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Schwangerschaftsabbrüche in BremenÄrzteliste im Kommen

Ärzt*innen dürfen über Abtreibungen nicht informieren. Frauenbeauftragte Wilhelm fordert deshalb, dass Behörden aufklären. Alle Fraktionen sind dafür – außer der CDU.

Für das Recht auf Information in Sachen Abtreibung: Demonstration vor dem Ärztetag Foto: dpa

BREMEN taz | Frauen, die ihre Schwangerschaft abbrechen wollen, finden in Bremen Hilfe nur über Umwege. Informationen darüber, welche Ärzt*innen Abtreibungen vornehmen, gibt es derzeit nur in Beratungsstellen. Die dort vorliegenden Listen sind allerdings nicht verlässlich, wie die Bremische Zentralstelle der Gleichberechtigung der Frau (ZGF) herausgefunden hat.

„Rückmeldungen sagen uns, dass die Listen vorne und hinten nicht stimmen können“, sagt die Landesfrauenbeauftragte Bettina Wilhelm. Arztpraxen auf diesen Listen hätten geantwortet, dass sie Abbrüche nicht oder nicht mehr vornehmen. Deswegen fordert Wilhelm nun ein verlässliches Ärzti*innenverzeichnis per Gesetz sowie dessen Veröffentlichung. Die Chancen dafür stehen gut: Auf taz-Anfrage befürworteten Bürgerschaftsfraktionen von SPD, Grünen, Linke und FPD eine solche Ergänzung im Schwangerenberatungsgesetz – nur die CDU ist dagegen.

Während eine Abschaffung des „Werbeverbots“ für Schwangerschaftsabbrüche im Bundestag fraglich bleibt, könnte Bremen also Fakten schaffen. Der ältliche Paragraf 219a von 1933 besagt, dass Ärzt*innen selber nicht darüber informieren dürfen, ob sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Die Ärztin Kristina Hänel in Hessen hatte auf ihrer Webseite darüber informiert und wurde zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Bundesweit gibt es Proteste für die Abschaffung dieses „Werbeverbots“ – infolgedessen Abtreibungsgegner*innen immer wieder Anzeigen gegen Ärzt*innen erstatten.

In Hamburg gibt es schon eine aktuelle Liste der Gesundheitsbehörde, auf der Praxen und Kliniken stehen, die Abbrüche vornehmen (taz berichtete). In Berlin hat die rot-rot-grüne Koalition eine ähnliches Verzeichnis vor Kurzem sogar per Gesetz beschlossen – Ärzt*innen auf der Liste sind so nicht haftbar, weil Informationen von unabhängiger Stelle wohl kaum als Werbung gelten können.

Die Beratungsstellen haben keine aktuellen Listen

Christina Selzer, Sprecherin Gesundheitsressort

Eine Regelung wie in Berlin hätte die Landesfrauenbeauftragte auch gerne in Bremen. Nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz sind alle Bundesländer verpflichtet, ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Abbrüchen sicherzustellen. Demgegenüber belegen taz-Recherchen seit längerem, dass es um die bundesweite, aber auch die lokale Versorgung schlecht bestellt ist.

Auch Christina Selzer vom Gesundheitsressort bestätigt: „Die Beratungsstellen haben keine aktuellen Listen“, ebenso wenig die Gesundheitsbehörde. Das sei „nicht so ideal“, weshalb auch Gesundheitssenatorin Eva Quante-Brandt (SPD) eine gesetzliche Regelung befürwortet und bereits intern prüfen lässt. Mit der ZGF habe die Behörde zudem vereinbart, eine neue Liste zu erstellen.

Denn: „Wie will Bremen die Versorgung gewährleisten, wenn überhaupt niemand weiß, ob das Angebot vorhanden und ausreichend ist?“, fragt die Landesfrauenbeauftragte Wilhelm. Da helfe nur ein Gesetz, das Sicherheit schafft – für Ärzt*innen ebenso wie für betroffene Frauen. Frauen müssten sich sofort und nicht erst in Beratungsstellen verlässlich informieren können.

Ihr Anliegen stößt bei allen Bürgerschaftsfraktionen außer der CDU auf Gegenliebe. Die Linksfraktion will einen bereits gestellten Antrag überarbeiten, um eine Informationspflicht im Sinne von Wilhelm gesetzlich festzuschreiben, wie Claudia Bernhard der taz sagte. Auch Henrike Müller von den Grünen befürwortete eine öffentliche Liste nach dem Berliner Vorbild und deren Veröffentlichung auf einer Behördenseite.

Abstimmung bereits kommende Woche?

Sybille Böschen (SPD) begrüßte ebenfalls den Vorstoß der Landesfrauenbeauftragten. Sie könnte sich sogar einen interfraktionellen Antrag vorstellen. Lencke Steiner von der FDP nannte Wilhelms Vorschlag „vernünftig“ und würde einem Antrag zustimmen. Wenn es zu einem Dringlichkeitsantrag kommt, könnte das Thema gar schon in der kommenden Woche zur Abstimmung stehen, wie Müller von den Grünen hofft. Ansonsten wäre es wohl im Juni in der Bürgerschaft.

Dagegen ist nur die CDU. Sina Dertwinkel, gleichstellungspolitische Sprecherin der Union, sagt: „Einer gesonderten gesetzlichen Regelung, wie die Landesfrauenbeauftragte sie anregt, bedarf es nicht.“ Man müsse abwägen, ob eine Veröffentlichung einer Liste im Internet betroffenen Frauen wirklich weiterhelfe, weil man vor einem Abbruch ohnehin in einer Beratungsstelle vorstellig werden müsse.

Aus der Sicht von Ärzt*innen wäre eine öffentliche Liste dennoch sinnvoll: Bettina Cibulski von der Ärztekammer sagt: „Unsere Ärzte hätten durch ein Gesetz Rechtssicherheit, an der es bislang hakt.“ Die Ärztekammer hatte mal eine ähnliche Liste auf ihrer Webseite, löschte diese aber wieder, nachdem es aufgrund des „Werbeverbots“ zu Anzeigen kam – vermutlich von selbsternannten Lebensschützer*innen.

Hilfe aus den Niederlanden

Infolgedessen fehlten heute auch Ärzt*innen, die Abbrüche durchführten, sagt Cibulski. Viele sagten „wir machen das nicht mehr, weil wir keinen Lust auf den Stress haben“. In Bremen betreibt Pro Familia ein Familienplanungszentrum, in dem Abbrüche durchgeführt werden – drei von vier Ärzt*innen dort kommen aus den Niederlanden an bestimmten Tagen nach Bremen, weil es zu wenig deutsche Ärzt*innen gibt, die Abbrüche vornehmen.

Parallel läuft eine Bundesrats­initiative der Länder Bremen, Hamburg, Berlin, Thüringen und Brandenburg, welche die Abschaffung von Paragraf 219a beantragt haben. Für Wilhelm bleibt klar, dass der „unsägliche Paragraf“ gekippt werden müsse: „Es geht hier nicht um Werbung, sondern um das Recht auf Information. Hamburg und Berlin machen es uns vor – Bremen sollte dahinter nicht zurückstehen.“

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2 Kommentare

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  • Die Information durch die Beratungsstellen fand immer statt und war immer legal. Wenn die Beratungsstellen es nicht hinbekommen, aktuelle Listen zu haben, so ist das deren Versäumnis. Doch ich höre keinerlei Kritik in deren Richtung. Eine Krähe hackt der anderen wohl kein Auge aus.

    Natürlich gibt es detaillierte Angaben, wer wie viele Abbrüche macht. Die Krankenkassen haben diese Information. Zudem gibt es offizielle Statistiken - auch die kommen irgendwo her.

    Der § 219a StGB ist unnötig. Dass aber Listen veraltet sind, hat damit nichts zu tun. Das wird auch mit einer Abschaffung des § 219a nicht besser.

    Statt sich also in Selbstkritik zu üben, weil die Beratungsstellen einen schlechten Job machen, wird auf den § 219a StGB geschimpft. Dieser ist zwar unnötig, hat aber mit der Informationsmisere überhaupt nichts zu tun. Daher sind die Initiativen in Hamburg und Bremen auch keine Alternative zur Abschaffung des § 219a, sondern bedeuten einfach, dass die Beratungsstellen ihren Job machen, bzw. die Ämter das für die Beratungsstellen übernehmen.

    Eigentlich müsste die Schlagzeile also lauten: Beratungsstellen bieten nur unvollständige Information, obwohl sie nach aktueller Gesetzeslage nicht nur informieren dürfen, sondern dies auch ihr Auftrag ist. Wenn eine Gesetzesänderung nötig ist, so sollte diese dafür sorgen, dass die Beratungsstellen ihren Job machen, denn da hakt es offensichtlich.

    Damit erweist sich die ganze Kampagne als Eigentor. Erst einen schlechten Job machen und dann versuchen die Schuld einem Gesetz in die Schuhe zu schieben, welches damit nichts zu tun hat.

  • Tja, wenn der Bundestag es nicht hinbekommt dieses bekloppte Gesetz zu kippen werden halt lokal Fakten geschaffen.

     

    Wie war das? Politiker wird man weil man den Stillstand zementieren will? Na ja, zumindest so ähnlich