Schwarz-gelbe Hartz IV-Pläne: Neuer Bürokratie-Horror für Arbeitslose
Das DIW-Institut rügt den geplanten Umbau der Jobcenter: "Konfusion der Langzeitarbeitslosen". Künftig sollen unterschiedliche Berater für Unterkunftskosten und Regelsatz zuständig sein.
BERLIN taz Der erneute Umbau der Jobcenter wird möglicherweise zulasten der Erwerbslosen gehen. Zu befürchten seien "Konfusion und Verwirrung bei den betroffenen Langzeitarbeitslosen", sagte am Montag Klaus Zimmermann, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Er befürchtet hohe Organisationskosten, doppelte Verwaltungsapparate und Reibungsverluste.
Die Bundesregierung will in den Jobcentern, die bundesweit rund 6,7 Millionen Leistungsempfänger betreuen, die getrennte Trägerschaft von Kommunen und Arbeitsagenturen wieder einführen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die gegenwärtige Mischverwaltung aus Bundesarbeitsagentur und Kommunen für grundgesetzwidrig erklärt und gefordert, bis Ende 2010 eine andere Lösung zu finden.
In den Jobcentern sind für die Regelleistungen zum Leben die Bundesarbeitsagentur für Arbeit (BA) zuständig, für die Erstattung der Miet- und Unterkunftskosten jedoch die örtlichen Städte und Gemeinden. Die gemischte Zuständigkeit war für den Leistungsbezieher bisher kaum spürbar.
Nach dem jetzt vorliegenen Eckpunktepapier aus dem Bundesarbeitsministerium müsse künftig die getrennte Aufgabenwahrnehmung für die Hartz-IV-Empfänger "kenntlich gemacht" werden. Dabei soll es zwar noch gemeinsame Antragsformulare geben, aber getrennte BeraterInnen für die Unterkunfts- und für die Regelleistungen."Nicht zulässig ist es, wenn eine Person sowohl zum Leistungsbereich der BA als auch zum kommunalen Leistungsbereich Auskünfte erteilt",heißt es in dem Papier. Beide Berater könnten aber "unter dem gleichen Dach" informieren.
Der neue Bürokratie-Horror für die ohnehin schon geplagten Langzeitarbeitslosen wäre vermeidbar, wenn das Grundgesetz geändert und damit die bisherige Mischverwaltung legalisiert würde. Auch der Deutsche Städtetag erklärte am Montag, er halte an seiner Auffassung fest, dass eine "verfassungsrechtliche Absicherung" der heutigen Jobcenter besser geeignet wäre, die Kontinuität der Arbeit zu gewährleisten. Der frühere Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) hatte eine Verfassungsänderung befürwortet, war damit aber an der Union gescheitert. BARBARA DRIBBUSCH
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