Schutz von Schrebergärten: Verdrängung nur noch gegen Ersatz
Das Gesetz zur Sicherung von Kleingartenflächen bekommt fraktionsübergreifend Zustimmung. Doch Grüne und Linke kritisieren zu laxe Ausnahmeregelungen.
Berlins Kleingärtner:innen dürfen aufatmen: Das Kleingartenflächensicherungsgesetz befindet sich auf der Zielgeraden. Laut dem Gesetzesentwurf sollen Kleingartenanlagen auf landeseigenen Grundstücken in Zukunft besser vor Verdrängung geschützt werden. Der Stadtentwicklungsausschuss gab in seiner Sitzung am Montag eine Beschlussempfehlung für den Entwurf.
Konkret sieht der Gesetzesentwurf vor, dass für Kleingartenflächen, die bebaut werden sollen, gleichwertige Ersatzflächen im Umkreis von vier Kilometern bereitgestellt werden müssen. Zudem ist laut dem Gesetz eine Bebauung nur dann zulässig, wenn „das öffentliche Interesse“ gegenüber dem einer „kleingärtnerischen Nutzung überwiegt“. In jedem Fall müsse das Abgeordnetenhaus über jede Bebauung von Kleingartenflächen auf landeseigenen Grundstücken entscheiden.
Das Ziel, Kleingärten besser vor Verdrängung zu schützen, wird parteiübergreifend geteilt. Dementsprechend bekam der Entwurf Zuspruch im Ausschuss. Das Gesetz sei „ein deutlicher Fortschritt zum Status quo“, sagt etwa der Linken-Abgeordnete Michael Efler in der Ausschusssitzung.
Michael Efler, Linke
Doch Efler kritisiert auch, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form zu viele Schlupflöcher biete. „Die Ausnahmeregelungen sind der Knackpunkt in der Debatte.“ Ein öffentliches Interesse sei schnell festgestellt, sagt der Stadtentwicklungspolitiker. In der jetzigen Formulierung könne der Senat fast alle Bauvorhaben damit begründen.
Ausnahme Privateigentümer
Auch kritisiert die Linke, dass der Entwurf private Eigentümer ausklammert. Zwar sind diese mit einem Anteil von rund 20 Prozent der insgesamt 70.700 Parzellen in der Hauptstadt nur eine kleine Minderheit. Doch der Flächenverlust ist bei den privaten Eigentümern besonders groß. Aus einer Anfrage des Abgeordneten Turgut Altuğ (SPD, bis 2025 Grüne) geht hervor, dass zwischen 2002 und 2022 zwei Drittel der verlorengegangenen Kleingartenparzellen auf Flächen privater Eigentümer standen.
Auch der Grünen-Abgeordnete Julian Schwarze sieht „große Unterstützung für das Gesetz“, hat allerdings Zweifel, welche Auswirkungen das Gesetz in der Praxis haben wird. So seien im Dreieck Späthsfelde in Treptow-Köpenick derzeit 300 Parzellen bedroht, weil der Senat dort ein neues Stadtquartier plant.
Auf Schwarzes Nachfrage antwortet Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD):„Der Anreiz, möglichst wenig Kleingärten in Anspruch zu nehmen, ist noch einmal höher.“ Es gäbe für das Dreieck Späthsfelde verschiedene Varianten, die derzeit überprüft würden.
Nach der Beschlussempfehlung wird das Gesetz in den federführenden Umweltausschuss übergeben. Findet es auch dort Zustimmung, steht nur noch die Abstimmung im Plenum aus.
Gemeinsam für freie Presse
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert