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Schwarzgeldkonten in der SchweizStaat darf CDs kaufen

Ermittelt wird nicht. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hält den staatlichen Kauf illegal beschaffter Steuerdaten für okay.

Unschön für Steuerbetrüger: CD-Kauf geht juristisch durch. Bild: dpa

BRAUNSCHWEIG taz | Wenn der Staat illegal kopierte Steuer-Daten ankauft, ist das nicht strafbar. Das erklärte jüngst die Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Entsprechende Strafanzeigen gegen NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) hätten keinen Anlass zu Ermittlungen gegeben. Seit 2006 kauft der Staat CDs mit Daten vermeintlicher Steuerhinterzieher auf. Die CDs sollen Hinweise auf Schwarzgeldkonten in der Schweiz und Liechtenstein enthalten.

Erst vor wenigen Tagen war bekannt geworden, dass Rheinland-Pfalz für 4,4 Millionen Euro eine CD mit 40.000 Datensätzen von Kunden Schweizer Banken erworben hat.

Seit Beginn dieser CD-Ankäufe ist aber umstritten, ob sie rechtlich zulässig sind. Erst am Mittwoch sprach FDP-Fraktions-Chef Rainer Brüderle von „fragwürdigen“ Vorgängen.

Bisher gibt es nur wenige Urteile, zum Beispiel des Finanzgerichts Köln und des Landgerichts Düsseldorf, die den Ankauf solcher CDs ausdrücklich für rechtmäßig erklären. Das Bundesverfassungsgericht ließ die Frage des Ankaufs in einer Entscheidung von November 2010 ausdrücklich offen. Es erklärte nur die "Verwertung" der Daten als Anlass für eine Hausdurchsuchung für rechtmäßig.

Im vorigen Sommer erstatteten dann mehrere Piraten-Politiker – unter anderem die NRW-Landtagsabgeordneten Nico Kern und Dirk Schatz sowie der Anwalt Udo Vetter – eine Strafanzeige gegen den Düsseldorfer Finanzminister Norbert Walter-Borjans. Es bestehe der Verdacht, dass er zumindest Beihilfe zur unbefugten Verwertung von unbefugt erlangten Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen begangen habe – ein Delikt aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Kein Eigennutz

Einige Wochen später zog der Düsseldorfer Rechtsanwalt Thomas Koblenzer mit einer deutlich ausführlicheren Strafanzeige nach. Er erweiterte die Vorwürfe auf die beteiligten Finanzbeamten und sprach zudem von strafbarer „Untreue“, weil im Haushalt des Finanzministeriums eigentlich kein Geld für den Ankauf solcher Steuer-CDs vorgesehen sei.

Nach mehrmonatiger Prüfung hat die Staatsanwaltschaft Ende März mitgeteilt, dass sie keinen Anfangsverdacht erkenne. Die Schreiben an die Anzeigenerstatter liegen der taz vor.

Ein UWG-Verstoß liege demnach nicht vor, weil das Land weder aus Eigennutz gehandelt habe, noch um der Bank zu schaden. Die Verwertung der Daten zu Steuerzwecken sei auch nicht unbefugt. Eine Beihilfe an einer entsprechenden Tat des Verkäufers komme laut Staatsanwaltschaft ebenfalls nicht in Betracht, da dem Ankäufer dabei „zumindest die wesentlichen Umstände der konkreten Haupttat bekannt sein müssen“. Eine Veruntreuung von Landesgeldern könne nicht vorliegen, so die Ermittler, weil der CD-Ankauf in der Regel zu Steuernachforderungen führe.

Anwalt Koblenzer ist aber weiterhin davon überzeugt, dass der Ankauf der CDs „offensichtlich illegal“ ist. Die Erklärung der Staatsanwaltschaft nannte er „anfängerhaft“. Der Piraten-Abgeordnete Nico Kern, auch er ein Anwalt, nannte die Ausführungen der Ankläger „vertretbar, aber nicht überraschend“, da die Staatsanwaltschaft weisungsabhängig sei.

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3 Kommentare

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  • H
    Hasso

    Man sollte lieber einen Strafantrag gegen Schäuble stellen, der Steuerhinterziehung anscheinend für ein Kavaliersdelikt hält(nach der geplanten Abmachung mit der Schweiz zu urteilen). Nach dem Motto, "Dann bekommen wir zumindest ein bisschen zurück".Den heutigen Rentnern,denen man als Arbeiter die Steuern direkt "abgenommen hat",bekommen jetzt lächerliche 0.25% Rentenerhöhung.Das soll auch zeigen:WEr die Versicherungen nicht reich macht durch riestern, der bekommt auch wenig Rente. Dass diese Säcke noch 42% bekommen ist unglaublich.

  • T
    Tortes

    Man kann den Sachverhalt auch anders sehen; nämlich als die Abwägung von Rechtsgütern.

     

    Auf der einen Seite steht das Rechtsgut des Datenschutzes; selbiger wird natürlich zwangsläufig gebeugt, wenn aus der Datenbank einer Bank Kundendaten entwendet werden.

     

    Auf der anderen Seite steht jedoch das Rechtsgut der Steuergerechtigkeit, diese wird definitiv und offentsichtlich durch vermögende und hochvermögende Steuerhinterzieher gebeugt.

     

    Stellt sich also die Frage, ob ein Rechtsgut gebeugt werden darf, um ein anders gebeugtes Rechtsgut wieder herzustellen. In diesem Fall eben die Beugung des Datenschutzes zur Auffindung hinterzogener Steuern.

     

    Den bei der Steuerhinterziehung erwischten Bankkunden entsteht kein Schaden, den die Steuerforderung besteht nach geltenden Steuergesetzen zu recht.

    Und eine Steuerhinterziehung ist strafbar, da ist nichts dran zu rütteln.

    Schaden könnte höchstens der Bank entstehen, der die Daten abhanden kamen; sie verliert nun Kunden, weil die wissen, dass ihre dort zur Steuerhinterziehung gebunkerten Vermögen nun nicht mehr geheim sind bzw. bleiben.

    Wer aber Geschäftsmodelle auf Straftatbestände aufbaut, kann bei Vereitelung eben dieses Geschäfts keine Geschäftsschädigung geltend machen.

     

    Also entsteht durch die Datenbeschaffung durch Steuerdaten-CDs und damit der Beugung des Datenschutzes kein Schaden im engeren Sinne.

     

    Ganz im Gegenteil, der steuerzahlende Durchschnittsbürger soll davon ausgehen können, dass die Steuergesetze gegenüber jedem Steuerpflichtigen gleich angewendet werden.

    Er würde in seinem Vertrauen gegenüber dem Staat ganz erheblich erschüttert, wenn er dabei zusehen müsste, wie der Staat einige wenige Steuerpflichtige mit hoher Steuerschuld davonkommen liesse.

    Am Ende müsste er dann das Steuerloch evtl. sogar mit höheren Steuersätzen wieder auffüllen oder der Staat Leistungen aus Geldmangel für seine Bürger kürzen oder streichen.

    Wie wollte der Staat dem Durchschnittsbürger dann noch die Objektivität der Steuerpflichtigkeit plausibel machen ?

     

    Daher wiegt hier das Rechtsgut der Steuergerchtigkeit eindeutig höher als das Rechtsgut des Datenschutzes.

    Daher kann eine Rechtsbeugung des Datenschutzes in diesem Fall, in genau definiertem Rahmen, durchaus angebracht sein.

  • P
    plump

    dem rechtsverdreher koblenzer gehts ums ranwanzen an steuerkriminelle,um die teuer zu vertreten.

     

    die masche ist die biliigste und durchsichtigste un wie man liest kommt der saubermann umsonst in die zeitung