Sexualität in der Kirche: Als Mann, Frau und * schuf er sie
Innerhalb der katholischen Kirche werden Fragen von Geschlecht und Sexualität frei diskutiert. Die progressive Theologie hat neuen Mut gefasst.
Papst Franziskus’ Lehrschreiben „Laudato Si’“ von 2015 wurde weit über die Kirche hinaus als wissenschaftlich gut unterfüttertes Plädoyer für Umwelt- und Klimaschutz wahrgenommen. Seine jüngste Enzyklika „Fratelli Tutti“ erkennt explizit den wissenschaftlichen Fortschritt an und wirbt für eine solidarischere Weltordnung nach der Covid-19-Krise.
Auch Frauen und Geflüchtete hat der Papst dabei im Blick: „So wie es inakzeptabel ist, dass eine Person weniger Rechte hat, weil sie eine Frau ist, so ist es auch nicht hinnehmbar, dass der Geburts- oder Wohnort schon von sich aus mindere Voraussetzungen für ein würdiges Leben und eine menschenwürdige Entwicklung liefert.“
Mitte Oktober dann setzte Franziskus noch ein Hoffnungszeichen für all jene, denen die kirchliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Beziehungen ein Anliegen ist. In einem Dokumentarfilm wurde er mit den Worten zitiert: „Homosexuelle Menschen haben das Recht darauf, in einer Familie zu sein. Sie sind Kinder Gottes. Man kann niemanden deswegen aus einer Familie werfen oder ihnen das Leben vermiesen. Was wir brauchen, ist ein Gesetz zur eingetragenen Partnerschaft; dadurch sind sie rechtlich abgesichert.“
Dass der Heilige Stuhl Ende Oktober dann klargestellt hat, dass der Papst sich mit diesem Statement nicht für ein Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare ausgesprochen habe, dass es ihm nicht um eine Öffnung der Ehe gehe und dass sich an der Lehre der Kirche nichts geändert habe – all das darf nicht überraschen.
Nach der Veröffentlichung der MHG-Studie (nach den Forschungsstätten in Mannheim, Heidelberg und Gießen) kündigte Erzischof Rainer Maria Woelki (Köln) an, einen Betroffenenbeirat für Opfer von sexualisierter Gewalt einzurichten. Ein juristisches Gutachten sollte die Aufarbeitung in seinem Bistum vorantreiben. Solche Hoffnung wurde nun enttäuscht. Woelki teilte Ende Oktober mit, das Gutachten einer Münchner Kanzlei „wegen methodischer Mängel“ nicht veröffentlichen zu wollen. Stefan Heße, Erzbischof von Hamburg, dessen Arbeit als früherer Personalchef des Kölner Bistums Gegenstand des Gutachtens ist, hatte zuvor gegen die Studie interveniert. Die beiden Sprecher des Kölner Betroffenenbeirats haben daraufhin das Gremium verlassen. Sie sehen sich instrumentalisiert. Das Bistum Aachen veröffentlichte am 12. November eine Studie derselben Kanzlei. Sie belastet den früheren Bischof Heinrich Mussinghoff, seine beiden Vorgänger und frühere Generalvikare. Das Erzbistum Köln wiederum schaltete am 18. November die Webseite der Katholischen Hochschulgemeinde Köln ab, weil diese in einem online veröffentlichten Positionspapier einen Wandel der kirchlichen Sexualmoral und der kirchlichen Machtstrukturen gefordert hatte. „Gegen eine Unantastbarkeit amtskirchlicher Deutungshoheit – für eine Sicherung der Wissenschafts-und Forschungsfreiheit der Theologie“, fordern die Studierenden in dem Papier. „Die Kirchenleitung in Köln bestätigt im Grunde die Berechtigung dieser Forderung, weil sie genauso agiert, wie es im Papier kritisiert wird“, kommentierte die prominenteste Theologin des Synodalen Weges, Julia Knop, diesen Vorgang am Freitag im Deutschlandfunk. (sah)
Kirchliche Vetomacht
Denn die Gleichstellung von Frauen und queeren Menschen fordert der Papst immer wieder für das Außen der Gesamtgesellschaft, nicht aber für das Innen der Kirche. Zwar werden seine Gesten als einladender wahrgenommen als die seiner Vorgänger. Einer grundsätzlichen Neubewertung der katholischen Lehre auf Basis des humanwissenschaftlichen State of the Art, einer freien theologisch-wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Sexualität und Geschlecht, schiebt aber auch dieser Pontifex den Riegel vor – mit schierer Macht.
Ein Beispiel: Als der Theologieprofessor Ansgar Wucherpfennig im Februar 2018 zum dritten Mal zum Rektor der jesuitischen Hochschule Sankt Georgen in Frankfurt am Main gewählt wurde, verweigerte ihm der Vatikan das „nihil obstat“, die kirchliche Genehmigung für das Amt. Rom verlangte von dem Jesuitenpater, öffentlich seine wertschätzenden Aussagen zur Homosexualität, zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare und zum Frauendiakonat zu widerrufen. Erst nach Protesten führender Theolog*innen und ihrer Verbände konnte Wucherpfennig sein Amt schließlich weiterführen.
Anderen wird die Lehrerlaubnis von vornherein nicht erteilt, wie der Ethikerin Regina Ammicht Quinn, die sich mit einer kritischen Schrift zur theologischen Geschlechterethik habilitiert hatte. Solche kirchliche Vetomacht – festgeschrieben im weiter rechtskräftigen Reichskonkordat von 1933 (!) – gilt in Deutschland eben nicht nur für kirchliche Hochschulen wie im Fall Wucherpfennig, sondern auch für die katholischen Fakultäten an staatlichen Hochschulen, wie im Fall Ammicht Quinn.
Das kirchliche Einspruchsrecht betrifft im Übrigen nicht nur die wissenschaftliche Lehre, sondern ebenso die Lebensführung von Kandidat*innen. Offen gleichgeschlechtlich Begehrende und Personen mit einer trans Biografie bleiben damit faktisch von öffentlich finanzierten Professuren ausgeschlossen. Im Jahr 2008 bestätigte das Bundesverfassungsgericht, dass diese Regelung im Rahmen des Selbstbestimmungsrechts der Religionsgemeinschaften verfassungsmäßig sei.
Freie theologische Befassung mit Geschlecht
Es ist nun dennoch nicht so, dass die kirchlichen Kontrollmechanismen feministische Theologie, theologisch-progressive Geschlechter- und Sexalitätsstudien in Gänze verhindern könnten. Seit Jahrzehnten wächst eine autonome wissenschaftliche Literatur zu dem Themenkomplex. Und zuweilen ermöglichen die Seminare von mutigen Lehrstuhlinhaber*innen, von rebellischen Leuten aus dem mittelbau, von bereits emeritierten Theolog*innen oder von Gästen aus anderen christlichen Konfessionen und Ländern auch die freie Befassung mit den „heißen Eisen“.
Doch Studierende wie Lehrende an katholisch-theologischen Fakultäten berichten von Vorsicht, zuweilen sogar Furcht, was ein persönliches Outing, kritische Seminarthemen oder Abschlussarbeiten angeht, insbesondere wenn sie sich eine kirchliche Anstellung erhoffen. Und – das ist an den Curricula abzulesen: Empirisch-sozialwissenschaftliche Methoden sind in der katholischen – im Gegensatz zur evangelischen – Theologie unterentwickelt. Denn wo das Lehramt die Wahrheit schon festgelegt hat, stören datenbasierte Befunde der Wirklichkeit nur.
Doch nun scheint gerade ein empirisches, externes, aber von der Kirche in Auftrag gegebenes Forschungsprojekt der freien theologischen Befassung mit Geschlecht und Sexualität neuen Auftrieb zu geben. Quasi parallel zu dem Fall Wucherpfennig veröffentlichten im Jahr 2018 Kriminolog*innen, Psycholog*innen und Gerontolog*innen die sogenannte MHG-Studie, die das volle Ausmaß der sexualisierten Gewalt an Minderjährigen durch Kleriker im Zuständigkeitsbereich der deutschen Bischofskonferenz offenlegte.
Sexualisierte Gewalt, so legt die Untersuchung nahe, wird von dem hierarchischen System der Kirche begünstigt, von männerbündischen Macht- und Schweigekartellen, von tabuisierter Sexualität. „Die grundsätzlich ablehnende Haltung der katholischen Kirche zur Weihe homosexueller Männer ist dringend zu überdenken“, schreiben die Wissenschaftler*innen. Kirchliche Terminologie wie die einer „tief verwurzelten homosexuellen Neigung“ entbehrten jeder wissenschaftlichen Grundlage. „Anstelle solcher Haltungen ist eine offene und toleranzfördernde Atmosphäre zu schaffen. Erkenntnisse der modernen Sexualmedizin müssen dabei stärkere Berücksichtigung finden.“
Judith Butler und die Theologie
Durch die MHG-Studie sahen sich die deutschen Bischöfe schließlich – zehn Jahre nach dem Bekanntwerden der Fälle sexualisierter Gewalt am Berliner Canisiuskolleg – genötigt, gemeinsam mit der Laienvertretung der deutschen Katholik*innen im Januar den Demokratisierungsprozess des Synodalen Weges einzuschlagen. An Männlichkeit gebundene Macht soll das bis 2022 eingesetzte Gremium besser verteilen, die Rollen von Priestern und Frauen diskutieren und die katholische Sexualmoral einer Prüfung unterziehen.
Einige Beispiele aus den letzten Wochen zeigen, dass dieser Prozess auch der progressiven Theologie neuen Mut und Auftrieb verleiht. „Vom Vorrang der Liebe. Zeitenwende für die katholische Sexualmoral“, heißt das jüngst erschienene Buch der Moraltheologen Christof Breitsameter (München) und Stephan Goertz (Mainz). In dem neuen Sammelband „Judith Butler und die Theologie“, herausgegeben von dem Religionspädagogen Bernhard Grümme (Bochum) und der Systematikerin Gunda Werner (Graz, nicht zu verwechseln mit der bereits verstorbenen Namensgeberin des Gunda-Werner-Instituts) machen namhafte Theolog*innen das Denken der Macht- und Geschlechtertheoretikerin Butler für ihr Fach fruchtbar.
Im Oktober markierten auch Onlinetagungen wie „Als Mann, Frau und * schuf er sie …“ (Katholische Akademie Freiburg) oder „Männer an der Macht – Liturgie und Geschlecht“ einen kleinen Frühling der queerfeministischen Theologie. Letztere Tagung fand im Rahmen des Synodalen Weges statt – weitere wissenschaftlich-machtkritische Konferenzen sind geplant.
Konservative framen den Synodalen Weg als dekadenten Sonderweg der vom Protestantismus beeinflussten deutschen Kirche. Progressive Synodal*innen und Theolog*innen weltweit halten weiter dagegen, auch wenn frühere Initiativen wie die „Kölner Erklärung“ (1989), das „Kirchen-Volksbegehren“ (1995) oder der Aufruf „Kirche 2011: Ein notwendiger Aufbruch“ in Rom wenig Eindruck machten.
Auch die Progressiven wollen, dass der katholische Glaube in der Welt wirkt. Doch zu einer Zeit, da das globale Ausmaß des kirchlichen Missbrauchs erst sichtbar wird, da Katholik*innen in Polen LGBTI-freie Zonen ausrufen und den Zugang zu sicherem Schwangerschaftsabbruch noch weiter erschweren; zu einer Zeit, da Brasiliens Präsident Bolsonaro sich die Unterstützung katholischer Medien für seine rassistische und queerfeindliche Politik kaufen will und Donald Trump noch explizit eine Rechtskatholikin an den Obersten Gerichtshof der USA berufen hat – da zählen sie auf den freien und befreienden Austausch von Fakten und guten Argumenten: nicht auf schiere Macht.
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