Schulschwimmen: Eine erbitterte Wasserschlacht
Muslimische Eltern aus Bremen ziehen vors Bundesverfassungsgericht, weil sie ihre neunjährige Tochter vom Schwimmunterricht befreien wollen.
HAMBURG | taz Alle Anläufe sind gescheitert. Mit dem Versuch, ihre neunjährige Tochter durch eine einstweilige Anordnung vom Schwimmunterricht der dritten Klasse befreien zu lassen, war eine Bremer Familie vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) gescheitert. Nun rufen sie das Bundesverfassungsgericht an.
Am 13. Juni hat das OVG Bremen entschieden, dass die Drittklässlerin am Schwimmunterricht teilnehmen muss. Das Gericht vertritt die Rechtsauffassung, dass muslimische Schülerinnen erst nach Einsetzen der Pubertät Anspruch auf eine Befreiung hätten.
Diesen Zeitpunkt setzt das Gericht mit der Vollendung des zwölften Lebensjahres an. Erst dann könne die Teilnahme am Unterricht sie „in einen persönlichen Gewissenskonflikt bringen“. Dieser Konflikt sei laut OVG im Grundschulalter nicht zu erwarten.
Nach der Koran-Auslegung, der die Eltern folgen, erreicht das Mädchen spätestens mit neun im Kalender üblichen Mondjahren die religiöse Reife, das entspricht achteinhalb Sonnenjahren. Damit gehe auch die Kleidervorschrift einher, die zwar eine Teilnahme am Sportunterricht in weiter Kleidung möglich mache, nicht aber am gemischten Schwimmunterricht.
„Unsere Tochter kann bereits schwimmen!“, beteuert der gebürtige Jordanier. Seit 33 Jahren lebt er hier. Seine Frau ist in Halle geboren. „Unsere Tochter geht regelmäßig zu Privatstunden in Gröpelingen. Da sind dann auch nur Mädchen, keine Jungs“, sagt er. Und um mehr gehe es der Familie auch nicht. Sie wollten ihre Tochter nicht im gemischten Schwimmunterricht haben.
Der Burkini, oder auch Bodykini, ist ein mehrteiliger Schwimmanzug für muslimische Frauen, bestehend aus einer langen Hose und einem langärmligen Oberteil mit integrierter Kopfbedeckung. Designed ist der Burkini von der australischen Modemacherin Aheda Zanetti.
Schwimmen für muslimische Frauen wird in Bremen in kleinen Bädern wöchentlich, in größeren monatlich angeboten.
In privaten Schwimmstunden haben muslimische Mädchen die Möglichkeit, Schwimmabzeichen zu machen.
Deshalb trug auch der Vorschlag des OVG, ihre Tochter könne doch einen Ganzkörperanzug, den so genannten Burkini, tragen, nicht zur Lösung des Konfliktes bei. Denn: „Trotzdem schwimmt sie dann mit Jungs!“, sagt der Vater des Mädchens.
Das von der Stadt verhängte Bußgeld in Höhe von 150 Euro könne und wolle er nicht zahlen. „Ich bin ein einfacher Arbeiter, wie soll ich das bezahlen?“, sagt der Vater von sieben Kindern. Seine Tochter fühle sich außerdem nicht wohl im Wasser. Sie sei schon oft mit Schwindelgefühl, Bauchschmerzen und Erbrechen von den privaten Schwimmstunden gekommen und habe ärztlich behandelt werden müssen.
„Sie hat Angst vor dem Wasser. Das haben wir versucht, auch den Lehrern zu erklären, aber sie wollen es nicht verstehen“, sagt der Vater. „Man kann doch sein Kind nicht dazu zwingen, etwas zu tun, was es nicht will. Das sollte man mit keinem tun!“
Karla Götz, Sprecherin der Senatorin für Bildung, zeigt wenig Verständnis für die Klage. „Der Schwimmunterricht in der dritten Klasse ist sehr wichtig und dient der Sicherheit und Zukunft des Kindes.“ 86 Prozent der Schüler könnten nach dem Schulunterricht schwimmen. Und auch wenn Kinder schwimmen können, oder „behauptet wird, das Kind könne schwimmen“, hätten sie am Unterricht teilzunehmen. Weigerungen habe es bisher selten gegeben. Zu dem Fall selbst will sie sich nicht äußern.
Matthias Westerholt, Fachanwalt für Familienrecht aus Bremen, vertritt die Familie. „Die Behörden wollen weiter Druck machen und mit einem Zwangsbescheid erreichen, dass sie ihr Kind zum Schwimmunterricht schicken“, sagte er der taz. Dieses Zwangsgeld kann sich auf 500 Euro und mehr belaufen. Dagegen will Westerholt jetzt Verfassungsbeschwerde einreichen.
Kurios: Die Pflicht zur Teilnahme am Schwimmunterricht gilt nur noch bis zu den Sommerferien. Danach wird es keinen verpflichtenden Schwimmunterricht mehr im regulären Sportunterricht geben. Die Schüler können dann zwischen Kursen wählen.
Am 23. Juli beginnen in Bremen die Sommerferien und die Tochter kommt in die vierte Klasse. Bis dahin bleibt es ein erbitterter Kampf um zwei Schwimmstunden, an denen die Neunjährige noch teilnehmen soll. „Wenn wir bis zu den Sommerferien keine Lösung gefunden haben, kann man nur noch theoretisch über diesen Fall diskutieren“, sagt Westerholt. „Eins ist aber klar: Die Eltern werden auf jeden Fall nicht einknicken.“
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