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Selbstanzeige von SteuersündernKabinett beschließt schärfere Regeln

Der gesetzliche Rahmen für Straffreiheit bei Selbstanzeigen wird enger gesteckt. Das verabschiedete die Bundesregierung, wich von den Ursprungsplänen aber ab.

Nicht jede Selbstanzeige endet straffrei. Bild: dpa

BERLIN dpa | Die Bundesregierung macht Ernst mit den ab 2015 geplanten schärferen Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige reuiger Steuerbetrüger. Das Kabinett billigte am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf, um die von Bund und Ländern vereinbarten strengeren Vorgaben umzusetzen. Die ursprünglichen Pläne bei der strafrechtlichen Verjährungsfrist wurden kurzfristig wieder geändert – was in den Ländern noch Diskussionsbedarf geben könnte.

Die neuen Regeln sind ein Grund, dass sich die Zahl strafbefreiender Selbstanzeigen im ersten Halbjahr gegenüber dem Vorjahreszeitraum mehr als verdoppelt hat. Etliche Steuerbetrüger legen ihr ins Ausland geschleustes Schwarzgeld auch offen, weil Staaten sie auffordern, reinen Tisch zu machen. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) betonte: „Steuerhinterziehung kann nur unter besonderen Voraussetzungen und in sehr engen Grenzen straffrei bleiben.“

Ab Januar 2015 wird es für geständige Steuerbetrüger deutlich teurer, mit einer Selbstanzeige straffrei davonzukommen. So sinkt die Grenze, bis zu der Steuerhinterziehung ohne Zuschlag bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, von 50.000 auf 25.000 Euro. Bei höheren Beträgen wird bei gleichzeitiger Zahlung eines Zuschlages von zehn Prozent von einer Strafverfolgung abgesehen.

Ab einem Hinterziehungsbetrag von 100.000 Euro werden 15 Prozent Strafzuschlag fällig, ab einer Million Euro 20 Prozent. Bisher wird ein Zuschlag von 5 Prozent berechnet. Zudem müssen neben dem hinterzogenen Betrag in Zukunft auch die Hinterziehungszinsen in Höhe von 6 Prozent pro Jahr sofort entrichtet werden.

Verfolgungsverjährung wird doch nicht verlängert

Der Kabinettsentwurf sieht – entgegen den ursprünglichen Plänen – aber keine Verlängerung der Verfolgungsverjährung bei „einfacher“ Steuerhinterziehung mehr vor. Die Rede ist weiterhin von fünf Jahren. Unabhängig davon bleibt es nach Angaben aus der Koalition aber bei der Ausdehnung des Offenlegungszeitraums auf zehn Jahre als Voraussetzung einer wirksamen Selbstanzeige. Der Steuerbetrüger muss also für zehn Jahre reinen Tisch machen.

Der Referentenentwurf sah dagegen noch vor, dass die strafrechtliche Verjährungsfrist „in allen Fällen der Steuerhinterziehung“ zehn Jahre beträgt. Diese Version hielt sich teilweise auch noch am Mittwoch. Aus Sicht der Koalition ändert sich unterm Strich nichts. Der Berliner Steuerrechtsexperte Frank Hechtner kritisierte dagegen, der Gesetzentwurf stelle sich klar gegen die Beschlüsse von Bund und Ländern im Mai. Dort habe man sich noch darauf verständigt, dass die Strafverfolgungsverjährung in allen Fällen der Steuerhinterziehung zehn Jahre betragen solle.

Die finanzpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Antje Tillmann (CDU), und die zuständige Berichterstatterin der Union, Bettina Kudla, forderten alle Steuerhinterzieher auf, mit Hilfe der Selbstanzeige zur Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Für Unternehmen sei es weiter möglich, strafbefreiende Selbstanzeigen abzugeben. Dies betreffe etwa die Wiedereinführung der Teilselbstanzeige.

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