Schutz vor Diskriminierung: Das AGG muss reformiert werden
Wer Diskriminierung erfahren hat, kommt nur schwer zu seinem Recht – und manche gar nicht. Wie das Antidiskriminierungsgesetz verbessert werden kann.

W er wegen seines Alters mehr für die Reiseversicherung bezahlen soll, eine Wohnung nicht bekommt, weil die Herkunft nicht akzeptiert wird oder als junge, Kopftuch tragende Frau für die Ausbildungsstelle nicht ausgewählt wird, wird im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) diskriminiert und kann das Recht in Anspruch nehmen. So weit, so schön. Wer jetzt aber seine Rechte einklagen will, hat schlechte Karten: Die Klagefrist ist so kurz, dass man kaum Zeit hat, sich ausreichend beraten zu lassen, die Kosten für die Klage sind unwägbar und ob die Entschädigung dann die Kosten für die Klage deckt, ist ungewiss.
Das muss sich ändern, finden mehr als 100 zivilgesellschaftliche Verbände, die sich in Deutschland gegen Diskriminierung einsetzen. Die Bundesregierung hat angekündigt, das AGG zu reformieren, ein konkreter Entwurf aus dem Bundesjustizministerium steht noch aus. NGOs haben jedoch schon umfassende Ergänzungen vorgeschlagen und veröffentlicht, zuletzt in einer gemeinsamen Stellungnahme, die die Stärkung des AGG einfordert. So sollen kollektive Klagerechte ermöglicht werden, um Diskriminierung eben auch über Verbände und nicht nur über die direkt Betroffenen vor Gericht bringen zu können. Es muss endlich auch staatliches Handeln in den Anwendungsbereich des Gesetzes einbezogen werden, denn Diskriminierung in Verwaltung oder Polizei kann auf Bundesebene bislang nicht geahndet werden.
ist Geschäftsführerin des Büros zur Umsetzung von Gleichbehandlung (BUG) und hat sich aktiv in die Vorschläge zur AGG-Reform eingebracht.
Außerdem ist die Liste der Diskriminierungskategorien auf ethnische Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Religion, Alter und sexuelle Orientierung begrenzt. Weitere Gründe wie beispielsweise die soziale Herkunft, Staatsangehörigkeit und Körpergewicht sollen ergänzt werden. Gerade im besonders diskriminierungsanfälligen Bereich der Beschäftigung sollen Arbeitgebenden klarere Anforderungen vorgegeben werden, wie sie präventiv wirken und auf Vorfälle reagieren sollen.
Die AGG-Reform ist überfällig, für den gesellschaftlichen Zusammenhalt sollte sie möglichst bald auf den Weg gebracht werden.
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