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Schweden lehnt Asyl für Afghanin ab106 und vor der Abschiebung

Sie gilt als ältester Flüchtling der Welt. Nun will Schweden Bibihal Uzbeki nach Afghanistan abschieben – trotz Schlaganfall.

Strapaziöse Flucht: Bibihal Uzbeki im Jahr 2015 in einer Notunterkunft in Kroatien Foto: imago/pixsell

Sie ist 105 Jahre alt und träumt von einem besseren Leben ohne Kriege und Bomben“, hatte im Oktober 2015 der Guardian aus einem kroatischen Flüchtlingslager über Bibihal Uzbeki geschrieben. Gleich ungute Vorahnungen hatte der Independent, der ihre Flucht über den Iran, die Türkei und Griechenland auf der Balkanroute beschrieb, die sie „aufgrund ihrer fragilen Gesundheit meist getragen auf dem Rücken ihres 67-jährigen Sohns und ihres Enkels“ absolviert habe. Ihr Dilemma sei, dass sie aus Afghanistan komme, „da ist die Asylentscheidung europäischer Länder unvorhersehbar“.

Tatsächlich ist der Asylantrag der von vielen Medien „zum ältesten Flüchtling der Welt“ Ernannten nun abgelehnt worden und Bibihal Uzbeki hat eine Ausreiseaufforderung erhalten. Die Behörde geht davon aus, dass sie 1910 geboren wurde. Ein Abschiebehindernis sei ein Alter von 106 Jahren aber nicht.

„Migrationsverket“ heißt das Amt und es entscheidet über alle in Schweden gestellten Asylanträge. Dorthin war die Frau mit ihrer 15-köpfigen Familie im November 2016 gekommen. „An der deutschen Grenze hatte uns ein Arzt einen Rollstuhl besorgt, in dem wir Großmutter schieben konnten“ erinnert sich ihr 21-jähriger Enkel Mohammad. Und er erzählte der Lokalzeitung Mariestads Tidningen, wie enttäuscht jetzt alle seien. „Mein Vater sagte, wir hätten eine Chance in Schweden. Hier könnten wir arbeiten und müssten keine Angst mehr haben.“

Doch vor einigen Wochen kam der Ablehnungsbescheid: Das Gebiet um Kundus, wo die Familie herstammt, ist nach Einschätzung von Migrationsverket „sicher“. Bibihal Uzbeki erlitt kurz darauf einen Schlaganfall. Sie ist nach Aussage des Sohnes Mohammadullah „nicht mehr kontaktierbar“: „Eine Reise würde sie nicht überleben.“

Dem schwedischen Fernsehen, das am Sonntag über den Fall berichtete, erklärten NachbarInnen aus dem Hova, wo drei Generationen der Familie Uzbeki leben, was sie von der Behördenentscheidung halten. „Fürchterlich“, empört sich Johanna: „Kann man eine alte Frau so behandeln? Ich bin empört!“ Der Anwalt der Familie Uzbek hat gegen den Bescheid geklagt. Eine Entscheidung steht aus.

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4 Kommentare

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  • eine abschiebung ist etwas anderes als eine ausreiseaufforderung und den schlaganfall erlitt sie NACH dem ablehnungsbescheid und der damit verbundenen aufforderung.

    ob eine abschiebung konkret geplant ist, wird in dem artikel nicht erwähnt. da es in schweden aber sicher umstände gibt, die eine abschiebung aufschieben, gehe ich mal davon aus, dass schlecht recherchiert oder bewusst tendenziös geschrieben wurde.

     

    ach und was ist ein "hova"?

  • 6G
    61321 (Profil gelöscht)

    Die Zuständigen wollten offensichtlich unbedingt mal in die Zeitung

  • Was für eine völlig bescheuerte Entscheidung. Offenbar wiehert auch in Schweden der Amtsschimmel. Sehr laut.

    • @Wilfried Kramme:

      Kein Asylgrund kein Asyl - ist doch ganz einfach.