Schutz für Whistleblower*innen: Bitte erst mal intern melden
Die EU-Kommission will Whistleblower*innen besser schützen. Das Verfahren, das sie dazu entworfen hat, stößt jedoch auf Kritik.
Stellen Sie sich vor, in Ihrem Betrieb oder in der Behörde, in der Sie arbeiten, erschleicht sich jemand öffentliche Aufträge, beschönigt Zahlen oder vergiftet die Umwelt. Zu wem gehen Sie mit Ihrem Wissen? Ins Büro nebenan?
Der Deutsche Journalistenverband (DJV) will verhindern, dass Whistleblower*innen Rechtsverstöße künftig zuerst betriebsintern melden müssen, bevor sie sich an die Medien wenden können. Das sieht ein Entwurf der EU-Kommission für eine Richtlinie zum Schutz von Whistleblower*innen nämlich bisher vor.
Die Richtlinie, die Hinweisgeber*innen vor Repression und Schikane schützen soll, würde verlangen, dass man sich zunächst an eine interne Meldestelle wendet, um diesen Schutz auch zu genießen. Der DJV wird am Mittwoch bei der Europäischen Journalisten-Föderation (EJF) beantragen, dass diese sich gegen diese Bedingung ausspricht.
Vor genau fünf Jahren, am 6. Juni 2013, veröffentlichte der Guardian die Enthüllungen Edward Snowdens zur Netzüberwachung der NSA. Seitdem weiß jede*r, was ein Whistleblower ist. Nur wenige Mitgliedstaaten haben aber Schutzrechte für Hinweisgeber*innen – Deutschland gehört nicht dazu.
Internes Meldeverfahren
Den Entwurf, der das nun ändern soll, hat die Kommission nach einem Vorschlag des EU-Parlaments im April vorgelegt. Sollte die Richtlinie in dieser Form Realität werden, dann müssten die Mitgliedstaaten eine Reihe von Schutzmechanismen für Hinweisgeber*innen in ihrem nationalen Recht umsetzen – vorausgesetzt, dass diese Verstöße gegen EU-Recht aufdecken.
Dazu gehört unter anderem, dass die Hinweisgeber*in kostenlos über ihre Rechte beraten wird; dass sie ihre Informationen nicht vor Gericht offenlegen muss, falls sie in einer anderen Sache angeklagt wird; und dass Vorgesetzte, die gegen die Hinweisgeber*in vorgehen wollen, zunächst beweisen müssen, dass sie sie nicht einfach einschüchtern wollen.
Zudem müssten alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro ein internes Meldeverfahren für Rechtsverstöße einrichten und innerhalb von drei Monaten auf Hinweise reagieren. Dasselbe gälte für Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohner*innen.
Der DJV, der sich im Allgemeinen zustimmend zum Entwurf der Kommission äußert, sieht ein konkretes Problem: Um Rechtsschutz zu genießen, müssten Hinweisgeber*innen zunächst das interne Meldeverfahren durchlaufen, sofern ihr Betrieb oder ihre Behörde eines eingerichtet hat. Erst wenn dort nichts passiert, dürfte man weitere Schritte unternehmen.
Potenziell betriebsschädigend
Michael Klehm, Referent für Internationales beim DJV, kritisiert diese Abstufung: „Wenn Sie erst einmal drei Monate überprüfen müssen, ob es einen internen Mechanismus gibt, dann ist der Fall, um den es geht, in der Zwischenzeit schon mal vergessen.“
Und überhaupt: Hätte sich Edward Snowden wohl mit seinen Enthüllungen erst einmal an die interne Meldestelle der NSA gewandt? Klar, nicht jede Whistleblower*in arbeitet gleich beim Geheimdienst. Aber sicherer ist man mit seinen potenziell betriebsschädigenden Informationen im Zweifel bei einer erfahrenen Investigativjournalist*in.
Wenn die EJF den Antrag des DJV annimmt, wird sie sich bei der Kommission dafür einsetzen, dass die Bedingung gestrichen wird. Entscheiden müssen darüber ohnehin noch Parlament und Rat. Die Richtlinie kommt entsprechend nicht vor 2019.
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