Schwarzgeldkonten in der Schweiz: Staat darf CDs kaufen

Ermittelt wird nicht. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hält den staatlichen Kauf illegal beschaffter Steuerdaten für okay.

Unschön für Steuerbetrüger: CD-Kauf geht juristisch durch. Bild: dpa

BRAUNSCHWEIG taz | Wenn der Staat illegal kopierte Steuer-Daten ankauft, ist das nicht strafbar. Das erklärte jüngst die Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Entsprechende Strafanzeigen gegen NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) hätten keinen Anlass zu Ermittlungen gegeben. Seit 2006 kauft der Staat CDs mit Daten vermeintlicher Steuerhinterzieher auf. Die CDs sollen Hinweise auf Schwarzgeldkonten in der Schweiz und Liechtenstein enthalten.

Erst vor wenigen Tagen war bekannt geworden, dass Rheinland-Pfalz für 4,4 Millionen Euro eine CD mit 40.000 Datensätzen von Kunden Schweizer Banken erworben hat.

Seit Beginn dieser CD-Ankäufe ist aber umstritten, ob sie rechtlich zulässig sind. Erst am Mittwoch sprach FDP-Fraktions-Chef Rainer Brüderle von „fragwürdigen“ Vorgängen.

Bisher gibt es nur wenige Urteile, zum Beispiel des Finanzgerichts Köln und des Landgerichts Düsseldorf, die den Ankauf solcher CDs ausdrücklich für rechtmäßig erklären. Das Bundesverfassungsgericht ließ die Frage des Ankaufs in einer Entscheidung von November 2010 ausdrücklich offen. Es erklärte nur die "Verwertung" der Daten als Anlass für eine Hausdurchsuchung für rechtmäßig.

Im vorigen Sommer erstatteten dann mehrere Piraten-Politiker – unter anderem die NRW-Landtagsabgeordneten Nico Kern und Dirk Schatz sowie der Anwalt Udo Vetter – eine Strafanzeige gegen den Düsseldorfer Finanzminister Norbert Walter-Borjans. Es bestehe der Verdacht, dass er zumindest Beihilfe zur unbefugten Verwertung von unbefugt erlangten Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen begangen habe – ein Delikt aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Kein Eigennutz

Einige Wochen später zog der Düsseldorfer Rechtsanwalt Thomas Koblenzer mit einer deutlich ausführlicheren Strafanzeige nach. Er erweiterte die Vorwürfe auf die beteiligten Finanzbeamten und sprach zudem von strafbarer „Untreue“, weil im Haushalt des Finanzministeriums eigentlich kein Geld für den Ankauf solcher Steuer-CDs vorgesehen sei.

Nach mehrmonatiger Prüfung hat die Staatsanwaltschaft Ende März mitgeteilt, dass sie keinen Anfangsverdacht erkenne. Die Schreiben an die Anzeigenerstatter liegen der taz vor.

Ein UWG-Verstoß liege demnach nicht vor, weil das Land weder aus Eigennutz gehandelt habe, noch um der Bank zu schaden. Die Verwertung der Daten zu Steuerzwecken sei auch nicht unbefugt. Eine Beihilfe an einer entsprechenden Tat des Verkäufers komme laut Staatsanwaltschaft ebenfalls nicht in Betracht, da dem Ankäufer dabei „zumindest die wesentlichen Umstände der konkreten Haupttat bekannt sein müssen“. Eine Veruntreuung von Landesgeldern könne nicht vorliegen, so die Ermittler, weil der CD-Ankauf in der Regel zu Steuernachforderungen führe.

Anwalt Koblenzer ist aber weiterhin davon überzeugt, dass der Ankauf der CDs „offensichtlich illegal“ ist. Die Erklärung der Staatsanwaltschaft nannte er „anfängerhaft“. Der Piraten-Abgeordnete Nico Kern, auch er ein Anwalt, nannte die Ausführungen der Ankläger „vertretbar, aber nicht überraschend“, da die Staatsanwaltschaft weisungsabhängig sei.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.