach außer Kraft gesetzt. Bürgerrechtsgruppen befürchten nun, Protestierenden könnte der Grenzübertritt verweigert werden.
„Es wäre in unserem Interesse, wenn es Grenzkontrollen geben würde“, sagte eine Sprecherin des baden-württembergischen Innenministeriums der taz. Eine Aufhebung des Abkommens müsse jedoch vom Bundesinnenministerium beantragt werden, was bislang noch nicht geschehen ist. Ausschließen konnte ein Ministeriumssprecher dies auf Anfrage aber nicht. „Auf der Grundlage der Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden werden an den Grenzen lageangepasste Maßnahmen getroffen werden“, hieß es weiter aus dem Ministerium.
Gewappnet für Festgenommene
Das Landesinnenministerium gab unterdessen an, bis zu 500 Festgenommene in nahe gelegenen Gefängnissen und Polizeidienststellen unterbringen zu können. Weiterhin werde geprüft, ob es „mobile Haftzellen“ in Containern geben könne, sagte Innenminister Rech. „Wenn die schwer bewaffnet ankommen, dann sperre ich die weg für die Zeit. Da bin ich auch nicht zimperlich", kündigte der Minister in der Badischen Zeitung an.
Hanne Jobst vom Protestbündnis Gipfelsoli kennt das aus Heiligendamm: „Über 1.700 Demonstranten wurden in Gewahrsam genommen, meist wegen fadenscheinigen Begründungen, etwa weil nicht der Gehweg benutzt wurde.“ Zu Verurteilungen kam es jedoch kaum, es fehlte die Rechtsgrundlage: „Die meisten Verfahren wurden eingestellt”, sagt Jobst.
Ob hieraus auch Lehren für den Einsatz in Baden-Württemberg gezogen wurden, wird der Polizeieinsatz zeigen müssen. „In Heiligendamm hat die Polizei zu einer Strategie tendiert, Menschen an der Ausübung ihres Demonstrationsrechts zu hindern“, sagte der Rechtsanwalt Peer Stolle vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein der taz. Dass sich dies grundlegend geändert hat, ist bislang nicht ersichtlich.
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