piwik no script img

Senat zum Enteignung-Volksbegehren„Diffuse Bedenken“

Eigentlich waren sich Deutsche Wohnen enteignen und der Senat einig. Doch nun gibt es zum Unmut der Aktivisten erneut Gesprächsbedarf der Politik.

Maulkorb für Deutsche Wohnen und Co enteignen? Foto: dpa

Berlin taz | Vor zwei Wochen schien alles in trockenen Tüchern. Nach einem Gespräch zwischen Vertre­te­r*innen der Initiative Deutsche Wohnen und Co enteignen und des Senats waren scheinbar alle rechtlichen Zweifel an dem geplanten Volksbegehren ausgeräumt. Ein Jahr hatten die Mie­ten­aktivist*innen auf die rechtliche Prüfung durch den Innensenator gewartet.

Nach dem zweistündigen Gespräch, an dem unter anderen der Regierende Bürgermeister Michael Müller und der Chef des Senatskanzlei, Christian Gaebler (beide SPD), teilgenommen hatten, stand als Ergebnis, dass die rechtliche Prüfung kurzfristig abgeschlossen werden soll. Entsprechend groß war die Freude bei der Initiative.

Nun ist davon nichts mehr übrig, seit ein Aktivist einen Anruf aus dem Hause von Innensenator Andreas Geisel (SPD) erhielt, in dem um ein erneutes Gespräch gebeten wurde. „Es sollen Änderungen am Beschlusstext vorgenommen werden“, sagt Ini­tia­tiven­sprecher Ralf Hoffrogge im Gespräch mit der taz – „das hinterlässt uns ­ratlos“.

Anders als vor allem aus der SPD behauptet, hat die Ini­tiative kein bindendes Gesetz vorgelegt, sondern einen Beschlusstext, also die Aufforderung an den Senat, nach einem erfolgreichen Volksentscheid die Enteignung per Gesetz zu regeln. Wörtlich heißt es: Der Senat werde „zur Erarbeitung eines Gesetzes zur Überführung von Immobilien sowie Grund und Boden in Gemeineigentum zum Zwecke der Vergesellschaftung nach Art. 15 Grundgesetz aufgefordert“.

Abgespeckte Version

In einem ersten Entwurf im Oktober 2018 nannte die Initia­tive konkretere Punkte, etwa zu Entschädigungen oder Zeitplänen für die Erarbeitung eines Gesetzes. Nach Kritik aus dem Senat hatte die Initiative einen weniger detaillierten Text vorgelegt. „Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht“, sagt Hoff­rogge.

Der nun wieder strittige Text liege seit anderthalb Jahren vor, „und nun kommen wieder diffuse Bedenken, die wir nicht nachvollziehen können“. Der Aktivist kritisiert, die Unzuverlässigkeit: „Wir hätten erwartet, dass die SPD sprechfähige Leute in das Gespräch schickt, und jetzt erfahren wir, dass der nicht anwesende Innensenator etwas anderes sagt als der Bürgermeister.“

Einem weiteren Gespräch werden sich die Aktivist*innen dennoch nicht verschließen. „Wir möchten aber anders reden, seriös und verbindlich. Deswegen brauchen wir schriftliche Vorlagen der verwaltungstechnischen Bedenken und der vorgeschlagenen Formulierungsänderungen“, sagt Hoffrogge.

Vorgeschlagen hat die Initiative eine „transparente“, also me­dien­öffentliche Verhandlung. Schon Tage vor dem Anruf berichtete der Tagesspiegel über die Forderung aus dem Innenressort. Demnach gehe es „um eine klarere Formulierung in dem Text, dass das Volksbegehren den Senat in einem eher appellativen Charakter auffordert“. Die Innenbehörde wollte sich zu einer Anfrage der taz nicht äußern.

40.000 mal Danke!

40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

1 Kommentar

 / 
  • Das stinkt doch mal wieder zum Himmel. Hinhaltetaktik, Versprechungen machen und dann wieder zurücknehmen. Die neue Eigentumswohnung gibt's dann zum Vorzugspreis...