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Senat und BezirkeCDU dementiert: „Da wackelt gar nichts“

Die Verwaltungsreform ist nach jahrzehntelanger Diskussion fast im Ziel. Aber nur theoretisch. Denn ein zentraler Punkt ist weiter offen.

Aus Berlin

Stefan Alberti

Kurz vor dem angepeilten Beschluss über die angestrebte Verwaltungsreform gibt es zwar Beteuerungen von höchster Ebene, alles werde gut. Zugleich ist aber eine zentrale Frage des Reformkonstrukts weiter offen: Wer nämlich bei Streitigkeiten entscheidet, ob eine Senatsverwaltung oder ein Bezirk zuständig ist. Das ist verfassungsrechtlich umstritten. Passenderweise befasst sich an diesem Mittwoch im Abgeordnetenhaus der Rechtsausschuss mit der Reform.

Vielfach ist in diesen Wochen davon die Rede, die Reform gehe in den Schlussspurt. Tatsächlich hat es schon gut 25 Jahre lang immer wieder Anläufe gegeben, die Verwaltung besser funktionieren zu lassen. Regierungschef Kai Wegner (CDU) erinnert dazu gern daran, das sei schon ein Thema gewesen, als er 1999 erstmals ins Parlament kam und sein Vorvorvorgänger Eberhard Diepgen noch amtierte. Wäre dieser Prozess ein Marathonlauf und der Zieleinlauf am 10. Juli, der letzten Parlamentssitzung vor der Sommerpause, dann befänden sich die Abgeordneten aktuell auf den letzten 143 Metern.

Wie ein erschöpfter Läufer scheint das Reformprojekt, an dem die schwarz-rote Koalition mit den oppositionellen Grünen und Linken fast zwei Jahre gearbeitet hat, aber noch ins Wanken geraten zu können. Dem widerspricht CDU-Fraktionschef Dirk Stettner zwar vehement – „da wackelt gar nichts“, sagt er am Dienstag der taz. Und gleiches behauptet genauso SPD-Fraktionschef Raed Saleh. Auch die Opposition gibt sich guten Willens – sieht aber die Verantwortung dafür bei der Koalition.

Denn nach taz-Informationen ist weiter offen, welche Kompetenzen jene noch einzurichtende Einigungsstelle haben soll, die bei Kompetenzstreitigkeiten zwischen Senat und Bezirk entscheiden soll. Vorrangig in der SPD wurden Bedenken laut, es sei nicht verfassungsgemäß, wenn nicht ein gewähltes Parlament und auch nicht die Regierung mit ihrem vom Parlament gewählten Chef, sondern eine solche Stelle das letzte Wort haben soll.

Der Senat hat den Entwurf im April beschlossen

Die Kritik wurde laut, nachdem sich die vier Fraktionen im März offiziell einigten und der Senat den Reformentwurf am 1. April beschlossen hatte. Und obwohl inzwischen über zwei Monate vergangenen sind, sei erst jüngst ein Vorschlag zur Lösung aufgetaucht, heißt es aus der Opposition – und über den sei man sich noch nicht einig.

Keine Rolle soll bei den aktuellen Debatten spielen, dass sich die Fraktionen von Grünen und Linken jüngst verärgert darüber zeigten, dass der Senat ein großes Bauprojekt – die „Urbane Mitte“ am Gleisdreieckpark – an sich gezogen hat. Auf die Stimmen beider Fraktionen ist die schwarz-rote Koalition angewiesen, weil die Reform in der Landesverfassung verankert sein soll – und die lässt sich nur mit einer Zweidrittelmehrheit ändern, über die die Koalition allein nicht verfügt.

An diesem Mittwoch sollen, so bestätigten Grüne und Linke, Vertreter der Fraktionen nochmals zur Reform zusammensitzen. Und in Raum 376 des Abgeordnetenhauses ist die Verwaltungsreform – genauer: das dafür nötige Gesetzeswerk – Punkt 3 der Tagesordnung im Rechtsausschuss. Wirklich entschieden, so die Erwartung im Parlament, wird allerdings bei einer gemeinsamen Klausurtagung der Fraktionsvorstände von CDU und SPD am übernächsten Wochenende im idyllisch gelegenen Landgut Stober bei Nauen, wo eine Woche später auch die Grünen-Fraktion tagt. CDU-Fraktionschef Stettner legte sich gegenüber der taz fest: „Wir werden eine vernünftige Lösung finden, die verfassungsgemäß ist.“

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1 Kommentar

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  • Wie macht Hamburg - alles in allem eine SEHR viel besser funktionierende Stadt als Berlin - das denn? Und warum macht man das in Berlin nicht einfach nach?