Sexarbeit in St. Georg: Kritik an Kontakt-Verbot für Freier
Prostitutions-Expertinnen lehnen das geplante Kontaktverbot für Freier in St. Georg ab. Sie fordern einen Runden Tisch.
Die Pläne des SPD-Senats, eine Kontaktverbot-Verordnung für Freier auf St. Georg zu verabschieden, stoßen bei Szene-Expertinnen auf heftige Kritik. Sollte die Verordnung in Kraft treten, müssten Freier künftig bis zu 5.000 Euro zahlen, wenn sie dabei angetroffen werden, mit einer Prostituierten über den Preis für eine sexuelle Dienstleistung zu verhandeln.
"Die Erfahrungen aus Köln und Essen zeigen, dass Kontaktverbote und Bußgelder nicht zu weniger Prostitution führen, sondern die sexuelle Ausbeutung nur ins Verborgene treiben", erklären Anke Mohnert vom "Café Sperrgebiet" und Angela Bähr, Fachbereichsleiterin für Frauenprojekte beim Diakonischen Werk. "Das ist eine frauenfeindliche Maßnahme", sagt auch Kersten Artus, frauenpolitische Sprecherin der Linkspartei.
Ähnlich sieht es Veronica Munk, Prostitution-Expertin des internationalen "Amnesty for Women" Frauennetzwerks "Tampep". In Deutschland sei die Prostitution 2002 legalisiert worden und nun würden über diese Repressionsmaßnahme gegen Freier den Sexarbeiterinnen wieder ihre Rechte genommen. "Die Sexarbeiterinnen werden gezwungen, menschenunwürdig versteckt zu arbeiten", kritisiert Munk.
moralische Diskussion
Die Diskussion über den Straßenstrich in St. Georg werde "nicht sachlich, sondern moralisch und nie aus der Perspektive der Sexarbeiterinnen geführt", sagt Munk. "Nach dem Motto: Die Stadt muss sauber sein." Durch die geplante Maßnahmen werde die Arbeit der Sexarbeiterinnen jedoch noch risikoreicher. "Die Kunden werden verunsichert und gewalttätiger", befürchtet Munk. In der Folge fände eine Verdrängung der Kontaktanbahnung ins Internet statt. "Aber Verabredungen via Internet bieten den Frauen und Mädchen noch weniger Schutz vor menschenunwürdigen Praktiken von Freiern", bestätigt Anke Mohnert vom CaféSperrgebiet. "Die Gefahr wird größer, wenn sich die Frau über Internet an einem dunklen Ort verabreden muss, ohne den Preis ausgehandelt zu haben und dann im Auto sitzt", sagt auch Artus.
Ob die Überwachung der Kontaktanbahnung durch die Polizei überhaupt umsetzbar ist, bleibt fraglich. Wie wolle die Polizei eigentlich unterscheiden, ob jemand nach der Uhrzeit fragt oder den Preis für eine sexuelle Dienstleistung aushandelt? fragt Munk.
In Schweden, dem ersten skandinavischen Land, das Bußgelder für Freier eingeführt hatte, stelle sich inzwischen die Polizei gegen die Maßnahme, weil sie langfristig nicht umsetzbar sei, berichtet Emilija Mitrovic, Leiterin des Projektes "Arbeitsplatz Prostitution" bei der Gewerkschaft Ver.di. Auch die Diakonie schlägt eine völlig andere Stoßrichtung vor. "Prostituierte und Freier räumlich zu verdrängen und gleichzeitig Sozialprojekten im Stadtteil die Mittel zu kürzen, ist eindimensional und keine überzeugende Politik des Senates, sagen Mohnert und Bähr.
Sie schlagen vor, stattdessen die Idee des Runden Tisches "Sexuelle Dienstleistungen in Hamburg" aufzugreifen und einen Runden Tisch "Prostitution in St. Georg" einzurichten. An dem sollten alle wichtigen Institutionen beteiligt werden, um die unterschiedlichen Interessen zu berücksichtigen und die Maßnahmen von Polizei und Sozialarbeit aufeinander abzustimmen. Am 4. Februar wird sich erst einmal Protest gegen die geplante Verordnung formieren: Dann demonstriert das Bündnis "Recht auf Straße" in St. Georg.
Leser*innenkommentare
Kesselflicker
Gast
@ gunther
Ein paar gute Ansätze, ansonsten völlig realitätsfern.
Mindestalter 20? warum nicht gleich 30?
sanktgeorgianer
Gast
Dieses Vorgehen ist doch nur ein Ablenkungsmanöver vom Senat, (Egal ob SPD oder CDU) die Immobilienpreise und die Mieten in die Höhe schnellen zulassen. Wenn man ein wenig Rescherchiert wird man schnell merken wem einige Immobilien besonders im Bereich Hansaplatz gehören und da ist es nicht weit her schnell mal die paar "Nutten" , die teilweise schon über 10 Jahren hier Arbeiten, zuvertreiben. Diese Diskusion ist doch erst entstanden nachdem in Sankt Georg die ersten Millionen Beträge von Immobilien in Alsternähe geflossen sind.Wie immer profitieren hier nur ein paar wenige ohne Rücksicht auf andere Existenzen.
Apollo
Gast
Lieber guntherkummmerlande:
Auf deine kranke Idee, ein totales Überwachungsystems für die Prostitution einführen zu wollen, kann nur jemand kommen, der sich weder mit Menschen noch mit Prostitution auskennt.
Der einzig vernünftige und damit auch gangbare Weg wäre, die Prostitution als ein normales Gewerbe wie jedes andere auch anzuerkennen. Dazu bedarf es aber ein Umdenken in der Gesellschaft und auch ein großes Umdenken bei den Prostitution-Anbietern. Denn auch deren häufig halbillegales und unprofessionelles Verhalten ('Nachkobern', schlechte und falsche Dienstleistungen, Steuerhinterziehung, kriminelles Milieu usw.) trägt sehr zu den bekannten Problemen bei.
guntherkummmerlande
Gast
Dieses Verbot ist dumm, denn warum sollte man
etwas leugnen, was ohnehin offensichtlich ist.
Was nutzt es Kindern eine nicht vorhandene
heile Welt vorzugaukeln und die Faszination
dadurch noch anzuheizen.
Prostitution ist als legales Gewerbe anerkannt.
Wer A sagt, muß auch B sagen und folgerichtig
auch das Verhandlungsrecht in der Öffentlichkeit
beiden Vertragsparteien zugestehen.
Denn auch jedem anderen Gewerbe ist die
Vertragsortfreiheit zugebilligt .
Also gleiches Recht für alle.
Ein sinnvoller Umgang mit Prostitution wäre,
Prostitutionshotels zu eröffnen in denen
freie Sexanbieterinnen ihre Freier hinbeordern können und in sicheren Ambiente vielleicht auch
die Verhandlungen führen - nur als Angebot.
Sinnvoll wäre es diese Prostitutionshotels
mit Wellness zu kombinieren und sie weit weg von
dem Reeperbahn-Image hin zur Wohlfühldienstleistung
zu integrieren als festen Life-Style, Trend,
Chilling-Lounge zu etablieren, der abgesichert
durch strengste medizinisch geprüfte Überwachung,
absoluter Körper-und Zimmerhygiene schon bei der Auswahl des Mobiliars Maßstäbe setzt.
KundInnen können Abos ordern. Ein fester Kundenstamm
schützt die Prostituierten von unangenehmen
Überraschungen. Die Abo-Konsumenten werden ebenso
wie die Huren polizeilich diskret gefilzt
und die Aufenthaltszeit registriert, um Morde
im Milieu zu erschweren.
Die Polizei verpflichtet sich zur Diskretion
gegenüber der Familie der Huren und Freier.
Nur Prostituierte ohne Suchtproblematik
und ohne Zwang zur Prostitution werden zugelassen.
Jede registrierte Prostituierte muß wenigstens
ein alternatives Jobangebot oder eine alternative
Weiterbildung gewährt bekommen.
Deshalb, um nicht die Normalbevölkerung zu benachteiligen müssen neu zugezogene Prostituierte
die Wohnerlaubnis in der Gemeinde entzogen werden,
wenn die Anzahl der "normalen" Vollzeit-Jobangebote
nicht ausreichend für die Huren und NormalbürgerInnen
wäre.
AlkoholikerInnen, Rauschgiftsüchtige(illegale Drogen), psychisch Kranken, chronisch Kranken,
Verstümmelten(auch Leuten mit Genitalverstümmelung
aus Entwicklungsländern), Schwerstkriminellen(
Verurteilung wegen Körperverletzung),
gehört die Gewerbelizenz generell entzogen.
Zuhälter, Bordellbetreiber die Huren anstellen werden bei
Tests mit vorliegenden Langzeitsuchtkonsum
von Alkohol oder Rauschgift mit Strafen
zwischen 10 000€ bis 5.000.000€ belangt!
Jeder Bordellbetreiber/Zuhälter bürgt für die Gesundheit der Frauen mit und muß sich
entsprechend versichern.
Jede unabhängige Hure legt eine extra Infektionskrankenversicherung an, um
die Schäden bei Übertragung von Sexkrankheiten
finanziell dem Geschädigten zu bezahlen.
Die Abo-Sexfreier legen ihrerseits eine Versicherung
an, um Schäden durch Übertragung von Geschlechtskrankheiten der Hure zu bezahlen.
Versicherungsschutz wird nur bei regelmäßiger
Routineuntersuchung halbjährlich und festen
Sexualpartnerbezug zu nur einer Hure pro Halbjahr
gewährt.
Mindestpreise von 65€ und Kondomzwang werden eingeführt.
Mindestalter von 20 Jahren werden vorgeschrieben
bei ständiger Ausweispflicht.
Lohndumping wird mit 500€ Strafe geahndet.
Der Zahlungsverkehr erfolgt durch Vorabbuchung
auf ein Treuhandkonto.
Nach erfolgter elektronischer Bestätigung
der Ankunft des Freiers an der Tür der Prostituierten
wird die Buchung vorgenommen.
Ohne die elektronische Bestätigung gibt es
keinen Eintritt.
Sollte der Freier nicht innerhalb einer
Frist von 2 Tagen die Dienstleistung entgegengenommen
haben, überweist der Treuhänder verlustfrei(außer
Bankrückbuchungsgebühren)
das Geld zum Freier zurück.
Liebe Leute in St. Georg, so könnte ein
guter Ansatz aussehen!
Keine Phrasendreschereien, kein Diskriminieren,
kein Bagatellisieren, kein Aneinander-vorbeireden.
Jeder ob Anwohner, Hure, Freier, Gewerbebetreiber
hat ein Recht auf dieser Zeit auf Erden ein
würdevolles, wohlständiges Leben zu führen, solange
er keine Gefahr für die Öffentlichkeit
und oder sich selbst wird.